HILFE - Versicherung will den Gutachter nicht bezahlen?

12 Antworten

Hallo, Wenn Du vermuteterweise gestanden bist, als Dir der andere beim Ausparken in den Kotflügel gefahren ist, dann war dieser Unfall für Dich ein "unabwendbares Ereignis". Damit trifft den Ausparkenden die alleinige Schul an dem Unfall (vermehrte Sorgfaltspflicht). Wenn dem so ist, dann steht Dir ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu, ohne dass Du Angst haben musst diese Kosten nicht erstattet zu bekommen. Außerdem steht Dir eindeutig auch ein SV zu, den DU beauftragen kannst. Du bist nicht verpflichtet den SV des VR anzuerkennen oder dessen Arbeit. Geh bitte zum FA für Verkehrsrecht.

Es ist also nur noch zu klären, in welcher Position Du zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens warst. Hast Du dein Auto bewegt oder stand es geparkt. Hast Du geparkt, daa ist die Sachlage wesentlich einfacher. Bist Du aber noch gefahren, dann ergeben sich daraus weitere Fragen, die mit einem RA aber zu klären sind. Eine Skizze mit dem Stand der Dinge zum Unfallzeitpunkt ist sehr hilfreich. Viele Menschen haben heute oftmals ein Fotohandy. Ich bin immer wieder verzweifelt, warum diese Handys, sofern vorhanden, nicht zur Beweissicherung hergenommen werden. Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Diese Empfehlung gilt für alle, die hier immer wieder schreiben.

ja klar mein Auto Stand auf dem Parkstreifen es war abgestellt und ich war nicht im Wagen. Der andere ist beim Ausparken in den Kotflügel reingefahren.

@mathiasz1978

Dann nichts wie hin zum Anwalt. Der VR MUSS für dessen Kosten aufkommen.

Gutachter solltest Du genau aus diesem Grunde immer erst nach Rücksprache mit der Versicherung ran lassen. Bei so einem Bagatellschaden ist die Chance groß, dass Du auf den Gutachterkosten sitzen bleibst. Quengel mal, vielleicht kommen sie Dir zumindest entgegen.

Es ist natürlich sinnvoller den Schaden von dem schätzen zu lassen der auch zahlen muss, da man dann natürlich 100%ig sicher sein kann nicht beschissen zu werden;).Diese Versicherungsgutachter sind festangestellt oder haben Verträge mit den Versicherungen und sind absolut unvoreingenommen.

Aus diesem guten Grund liegt die Gutachterwahl beim Geschädigten und die Versicherung muss die Kosten übernehmen.

Da die Versicherung offensichtlich Angst hat zu wenig zu zahlen hat man natürlich das Recht einen Anwalt mit der Abwicklung zu betrauen der auch übernommen werden muss!!!

Erschreckend welche Tipps von ahnungslosen(?) hier gegeben werden...

Dem Geschädigten (Ihnen) steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung und Beweissicherung von Schadenhöhe und Schadenumfang zu beauftragen. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihrer Zustimmung als Geschädigtem einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind mit Ausnahme von sogenannten Bagatellschäden erstattungspflichtig.(Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen.)

Ebenso:

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen!

Auszüge aus dieser Quelle:

http://auto-unfall-schaden.de/ihre-rechte-autounfall

Demnach will die Versicherung dich über den Löffel barbieren - klar die wollen so wenig wie möglich zahlen.

Klar kannst du vorher auch nur mit der Einschaltung eines Anwalts drohen, wenn sie nicht alle Kosten übernehmen - aber in diesem Fall wäre ein Anwalt in Sachen Verkehrs-/Versicherungsrecht durchaus sinnvoll.

Biste evtl. im ADAC?

Genau so ist es. Als Bagatellschaden wird i. d. R. ein Schaden bis 500,- EUR angenommen. Dieser liegt deutlich darüber. War es evtl. die H..-Co.., die die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen möchte?! Die sind bekannt dafür aus Funk und Fernsehen. Ich rate dazu, einen Anwalt einzuschalten.

