Reicht das Schild "Einfahrt freihalten" ohne eine Einfahrt zu haben?

7 Antworten

Gem. §12 StVO ist die Zufahrt zu einem Grundstück freizuhalten. Ob da ein Schild hängt oder nicht spielt keine Rolle!

Fraglich ist, ob Dein Nachbar dort einfach einen PKW Stellplatz einrichten durfte. Das liegt aber nicht an Dir, darüber zu urteilen. Der Stellplatz ist da, somit darfst Du die Zufahrt nicht blockieren. Sei froh, dass Du von der Polizei nicht abgeschleppt wurdest.

  1. für das aufhängen des Schildes "Einfahrt freihalten" braucht man keine Genehmigung
  2. Eine Absenkung des Bürgersteigsist nicht zwingend notwendig, das macht die Stadt in der Regel nur auf Antrag, ist ja jedem eine eigene Sache ober sich die Reifen an seinem Fahrzeug kaputt macht oder nicht
  3. Eigentlich muss jede Wohnung und jedes Einfamilienhaus 1,5 Parkplätze je Wohnung bereitstellen und nachweisen.
  4. Wenn jemand da parkt wo so ein Schild am Tor hängt, dann macht er sich, wenn er jemanden an der Ausfahrt hindert, dem Straftatbestand der Nötigung schuldig.
  5. Auch wenn da bis jetzt nix hing, bedeutet das nicht, das da nie was hängen wird.
  6. Wer lesen kann...............
PepsiMaster  22.06.2009, 18:17

richtig.. so ein Schild darf jeder überall aufhängen, es hat jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung, da es sich lediglich um ein privates Hinweisschild hängt.

Entscheidend ist nur ob es sich um eine Grundstückseinfahrt/-ausfahrt handelt. Vor dieser darf gem. §12 StVO nicht geparkt werden.

so wie du es beschreibst wäre es ja tatsächlich ausreichend dieses schild an die gewünschte stelle zu montieren und ein parkverbot zu erzwingen. ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist?! ich war bisher auch der meinung, dass ein abgesenkter bürgersteig "pflicht" sei.

Einfahrten in privatgründen sofern sie nicht als Feuerwehrzufahrt gelten haben kein Anrecht, frei gehalten zu werden. Ein Schild ist noch lange keine Basis für ein Recht. Die Polizei hat falsch gehandelt. Frag mal die Stadtverwaltung

WhiteAngelmzg  21.06.2009, 12:26

meiner meinung nach hat die polizei richtig gehandelt. einfahrten sind sehrwohl freizuhalten.

drosselbart1122  21.06.2009, 12:27

Dann kann man also praktisch vor jeder Garageneinfahrt parken ??

PepsiMaster  21.06.2009, 19:04

wo hast Du das denn her?

Vor Grundstückseinfahrten darf grundsätzlich nicht geparkt werden (gem. §12 StVO). Bei einer Feuerwehrzufahrt ist nur die Strafe höher.

hab dieselbe Meinung wie du wo ich früher gewohnt hatte hat ein Nachbar auch sowas gemacht, vor seinem grundstück sind öffentliche parkflächen für Anwohner , man hat mir gesacgt wenn er Pech hat kann er nichts machen wenn einer auf der öffentlichen Fläche parkt und er nicht raus kann, er hat aber auch kein Tor und Schild aufgestellt.