P-Konto Überweisung?

2 Antworten

https://www.p-konto-info.de/p-konto/fragen-zum-pfaendungsschutzkonto.html

15. Muss ich den geschützten Betrag sofort abheben oder kann ich aus dem Guthaben Daueraufträge, Überweisungen und Lastschriften tätigen?

Das P-Konto wird durch die Pfändung nicht wie andere Girokonten blockiert. Das Gericht muss über den Basispfändungsschutz nicht entscheiden, er ist bereits im Kontoführungssystem der Bank hinterlegt. Der Kontoinhaber kann jederzeit über den geschützten Betrag verfügen, z.B. auch durch Überweisungen und Lastschriften.

Wenn du Überweisungen von deinem Konto tätigst , zählt das nicht als Eingang.

Ein Eingang ist entweder wenn du einen Geldeingang von einem anderen Konto erhältst oder wenn du selbst Geld auf dein Konto einzahlst. Dabei ist es egal ob du gerade eben 500€ abgehoben hast und es wieder einzahlst.