Auf P Konto was einzahlen und überweisen, übersteigt das den Freibetrag?
Ich habe 1000 Euro vom P Konto abgehoben gestern, muss aber 800 Euro überweisen an jemanden. Bewege ich mich dann noch innerhalb der 1050 Euro die wir frei haben , zählen da also nur Eingänge?
Möchte nicht eben nicht, dass dann am 30.4 das Geld einbehalten wird wenn neu was kommt...
Lg
Würde die 800 zum überweisen halt wieder einzahlen
4 Antworten
Auch Einzahlungen gelten als anrechenbare Zahlungseingänge. Die 800 die du auf dein Konto zurück bringen willst, werden also angerechnet.
Gib das Geld jemandem Vertrauenswürdigen ohne P-Konto und bitte ihn, die Rechnung für dich zu zahlen.
Danke für die Antwort.Gut, dass ich hier vorher nachgefragt habe.
Gib das Geld jemandem Vertrauenswürdigen ohne P-Konto
Schlechter Tipp, da Girokonten nur auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt werden dürfen.
Über alles, was über dem Freibetrag von ca. €1.100 auf Deinem Dein P-Konto liegt, kannst Du nicht verfügen.
Wenn Du bereits €1.000 abgehoben hast, kannst Du noch etwa €100 überweisen, aber nicht €800.
Ich vermute, daß Dir Deine Bank/Sparkasse wegen der Pfändung auch keinen Disporahmen oder eine geduldete Überziehung eingeräumt hat.
danke
Das kannst Du vergessen. Es funktioniert nicht.
Jede Gutschrift, auch Bareinzahlungen, auf dem P-Konto mindert den mtl. Pfändungsfreibetrag.
Du kannst die 800 € auch bar am Bankschalter auf das Fremdkonto einzahlen. Zzgl. mutmaßlicher Gebühren.
Dein P-Konto solltest Du jedoch raushalten.
Das wird bestimmt nicht funktionieren