auf Privatgrundstück Stromkabel beim graben beschädigt

11 Antworten

Wie immer bei Haftungsfragen gilt: das kommt darauf an-

Die erste Frage ist warum das Kabel dort überhaupt lag. Besteht ein Leitungsrecht oder ist es der Hausanschluss...

Außerdem: wurde es fahrlässig beschädigt? Dies ist z.B. dann der Fall wenn das kabel bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, keine Auskunft vom entsprechenden Versorger eingeholt wurdeund es fachgerecht verlegt (tief genug entsprechend gekennzeichnet...) war.

zu nächst mal ist der jenige in der haftung, der den schaden verursacht hat. es sei denn mit dem auftauchen der leitung war nicht zu rechnen. das kann sein wenn die leitung....:

  • unzureichend tief vergraben war
  • in einem vorhandenen kabelplan nicht eingezeichnet ist
  • kein markierungsband (flatterband) vergraben wurde

ich hoffe jedenfalls, dass nichts weiter passiert ist so von wegen lichtbogen und so

lg, anna

Das jenige welches ohne sich zu informieren tiefer als 80 cm buddelt.

Es kommt darauf an... Wenn es sich um eine Firma oder den Eigentümer des Grundstückes handelt, dann haftet der Verursacher. Wenn jedoch nen Kumpel im Rahmen eines "Arbeitseinsatzes" das Kabel beschädigt, dann haftet der Grundstückseigentümer bzw. Auftraggeber, da es sich um ein sogenanntes "Gefälligkeitsverhältsnis" handelt, in dem - genau so wie beispielsweise bei einem Umzugshelfer - der Verursacher von der Haftung befreit ist.

Frage ist immer, wer das Kabel angekratzt hat und in welcher Funktion.

Wenn es der "KUMPEL" war und die Arbeit aus Gefälligkeit gemacht hat, dann muss man den Schaden selbst zahlen. Die priv.-Haftpfl. des Kumpel wird den Schaden NICHT zahlen.-Gefälligkeitsarbeiten-. Es sei denn, der Kumpel ist zufällig auch noch Tiefbauunternehmer. Dann könnte bzw. würde die Betriebshaftpfl.-VS den Schaden bezahlen. Hoffentlich ist dem Kumpel nix passiert.