Ich habe mich auf einen Vermittlungsvorschlag vom Amt beworben - muss ich zum Vorstellungsgespräch?
Habe von Amt eine Stelle zugeschickt bekommen und mich darauf beworben obwohl diese Stelle nicht meinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Zudem ist der Arbeitsort 2 Stunden von mir entfernt und ich besitze keinen Führerschein. Habe mit den Amt vereinbart, dass sie maximal im Umkreis von 30km suchen sollen. Habe mich trotzdem beworben weil ich dachte ich muss mich auf diese stellen die ich zugeschickt bekomme bewerben. Ich bekomme von anderen Bewerbungen nie antworten und natürlich von dieser schon. Kann ich ein Vorstellungsgespräch ablehnen ohne dass es Konsequenzen gibt?
3 Antworten
evtl. ist das ein job indem Du Dich qualifizieren kannst.. das ist dann doch eine Chance langfristig auch besser bezahlte job's zu erhalten .. zudem es gibt überall Hotels, Pensionen in denen man günstig einmieten kann , wenn man nicht zwischenfahren möchte..
begdenke Du bist schon aus ALG1 draußen und je länger, so schlechter werden Deine Vermittlungschancen, denn jeder Arbeitgeber sieht an Deiner langen Arbeitslosigkeit, Du warst nie geeignet eingestellt zu werden .. somit hast Du eine schlechte Empfehlung
Ich bin nicht aus ALG 1 draußen, ich erhalte nur seit Juli kein Arbeitslosengeld weil das Amt geschlampt hat. Die haben meine Unterlagen verloren und ich musste alles neu ausfüllen. Wenn alles gut läuft bekomme ich im Oktober mein erstes geld
Du musst der Einladung folge leisten,vorher solltest du beim Amt die Fahrkostenerstattung beantragen,wenn diese nicht vom AG - übernommen werden,denn dieser muss dem Amt eine Rückmeldung geben,wer sie vorgestellt hat und wer nicht und was das Ergebnis des Vorstellungsgesprächs war !
Es kommt nicht auf deine Kenntnisse und Fähigkeiten an,sondern darum,dass dir diese Beschäftigung gesundheitlich und geistig zugemutet werden kann,du musst diese also nicht erlernt haben.
Selbst nach diesem Gespräch steht nicht fest, dass du dann auch genommen wirst,außerdem muss die Zumutbarkeit ( Wegzeit für Hin und Rückweg ) geprüft werden.
Du willst Leistungen, musst also zur Verfügung stehen. Wenn du die Stelle bekommen könntest, hättest du ja Anspruch auf Umzugshilfe.
Wenn du einfach nicht zum Vorstellungsgespräch gehst, wirst du das glaubhaft erklären müssen.
Die Kosten werden dir ja erstattet. Und Zeit genug solltest du auch haben