Rechte am Tattoo

3 Antworten

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Dann muss man halt einen ausschließlichen Nutzungsvertrag abschließen, keinen einfachen:

  • "(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

  • (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html

Gruß aus Berlin, Gerd

GaGaGummibaer 
Fragesteller
 05.08.2013, 05:08

Hallo, vielen Dank. Aber sagt das Nutzungsrecht nicht eher aus, dass sich das Tattoo niemand anders stechen lassen darf (was man ja schlecht kontrollieren kann) als dass es die Veröffentlichung verhindert und das Tätowieren dadurch verhindert werden kann, zumindest, bis ich selbst es habe (da ja niemand das Motiv sehen kann wenn es nicht veröffentlicht ist). Viele Grüße

GerdausBerlin  05.08.2013, 05:33
@GaGaGummibaer

Wenn eine Firma eine Grafik beauftragt, wird sie zunächst ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbaren - wenn sie nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist.

Sodann steht es den Vertragsparteien frei, weitere Rechte nach dem Urheberrecht (UrhG; Link siehe oben) vom Urheber auf den Nutzungsrechte-Vertragspartner zu übertragen - etwa:

  • § 12 Veröffentlichungsrecht
  • § 17 Verbreitungsrecht
  • § 18 Ausstellungsrecht
  • § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (also es im Internet zu zeigen)

Und natürlich vereinbaren kluge Firmen in ihren Verträgen mit Künstlern auch immer eine Geheimhaltung: Nicht dass der Urheber sein Kunstwerk vor einem vereinbarten Datum privat rumzeigt - oder der Konkurrenz (was beides ja noch keine öffentliche Verbreitung wäre im Sinne von § 15 UrhG Absatz 3!)!

Also gilt auch hier die Faustregel, auch ohne Anwalt: Einfach reinschreiben in den Vertrag, was beide Seiten haben wollen - so, dass im Streitfall ein Richter später erkennen kann, was der gemeinsame Wille der beiden Seiten war, damals!

Es sollte also genügen, wenn (schriftlich oder mündliche, dann aber besser mit Zeugen) vereinbart wird: "Das Bild für das Tattoo darf außer uns und dem Stecher keiner sehen, bevor es mir gestochen worden ist." Ort, Datum, 2 Unterschriften.

Gruß aus Berlin, Gerd

GaGaGummibaer 
Fragesteller
 05.08.2013, 08:45
@GerdausBerlin

Danke für die ausführliche Antwort, jetzt hab ich alles verstanden! Bin das erste mal in so einer Situation und hab davon sonst so gar keine Ahnung. Viele Grüße

habe die andere antwort mit kommentaren verfolgt und muss jetzt auch mal meinen senf dazu geben:

von einem nutzungsvertrag für ein tattoo oder einer vorlage die du gezeichnest hast habe ich noch nie was gehört!

wenn du mit einem solchen vertrag o.ä. in ein tattoostudio kommst wird man dich wahrscheinlich belächeln...

ein seriöser inker benutzt eine vorlage nicht 2 mal und paust auch keine motive 1 zu 1 irgendwo ab und tätowiert diese!

stichwort "copycats"

rede mit dem inker und erläutere ihm dein anliegen. ich denke, dass er dir nach beendigung des tattoos seine vorlage eventuell aushändigt, damit keine exakten kopien gemacht werden können.

wer eine menge geld für ein tattoo bezahlt sollte auch ein recht auf ein einzelstück haben...

user547957  05.08.2013, 11:12

Es geht um einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber des Bildes, also der Vorlage. Wer das Bild nur auf die Haut bringt, hat keine Rechte daran, abgesehen von der Bezahlung dieser Dienstleistung.

Ob der Fragesteller 'eine Menge Geld zahlt' oder nur ein bisschen und welche Rechte er dafür erhält, auschließliche, einfache, ... hängt eben vom konkreten Nutzungsvertrag ab, zu welchem Gerd sich ausführlich geäußert hat.

GerdausBerlin  05.08.2013, 13:07

Es geht hier ja darum, dass Person A sich von Person B ein "Motiv" malen lassen möchte, das er sich dann von Person C stechen lassen möchte. Hier habe ich also geschildert, wie Person A die Gefahr verringern kann, dass Person B das Motiv vorab verbreitet - damit nicht eine Person D vor Person A mit einem Tattoo auf der Grundlage des Motivs herumläuft, evtl. gar auf einem Tattoo-Wettbewerb.

Dann hätten wir den klassischen Fall, dass eine "Betriebs-Spionage" verhindert werden soll, etwa wie vor einem Koch- oder Mode-Wettbewerb: Die Mitbewerber sollen nicht an das eigene Rezept gelangen vorher oder an das eigene Design.

Nun könnte ein Design geschützt sein durch das Urheberrecht als Werk der Kunst - oder aber nicht, wenn es sich um eine einfache Gebrauchsgrafik handelt (genau so wie bei einem Tattoo-Motiv, da ist auch beides möglich).