Irgendwas stimmt da nicht. Jemand der kein Geld hat eine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen und auch kein Geld hat, einen Anwalt zu bezahlen fährt ein Auto, an dem ein kaputter Kotflügel 2.700 Euro Instandsetzungksoten nach sich zieht. Also einen Porsche 911 oder sowas...

Wie auch immer. Die Sache ist absolut total vollkommen einfach: Du gehst zu einer Werkstatt, die das (möglichst für 2700 Euro refpariert. Dann gehtst Du zu einem Anwalt und lässt den Sachden regulieren.

Nachdem Du eindeutig nicht schluld bist, ist das bezahlen des Anwalts Sache der gegnerischen Versicherung. Das kostet Dich also keinen Cent. Nur so bekommst Du, was dir zusteht. Ganz wichtig: Nur so bekommst Du auch die Mehrwertsteuer - die gibt es nicht, wenn Du nur laut Gutachten abrechnest. nachdem du aber geschrieben hast, dass Du reparieren lassen musst und willst, ist das ja ohnehin der bessere Weg.

Hinweis am Rande: Seit Inkrafttreten des aktuellen Schadenersatzrechts wird die Mehrwertsteuer nicht mehr bezahlt - es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass auch entsprechende Zahlungen im Zuge einer Reparatur etc. geleistet wurden (Reparaturrechnung). Damit hat der Staat der Versicherungswirtschaft ein Milliardengeschenk gemacht, das eigentlich zu massiven Verringerungen der Prämien hätte führen müssen. Das Geld stecken die Versicherungen aber lieber selber ein und reichen es nicht an die Versicherungsnehmer weiter.

Wenn Du den Schaden über einen Anwalt abrechnest, bekommst Du auch noch eine Kostenpauschale und Ausfallgeld für Dein Auto, so lange es in der Reparatur steht!! Wenn Du selbst abrechnest, wird Dir das immer vorenthalten!

Und was lernen wir alle erneut daraus?

  1. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls bestimmt man selbst einen Sachverstädnigen, der den Schaden kalkuliert. Damit hat man seiner Beweissicherungspflicht genüge getan und kann reparieren etc. Einen zweiten "Gutachter", der von der Versicherung geschickt wirt, braucht man sich nicht anzutun - das gibt IMMER Stress, den es zu vermeiden gilt. Das Autos steht einfach nicht zur Verfügung - die Frau ist damit im Ausland unterwegs etc. Einach auf keine Diskussionen und Zugeständnisse einalssen - sonst wird man gnadenlos abgezockt und hat nichts als Ärger.

  2. Wer sich hinters Steuer setzt und keine Rechtsschutzersicherung hat, der hat was falsch gemacht. Rechtsschutzversicherungen darf man nie bei einer Gesellschaft abschließen, bei der man auch noch andere Versicherungen hat, denn Rechtsschutzversicherungen braucht man immer, wenn eine Versicherung (meist ist das ja die eigene) zahlen soll. Die klagen halt mal nicht gern gegen sich selbst...

  3. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls hat man den Anspruch, seinen Schaden über einen Anwalt abrechnen zu lassen. Die Kosten dafür trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Persönlicher Kontakt zur gegnerischen Versicherung muss sich auf einen Satz beschränken: "Bitte wenden Sie sich in dieser Angelgenheit an den von mir beauftragten Anwalt." Jedes weitere Wort ist bereits ein Wort zu viel!

Klugscheißmodus an: Wenn du dich mit Versicherungen so gut auskennst, dann solltest du auch mitbekommen haben, dass die Kfz-Versicherungen rote Zahlen schreiben - d. h. die Kfz-Versicherungen sind ein "Draufzahlgeschäft". Es gibt also nichts was an den Kunden weiterzugeben wäre. Klugscheißmodus aus.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur den tatsächlich entstandenen Schaden, den der Schädiger Kraft Gesetzes zu zahlen hat. Wenn also jemand den Schaden selbst repariert, dann fällt keine Mwst. an. Wenn du das selbst zahlen müsstest, würdest du das wohl auch so sehen (zumindest wenn es dir bewusst ist).

