Dürfen Minderjährige einen Vertrag zur Übertragung von Nutzungsrechten unterschreiben?
Wie sieht es aus? Dürfen Minderjährige bzw. eingeschränkt geschäftsfähige Personen einen Vertrag zur Übertragung von Nutzungsrechten unterschreiben oder muss dies durch Erziehungsberechtigte geschehen, obwohl das Kind der Urheber ist?
3 Antworten
Minderjährige dürfen Verträge abschließen, mündlich, schriftlich und auch konkludent.
Diese Verträge sind aber meist (bis auf "Taschengeld-Verträge") schwebend unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten ihnen zustimmen oder sie ablehnen:
schwebend unwirksam: "Rechtszustand eines Rechtsgeschäfts, dessen Gültigkeit von einer Genehmigung abhängt. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft mit rückwirkender Kraft gültig, bei Verweigerung mit rückwirkender Kraft nichtig, d.h. voll unwirksam." https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schwebende-unwirksamkeit-46909
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit#Schwebende_Unwirksamkeit
Gruß aus Berlin, Gerd
Grundsätzlich: eine Unterschrift ist hier nicht nötig, für die Übertragung von Nutzungsrechten ist keine Form vorgeschrieben und eine Unterschrift ist ohnehin in so gut wie allen Fällen nur eine symbolische Handlung die nicht erforderlich ist (du kannst auch einen einfachen Kaufvertrag mit "Donald Duck" unterschreiben wenn du willst)
Das aber nur mal der Vollständigkeit halber.
Eine Übertragung von Nutzungsrechten darf ein Minderjähriger aber nicht ohne die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingehen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten ist also ohne die Eltern nicht möglich
Unterschreiben dürfen sie schon. Ob der Vertrag gültig ist, hängt vor allem davon ab, um was es geht.
Würde ich als schwebend unwirksam betrachten. Wenn also ein Erziehungsberechtigter widerspricht, dann ist der Vertrag nichtig. Das kann heftige Folgen für den Vertragsnehmer haben.
Wäre dies dann ab der Volljährigkeit oder schon früher uneingeschränkt möglich?
Erst ab voller Geschäftsfähigkeit, also ab 18. Oder eben mit Zustimmung der ges. Vertreter, sprich der Eltern.
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