Ein Rezept ist aber nicht geschützt als Werk der Kunst, so wenig wie eine Schachpartie. Also bleibt hier nur die Möglichkeit, eine Geheimhaltung zu vereinbaren - am wirksamsten unter Verabredung einer "Vertragsstrafe" (s. Wikipedia) für den Vertragspartner, der gegen diese Vertragsklausel verstößt und das Motiv vorzeitig verrät.

Da kann man natürlich auch mit seinem Hilfs-Koch vereinbaren oder mit seiner Garderobiere - oder mit seinem Inker: Nicht allen ist zu trauen ;-). Und wenn die dann doch das fremde Werk als Rerefenz zeigen wollen, etwa der Inker im Schaufenster oder in einem Prospekt á la "Meine preisgekrönten Inkings" - dann sollte man das da lesen und beachten: "Werben mit Referenzen – was ist erlaubt – was nicht?"

Gruß aus Berlin, Gerd

GaGaGummibaer 
Fragesteller
 05.08.2013, 16:48
@GerdausBerlin

Hallo Leute,

bitte immer schön höflich bleiben :)

Es geht darum dass ich jemanden gefunden habe (keinen Inker!) der mir das Tattoo nach meinen Vorstellungen malt! Ich möchte halt einfach nicht, dass das Tattoo veröffentlicht würd (zumidnest nicht, bevor ich es mir habe stechen lassen). Deshalb wollte ich fragen, auf welche Rechte ich mich mit dem Künstler einigen müsste, damit er es nicht mehr veröffentlichen kann.

Werde den Künstler bei Zeiten einfach fragen und die Sache hat sich :) Wollte nur vorher etwas vorbereitet sein, damit ich weiß, worauf ich achten muss.

Viele Grüße!

blacksheepkills  06.08.2013, 06:42
@GaGaGummibaer

bitte immer schön höflich bleiben :)

naja, wir sind doch alle höflich zueinander :-)

also jetzt mal butter bei die fische:

ich finde deine ängste ein wenig übertrieben, denn wenn du dir ein bild malen lässt, dann kannst es ja nach fertigstellung sofort abholen und damit ist es in deinem besitz... so hat kein anderer zugriff auf das "gemälde"

jetzt kommt mit sicherheit die frage: "was ist, wenn der maler das bild jmd anders in kopie setzt und dieser sich damit inken lässt?"

wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass dies passiert??? als würde ein wildfremder nur darauf warten, bis er ein für sich nichtsaussagendes motiv stechen lassen kann... das ist doch wohl sehr weit hergeholt, oder?

anderes szenario: der inker macht nach fertigstellung deines tattoos ein bild und veröffentlicht es mit deiner genehmigung als werbung für seine arbeiten... was wäre, wenn ein anderes studio dieses motiv aufgreift und ebenfalls tätowiert?

ich glaube kaum, dass man da etwas machen kann. aber wie schon erwähnt: in seriösen studios steht "no copycats" großgeschrieben!

Allein die Vorstellung daran dass jemand anderes das gleiche Tattoo hat wie ich... nein, das möchte ich nicht. Zumindest nicht, bevor ich es habe^^

dann müsstest du dir aber das datum mitstechen lassen, wobei man das ja auch fälschen könnte...

also jetzt nochmal:

ich hab von dem ganzen rechtsgedönse in diesem speziellen fall keinen plan. ich respektiere aber die anderen antworten sehr und hab auch interessiert mitgelesen :-)

ABER:

mir kommt das etwas spanisch vor, dass du dir so gedanken um dein motiv machst... und sich das ganze noch "rechtlich zu sichern" finde ich ein wenig over the top.


so und jetzt mal zu meinem eigentlichen spezialgebiet; vielleicht kann ich dir mit dieser antwort auch schon weiterhelfen:

du willst dir also von einem maler ein bild anfertigen lassen, welches dir ein inker unter die haut stechen soll...???

hieraus ergeben sich für mich folgende probleme:

der maßstab des bildes wird nicht zu 100% zu der zu tätowierenden körperstelle passen. zudem muss man auch bei der positionierung vorhandener elemente auf kleine sachen achten. zB blickrichtung vorhandener personen / tiere usw...

das sind alles kleinigkeiten, wo der inker am schluss sagt: "das muss geändert werden, das muss weggelassen werden, das müssen wir drehen usw usw..."

zudem wäre es auch interessant wie detailreich deine vorlage sein soll. je detailreicher, umso größer muss das tattoo gestochen werden, da die farben nach jahren auseinander laufen. würdest du dir jetzt 20 portraits auf 10cm² inken lassen, sieht das die erste zeit toll aus, aber nach jahren hättest du nur noch einen schwarzen kleks auf der haut.

hier wäre dann also auch die körperstelle für ein solches projekt sehr wichtig! manche tatts macht man allein von der größe her lieber auf den rücken, andere können wiederum auf andere stellen tätowiert werden.

