Lampe beschädigt wer haftet, wie handeln, Versicherung?

 - (Recht, Wohnung, Versicherung)

6 Antworten

Aus deinen Kommentaren entnehme ich, dass es Leute waren, die die Couch gekauft und daher abgeholt haben. Das bedeutet, dass es sich NICHT um eine Gefälligkeit unter Nachbarn oder Freunden handelt. DIe Leute kannst du also haftbar machen.

Die Lampe ist vom Wert her wahrscheinlich nicht so tragisch, aber mit dem Boden zusammen sieht es anders aus.

Das ist kein Fall für deine Versicherung, sondern für die Haftpflichtversicherung der Käufer. Ich empfehle dir daher, dass du ihnen bereits jetzt mitteilst, dass du die Schäden ersetzt bekommen möchtest, du dafür einen Kostenvoranschalg besorgst und die Leute schon mal den Schaden bei ihrer Hftpflichtversicherung melden sollten in deren eigenem Interesse.

statusabc 
Fragesteller
 13.09.2017, 09:22

Vielen Dank :-)

@statusabc,

deine Privathaftpflicht hat damit nichts zu tun, denn diese reguliert nur Fremdschäden und keine Eigenschäden.

In der Haftung ist immer der Schadensverursacher. Also entweder die Leute die den Schaden verursacht haben, oder dessen Auftraggeber.

Wenn sie den Schaden nicht freiwillig übernehmen, hast du die Möglichkeit diesen zivilrechtlich einzuklagen.

Nur ob sich dies lohnt, kann ich nicht beurteilen, denn es steht dir max. der Zeitwert zu.

Gruß Apolon

statusabc 
Fragesteller
 13.09.2017, 09:47

die Lampe und der Boden waren erst vor einer Woche neu gekauft und verlegt bzw angebracht. Sind gerade erst hier eingezogen und gerade fertig geworden mit renovieren...

Apolon  13.09.2017, 09:52
@statusabc

Na denn, dann suche dir einen Rechtsanwalt und übergib ihm die Angelegenheit.

ich denke es lohnt kaum, sich darüber vor Gericht zu streiten.

Grundsätzlich haftet bei Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfe der Auftraggeber. Also wenn ich so nett bin und mal mit anpacke, und dabei aus versehen etwas kaputt mache, zahlt meine Haftpflicht nicht, weil ich ja nicht haftbar gemacht werden kann. 

Hier ist wohl Abholung vereinbart, und daher ist der neue Besitzer der Auftraggeber des Transports, der Geschädigte ist der Hauseigentümer, bzw. die Eigentümergemeinschaft. Die müsste also die Rechnung schicken, und der Käufer ist haftbar. Solche Bagatellschäden lohnt es sich aber normalerweise nicht einzureichen, es droht Beitragserhöhung oder Kündigung beim nächsten Schaden, oder es sowieso eine Eigenbeteiligung vereinbart. 

statusabc 
Fragesteller
 13.09.2017, 08:04

Wir haben gestern abend dann noch bemerkt, dass die Helfer zusätzlich mit den pvc aufgerissen haben. der lag noch keine Woche.... lohnt es sich dann dafür die Versicherung einzuschalten? und ja. jemand hat von mir gebrauchte Möbel gekauft und im Rahmen dessen haben ihre Helfer in unserem Haus Schäden angerichtet.

Hallo,

auf der Grundlage der bisherigen Schilderung kann man eventuell von einer gesamtschuldnerischen Haftung der Käuferin als auch der Helfer ausgehen.

Wie schon in der einen oder anderen Antwort ausgeführt, haftet derjenige, der einen Schaden schuldhaft verursacht hat. Hierfür kommen zum einen die Helfer dirket in Betracht, da diese fahrlässig beim Vertragen der Couch gehandelt haben. Die Käuferin kommt jedoch ggf. gleichfalls in Betracht, da sie eine Verantwortung dafür hat, bei ihren Helfern auch geeignete Leute auszuwählen.

In der Praxis empfiehlt es sich, die Schäden der Höhe nach zu beziffern, die Schäden natürlich geeignet zu dokumentieren (Fotos, etc.) und sich mit der daraus ergebenden Schadenersatzforderung zunächst einmal an die Käuferin zu wenden (da ja die Anschriften der Helfer nicht bekannt sind).

In vielen Fällen trägt eine ernsthaft und nachdrücklich vorgebrachte Forderung bereits Früchte, zumal die Haftpflichtversicherung der Dame und/oder der Helfer hier auch Deckung bieten sollte.

Kommt man so noch nicht zum Ziel, bleibt der Gang zum Rechtsanwalt, der die Schadenersatzforderung dann juristisch versuchen wird durchzusetzen. Hier übernimmt übrigens eine ev. vorhandene RS-Versicherung die Kosten...

Noch ein Wort zur eventuellen Mitschuld: Die reine Anwesenheit des Wohnungsinhabers sowie dessen Mithilfe beim Vertragen kann natürlich eine gewisse Mitschuld auslösen. Da es sich aber immer um Einzelfälle handelt, kann man aber eben nicht pauschal von "50:50" ausgehen. Im Gegenteil: das bloße Mithelfen beim Vertragen entlastet die Helfer als auch die Käuferin nicht von der grundsätzlichen Schadenersatzpflicht nach dem Motto "Selbst schuld, hätte der Ehemann ja aufpassen könne" ...

Viele Grüße

Loroth

Personalien der Menschen hast du? Zeugen ebenfalls?

statusabc 
Fragesteller
 13.09.2017, 07:02

ich kenne ihren Namen. Mehr hat sie nicht verraten, ich weiß allerdings so Sie wohnt. "zeugen" naja. mein freund stand dahinter während die die Couch gegen die Lampe und über den Boden geschleift haben und ich stand unten an der Treppe und meinte dass sie vorsichtig sein sollen. heißt 2 gegen 2 . die beiden Männer haben gesagt mein freund wäre mit beteiligt gewesen.. (weil er ja sagte, sie sollen vorsichtig sein an der Kurve und mit den Schrauben, dass sie nirgends anstoßen)