Audi Vandalismus gutachter?

5 Antworten

wird nicht das sie herkommen und meinen das ich absichtlich hoch kalkuliert habe ...

Das kann schon passieren und notfalls musst du deine Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen. Lerder ist es inzwischen bei vielen Versicherungen zum System geworden, die Kunden über den Tisch zu ziehen. Darüber gabs auch schon eine ganze Reihe von Medienberichten. Selbst wenn es ihnen nur in 10-20% aller Fälle gelingt, weil sich der Bertffende nicht wehrt, hat sich das für die Versicherungen schon gelohnt. Und dass Versicherungsgutachter Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten der Versicherungen abgeben, um auch in Zukunft von denen Aufträge zu erhalten, ist auch nichts neues. Da gibts auch noch weitere Tricks, um die Kosten zu minimieren, wie z.B. Vertragswerkstätten der Versicherungen und vieles mehr. Die Versicherungen kriegen auch regelmäßig von Gerichten negative Urteile, was sie aber nicht davon abhält, weiter gegen die Gesetze zu verstoßen und ihren Beschiss weiter zu versuchen.

Da bleibt dir wirklich nichts anderes übrig, als einen seriösen und unabhängigen Gutachter einzuschalten. Vielleicht kann dir deine Werkstatt ja einen nennen, dem man vertrauen kann. Du hast nämlich auch das Recht der freien Werkstattwahl.

Tahsin2090 
Fragesteller
 09.05.2019, 09:07

Danke für ihre antwort !! Sehr hilfreich

Hallo,

du hast das Recht auf ein unabhängiges Gutachten und das ist bei einem von der Versicherung bestellten Gutachter unter Umständen nicht der Fall.

Einfach mal vorsichtig und neutral ausgedrückt :-)

Du wirst dich mit der Versicherung auseinandersetzen müssen und denen klar machen, dass du selbst ein Gutachten veranlassen wirst.

Das dürfen sie dir - vor allem bei berechtigten Zweifeln an dem Gutachten des Gutachters der Versicherung - nicht verweigern.

Einfach wird das sicher alles nicht, denn die wollen logischer Weise so wenig wie möglich bezahlen.

Auch darauf achten, ob du bei deiner Versicherung die "freie Werkstattwahl" ausgeschlossen hast.

Viele Grüße

Michael

Reg dich erstmal nicht auf, so läuft es leider oft bei der Versicherung...

Lass mal ein Gegengutachten erstellen. Problem ist halt, dass ein Gutachten auch Interpretation bis Manipulation enthalten (können). Aus der Praxis (meine Frau ist Juristin u.a. in Sachen Verkehrsrecht) kann ich dir sagen, dass Gutachten zu derselben Sache fantastisch auseinander liegen können.

Lässt du deinen Wagen immer und ausschließlich bei Audi warten und reparieren? Wenn nicht, kann dir die Versicherung einen Strick draus drehen, dann hast du keinen Anspruch auf Reparatur bei Audi, sondern wirst ggf auf freie Werkstätten verwiesen.

T3Fahrer

Tahsin2090 
Fragesteller
 08.05.2019, 23:26

Ja war immer bei audi . Inspektion alles . Weil es auf Fahrgestellnummer abgespeichert werden soll daher will ich es bei audi machen.

T3Fahrer  08.05.2019, 23:42
@Tahsin2090

Lass dir doch bei Audi einen Kostenvoranschlag machen, das ist günstiger als ein Gutachter. Achte nur drauf, dass der realistisch wird - Audi soll sich keine goldene Nase dran verdienen, sondern den Schaden adäquat beheben. Manche Werkstätten neigen dazu bei solchen Versicherungsfällen sehr „großzügig“ für sich zu kalkulieren, das stößt einer Versicherung natürlich auf...