was ich damit sagen will:

du solltest über dein vorhaben erst mal mit einem tätowierer sprechen und deine wunschgröße + wunschstelle äußern. dann kann er dir gleich tipps geben, wie du was gestalten könntest. normalerweise kann dir auch dein inker das motiv entwerfen. sollte dieser nicht in der lage sein, ein bild zu malen und zu entwerfen, dann würde ich mich eh fragen, ob ich bei dem richtigen gelandet bin...

man sollte auch kompromisse eingehen und sich eventuell auch nochmal eine zweite meinung zu dem ganzen einholen.


zu dem thema kompromisse:

kleine geschichte...: eine person will sich von inker "A" ein eigenes motiv tätowieren lassen. dieser redet das der person aus und sagt: "dies und das geht so nicht, das müssen wir größer machen, das wiederum kleiner usw..."

die person ist genervt, erklärt tätowierer "A" für unkompetent und einen abzocker, da er am ende etwas mehr arbeit hätte, was den preis hochtreibt...

nun wurde inker "B" besucht, der sich das motiv anschaute und sagte: "legen wir sofort los, ich hab grad einen termin frei"

ohne größenabgleich und ohne kleinste änderungen überträgt er das motiv 1:1 und tätowiert darauf los. die ungeduldige person freut sich noch, denkt sie hätte ein schnäppchen gemacht und zudem hat sie jetzt auch noch ohne wartezeit ihr tattoo.

einige tage später stellt die person hier bei GF fragen, warum ihr tattoo nicht heilt, es sich entzündet, das motiv verzerrt und unförmig ist, die farben verlaufen usw usw...

und jetzt darfst du dreimal raten, wer der seriöse inker war...

leider machen immer wieder gerade tattoo-anfänger diesen o.g. fehler. ich wollte es dir nur nicht vorenthalten!


GaGaGummibaer 
Fragesteller
 06.08.2013, 14:25

Hey, ich antworte jetzt mal hier auch mit auf deinen anderen Kommentar.

Ich habe jemanden, der es mir malt. Einen Künstler. Nimmt dafür kein Geld, möchte es aber als Referenz verwenden. Schön und gut. Jetzt hab ich allerdings gesehen, dass sehr vielen Leuten die ersten Entwürfe sehr zusagen & ich hab einfach keine Lust, dass andere sich das Bild z.B. auch als Vorlage nehmen für ihr eigenes Tattoo, deshalb frage ich ja, wie man das wohl regeln könnte. Ich will da kein pipapo veranstalten, alles verbieten usw. Gehe auch mal nicht davon aus, dass der Künstler jemandem davon trotzdem noch eine Kopie davon zukommen lässt, oder dass sich das bereits veröffentlichte Bild jemand schon gespeichert hat & damit zum nächstbesten Tattoowierer rennt. Restrisiko bleibt immer bestehen.

Ich würde einfach nur gerne sagen können: Hey, das ist ja meins :)

Ich bin mir schon darüber im klaren, dass es immer ein Risiko gibt, dass sich jemand das gleiche Tattoo stechen lässt, wenn ich davon selbst mal Bilder hochlade, nachdem es unter meiner Haut ist (& auch die wenigen Risiken davor, wie gesagt, Kopien usw), aber das ist mir relativ egal.

Meine Frage kann man wohl eher damit vergleichen, als würde ich ein normales Bild bzw. eine Fotografie vom Künstler abkaufen, um es danach auf meine Art und Weise veröffentlichen zu können, ohne danach jedes mal fragen zu dürfen, ob ich davon wohl ein Bild hochladen darf.

Es ist nicht mein 1. Tattoo und es ist mir schon klar, dass es nicht 1:1 unter die Haut gebracht werden kann, aber das ist hier ja auch nicht die Frage.

Wie bereits erwähnt, es geht mir eifnach nur darum, dass ich selbst entscheiden kann, wie wo wann ich das Motiv veröffentliche, ohne den Maler fragen zu müssen, da ich ja kein Urheberrecht verletzen möchte.

Natürlich ist es ja selbstverständlich, dass ich das Bild, wenn ich es dann selbst mal veröffentliche nicht als mein Eigen ausgebe, indem ich sage "Hey, das hab ich gemalt", sondern mit Verlinkung usw, der Künstler hat schl8ießlich Anerkennung verdient.

Da ich bislang einfach keine Ahnung von den Rechten und so weiter hatte, war das ganz einfach meien Frage, worauf ich denn achten muss, wenn ich den Maler danach frage, ob er mir die tollen Entwürfe verkauft. Ich werde garantiert nicht das Internet danach absuchen, wo es bereits veröffentlicht wurde und ob es sich dann vielleicht jemand hat stechen lassen, das wäre ja wohl totaler Unsinn, ich hänge einfach emotional an dem Motiv.

Viele Grüße