Jacke in der Schule mutwillig beschädigt - wer haftet?

5 Antworten

Hallo, vergiss "Haftung" und "Beweise"! Ruf bei den Eltern an und schildere was Dir Erzählt wurde. Bedenke, dass es für die Handlung evtl. einen Grund gab, der Dir verschwiegen wurde. Ziel des Anrufes sollte sein alle zusammen zu bekommen. Deine Tochter, den Mitschüler und die Eltern und dann erst mal beide Kinder erzählen lassen. Die Sache sollte sich vernünftig aus der Welt räumen lassen. Und noch was, wenn auch nur eines der Kinder lernt, wie man sich verhält und wie nicht, ist das für den Preis einer Jacke ein recht günstiger Erfolg.

Grüße, lukas

lukasHH  12.11.2012, 13:55

Über die Haftpflichtversicherung kann man sich dann immer noch unterhalten.

Eigentlich der Mitschüler, allerdings ist er noch nicht strafmündig. Wendet Euch an die Eltern.

lukasHH  12.11.2012, 13:48

Also ich bin zwar kein Jurist, aber mit strafmündig hat das mit Sicherheit nichts zu tun.

Grüße, lukas

Die Eltern des "Tramplers" - wenn es zu beweisen ist, dass er es wirklich war.

Ich würde sagen die Eltern des Kindes, hierbei wäre aber widerum zu beachten das eine Jacke nur einen Zeitwert hat... ist die Jacke gerade frisch gekauft... so verringert sich der Anteil des Neuwertes erheblich... Neuer Reißverschluss einsetzen könnte mehr kosten als eine die Jacke an Restwert so zu verbuchen hätte... Zu beachten wäre, das Alter der Kinder, Haftpflichtversicherung evtl. das diese da etwas drehen könnten, würde dann aber wie gesagt der aktuelle Zeitwert der Jacke ermittelt werden... (plus man sollte vlt. eine Quittung haben oder ergoogelbares Stück) zum anderen gibt es auch die Fallkonstruktionen wo die Eltern so geringes Einkommen haben, so dass man zwar vlt. Recht bekommt aber dieses Recht nicht umsetzbar in die Praxis durchführbar wäre...

Demnach vlt. mal anrufen und sachliches Gespräch zu den Eltern herleiten und führen... Und dann kann man erkennen, ob diese bereit wären sich davon etwas anzunehmen oder nicht... plus evtl. Gespräch mit der aufsichtsführenden Person der Stunde x zu führen... so dass die Zukunft besser gestaltet wird in dieser Klassengemeinschaft...

Das Kind haftet, sofern es über sieben Jahre ist und einsehen kann, dass es Unrecht getan hat. Falls diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können die Eltern aus Gründen der Billigkeit haften.