Die Versicherung gibt an, dass sie einen unabhängigen, neutralen Gutachter schicken, der deinen Schaden realistisch bewerten soll. Und da fängt das Drama schon an. Wenn er von der Versicherung kommt oder geschickt wird, oder aber in Kooperation der Versicherung handelt, ist er nicht neutral, und schätzt die Kosten falsch ein. Bei einigen liegt dann das Ziel darin, dass der Versicherungsnehmer nach Gutachten abrechnet, und sich hinterher selbst um die Reparatur kümmert. Das ist ( leider ) gängige Praxis. Bei einem Schaden sollte man immer einen freien Gutachter ran lassen. Sonst wird das nix. Du solltest ein 2. Gutachten in Auftrag geben. Dieser handelt dann fair und wirklich neutral in deinem Sinne und Interesse.

Es kann zwar sein, dass du diese Kosten evtl. vorstrecken musst, aber am ende trotzdem mit der Versicherung ablehnen. Und was die Werkstattkosten betrifft: Einige Versicherungen haben mit Werkstätten, Karrosseriebau Firmen und Leckereien Kooperationsverträge, und somit völlig andere Preise. Wie eben die, die der Gutachter im 1. Gutachten angegeben hat. Für die Firmen rechnen sich die Preise insofern, als das dann nahezu alle Schäden der Versicherung über sie reguliert werden. Was die anderen Preise erklärt. Wo du jedoch dein Auto reparieren lässt, ist am ende deine Sache.

Ich hatte selbst mal so ein Drama. Da hat mir die Versicherung sogar indirekt Gedroht. Letztendlich mussten sie jedoch nach dem 2. Gutachten, bzw. den Kosten von - in diesem Fall ebenfalls Audi - abrechnen.

Streite Dich mal nicht mit dem Gutachter bzw neues Gutachten u Reperaturvorschlag wo . Das Du es bei Audi Fachwerkstatt machen kannst davon trenne Dich oda Du wirst zwischen der Werkstattkosten u Schadensumme Versicherung die Differenz zahlen .

19Michael69  08.05.2019, 22:57

Wenn man bei der Versicherung die freie Werkstattwahl nicht ausgeschlossen hat, um beim Versicherungsbeitrag zu sparen, dann kann und darf man auch zur Fachwerkstatt des Herstellers seines Fahrzeugs gehen, ohne auch nur einen Cent selbst bezahlen zu müssen.

Gruß Michael

T3Fahrer  08.05.2019, 23:06
@19Michael69

Nicht unbedingt. Es gibt vermehrt Rechtsprechungen, dass du auf freie (günstigere) Werkstätten verwiesen werden kannst, wenn du deinen Wagen auch primär nicht (mehr) beim Hersteller warten/reparieren lässt...

19Michael69  08.05.2019, 23:09
@T3Fahrer

Das kenne ich zumindest bei meiner Versicherung anders.

Da kann man das mit der freien Werkstattwahl auswählen.

Wenn man nicht darauf verzichtet, darf man auch zum Vertragshändler.

Gruß Michael

T3Fahrer  08.05.2019, 23:17
@19Michael69

Das stimmt grundsätzlich. Aber ohne Frage ist ja die markengebundene Werkstatt eine ganze Ecke teurer als die freie. Die Argumentation geht dahin, dass jemand, der seine eigenfinanzierte Instandhaltung ganz offensichtlich aus Gründen der Ersparnis freien Werkstätten überlässt, darf im Versicherungsschadenfall nicht die Versicherungsgemeinschaft mit den nun hohen bis überzogenen Kosten einer Markenwerkstatt belasten. Hängt halt davon ab, ob die Versicherung das hinterfragt, also ob es auffällt. Fällt bei einem älteren Fahrzeug sicher eher auf, da mit steigendem Fahrzeugalter oft weniger regelmäßig der Hersteller selbst angesteuert wird. Das hier angesprochene Auto ist immerhin knapp 8 Jahre alt, da muss man mit einer solchen Rückfrage sicherlich rechnen...