Es gilt der Grundsatz "Wer den Gutachter beauftragt, der muß ihn auch bezahlen" . Es war völlig unnötig von Dir selbst einen Gutachter zu beauftragen, ein Anruf bei Deiner Versicherung hätte Dir viel Geld gespart.

Demzufolge hilft Dir auch keine Rechtsschutzversicherung und kein Gericht.

hmmm, warum musste ich nicht den Gutachter bezahlen??? Die Versicherung hat bei mir den Gutachter bezahlt gehabt. Ich habe beauftragt, die mussten zahlen ...

Es ist nicht sinnvoll, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.

Immer den Gutachter selbst aussuchen und beauftragen.

@Cheater3k

Ein Gutachter ist ein vereidigter Sachverständiger, der kann nicht machen was er will! Dass Gutachter von der Versicherung schlechter bewerten ist Schwachsinn vom Stammtisch. Ausnahme: dein Gutachter schreibt mehr auf als kaputt ist. Aber dann liegt das Fehlverhalten wohl auf Seiten des Erstellers des Gefälligkeitsgutachten.

Da liegste leider voll daneben, @Thommy06

@Eichbaum1963

Wie kommst Du da drauf ? Im § 14 AKB ist dies sehr eindeutig geregelt:

§ 14 Sachverständigenverfahren

  1. Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.
  2. Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennt. Wenn der eine Vertragsteil innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung sein Ausschussmitglied nicht be-nennt, so wird auch dieses von dem anderen Vertragsteil benannt.
  3. Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen, entscheidet innerhalb der durch ihre Abschätzung gegebenen Grenzen ein Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von ihnen gewählt werden soll. Einigen sie sich über die Person des Obmanns nicht, so wird er durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
  4. Ausschussmitglieder und Obleute dürfen nur Sachverständige für Kraftfahrzeuge sein.
  5. Bewilligt der Sachverständigenausschuss die Forderung des Versicherungsnehmers, so hat der Versicherer die Kosten voll zu tragen. Kommt der Ausschuss zu einer Entscheidung, die über das Angebot des Versicherers nicht hinausgeht, so sind die Kosten des Verfahrens vom Ver-sicherungsnehmer voll zu tragen. Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine verhältnismäßige Verteilung der Kosten ein.
@Eichbaum1963

Auch das von dir zitierte wiederspricht aber der Aussage in deiner Antwort:^^

"Wer den Gutachter beauftragt, der muß ihn auch bezahlen"

Außerdem besagt das von dir dort Hervorgehobene ja, dass die Versicherung (Versicherer) dann voll zahlen muss. ;)

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Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug beschädigt worden ist, muss der Geschädigte nicht nur seiner Beweislast hinsichtlich der Schadenshöhe nachkommen, sondern er hat darüber hinaus auch ein schützenswertes Interesse daran, sich über die Art und den Umfang der eingetretenen Schäden umfassend zu informieren.

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Hieraus folgt das selbstverständliche Recht des Geschädigten, zumindest beim zu erwartenden Überschreiten bestimmten Bagatellschadensgrenze einen für die entsprechende Fahrzeugart geeigneten technischen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen, wobei die dafür entstehenden Kosten als Teil des Fahrzeugschadens vom Schädiger zu tragen sind. . Immer wieder versuchen viele Haftpflichtversicherer, sich mit weitgehend nicht stichhaltigen Einwendungen gegen die Höhe von Sachverständigengebühren zur Wehr zu setzen.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/SVKosten.php

Auch sind die AKB's kein Gesetz und stehen damit sicher nicht über der Rechtsprechung. ;)

@Eichbaum1963

PS: Bevor wir hier evtl. aneinander vorbeischreiben: Sicher gibt es Ausnahmen, z. B. wenn ein Vorschaden verschwiegen wurde (was hier aber weniger relevant ist, denn Nummernschild und Kotflügel liegen ja weit ausseinander^^).

Aber es geht bei den vorherigen Kommentaren in erster Linie um deine obige Antwort, und die ist so wie sie da steht sachlich nicht korrekt. ;)