Auf eigenen Bürgersteig parken?

7 Antworten

Da habe ich leider eine schlechte Nachricht für dich:

Wenn die Straße und der Gehweg vom öffentlichen Straßennetz aus frei zugänglich sind, dann gilt dort auch die Straßenverkehrsordnung (StVO).

In § 12 StVO ist beschrieben, wo Kfz nicht parken dürfen. Dort wirst du in diesem Fall allerdings nicht fündig. Du wirst aber in § 2 Abs. 1 fündig: 

"Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn." 

Wenn also Fahrzeugen die Benutzung (= fahren, aber auch stehen) der Fahrbahnen vorgeschrieben ist, dann dürfen sie den Gehweg nicht benutzen - außer es ist durch Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausdrücklich erlaubt.

Ergebnis: Weder du noch andere Verkehrsteilnehmer haben mit ihren Kraftfahrzeugen etwas auf dem Gehweg zu suchen.

Ich gehe davon aus, dass es auch im Grundbuch einen entsprechenden Eintrag geben wird. Schaut mal in eure Unterlagen vom Hauskauf.

Das habe ich noch nie gehört, daß einem Hausbesitzer der Bürgersteig gehört😯

Aber gut, wenn das bei Euch der Fall ist, ok.

Aber ich denke, wenn der Bürgersteig Euch gehört, dann könnt ihr auch da parken verbieten. Die Frage ist nur, die Umsetzung des Verbots und ob man evtl Nachbarschaftsstreit riskieren will, weil Besucher parken.

Ich habe auch ein Haus und der Bürgersteig vor'm Grundstück ist Gemeindebesitz. Allerdings ist es hier nicht gern gesehen, wenn Jemand da längerfristig parkt. Da gibt's gleich eine Meldung vom “Dorfsheriff“ beim Ordnungsamt.

Schnarchix  11.07.2018, 14:47

Kann ich bei euch mein 7m langes Wohnmobil über Winter parken? :-)

Und hier hast du bis jetzt auch noch nicht die richtigen Antworten, manche kommen der Sache nur nahe: Google mal das Straßengesetz deines Landes.

Dort gibt es Baulasten und Bestandteile der Straßen. Die Gemeinde ist innerhalb der Ortsdurchfahrt Baulastträger der Gehwege.

Dann gibt es noch einen Punkt Ausübung des Eigentums, dort steht sinngemäß ist der Baulastträger nicht Eigentümer der Grundstücke so steht ihm die Ausübung der Rechte und Pflichten des Eigentümers in dem Umfang zu, wie es die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs erfordert.

So sinngemäß sind fast alle Straßengesetze der Länder aufgebaut.

Es ist somit ganz egal, dass du Eigentümer des Bürgersteigs bist und du hast nicht wirklich einen Vorteil davon. Ebenso gilt die StVO für dich dort genauso, wie für alle anderen auch. Es könnte sein, dass die Fläche bei dir in der Berechnung von Niederschlagswasser ( falls es das bei euch gibt) mitgerechnet wurde, ebenso kann sein, dass sie bei möglichen Erschließungskosten mitgerechnet wird.

Es muss hierfür auch keine Dienstbarkeit in deinem Grundbuch eingetragen sein.

Oder willst du ab sofort die Verkehrssicherung, die Haftung, und die Ausbesserung des Gehweges, sowie die Koordination der Leitungsträger wie zB Gas, Wasser, Strom für deine 5 qm Bürgersteig übernehmen?

Die richtige Antwort kann dir nur ein Blick ins Grundbuch bringen:

  • Seid ihr tatsächlich Eigentümer des Bürgersteiges?
  • Ist im Grundbuch ein Nutzungsvermerk o.ä. für den Bürgersteig eingetragen?

der Bürgersteig befindet sich im öffentlich zugänglichen Bereich - da ist Parken grundsätzlich verboten - sofern kein Hinweisschild das Parken ausdrücklich erlaubt.