Haftpflichtversicherung schickt Gutachter- Annehmen?
Hallo,
ich und mein Mann haben in der Wohnung meiner Großeltern eine große Scheibe beschädigt so das diese nun gerissen ist. Nun haben wir das unserer Haftpflichtversicherung gemeldet. Die hat das geprüft und so weit ist alles gut. Nun will aber die Versicherung einen Gutachter rausschicken. Was an sich ja kein Problem ist. Nun hab ich aber im Netz gelesen das es mit den Gutachten die im Auftrag der Versicherung gemacht wurden oft Probleme bzw. Ärger gibt. Deswegen lohnt es sich bzw. ist es empfehlenswert bei einer kaputen Scheibe(nach Kostenvoranschlag fast 2000 Euro) den Gutachter abzulehen? Oder kann man dem Gutachter der gegnerischen Versicherung vertrauen und annhemen? Wenn ich es richtig verstanden habe, hat man wie beim Kfz-Schaden auch beim Haftpflichtschaden das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen. Hab da nicht so ganz die Ahnung und weiß nicht was jetzt zu tun ist. Wie gesagt im Netz liest man nicht viel gutes über die Gutachter der geg. Versicherung und ein Rechtsstreit dauert und kostet Nerven. Hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg Silvia
3 Antworten
Hier handelt es sich ja nicht um einen Gutachter der gegnerischen Versicherung - das ist doch Eure Privathaftpflichtversicherung! Und natürlich haben die das Recht, nach billigem Ermessen den Schaden zu prüfen. Dabei geht es darum, festzustellen, ob die Schadenhöhe und die Schilderung des Schadenhergangs plausibel sind - und dies ist ja im Interesse aller Versicherten. Der Geschädigte ist zur Mitwirkung verpflichtet und darf die Begutachtung nur ablehnen, wenn er bereit ist, auf seine Forderung zu verzichten. Das ist hier etwas anderes als die Geschichten mit der Jraftfahrthaftpflichtversicherung - da muss ein Geschädigter nicht zwangsläufig mit einem Gutachter der gegnerischen Versicherung zufrieden geben, sondern darf selbst ein Gutachten in Auftrag geben...
Na klar, dem Glaser ist es egal. Der bekommt sein Geld auf jeden Fall.
Versicherungen schicken in solchen Fällem immer einen Gutachter vor Ort. Wenn du einen jahrelangen und nervenaufreibenden Rechtsstreit möchtest, dann lehne das schon im Vorfeld ab und du wirst mit Sicherheit nie einen Euro an Schadensersatz sehen. So etwas geht dann aus wie das "Hornberger Schießen", was bedeutet VERGLEICH und da bist immer du der Dumme und legst drauf, denn dein Anwalt und das Gericht, werden dir saftige Rechnungen schicken.
Danke für die schnelle Antwort. Hilft mir schon mal weiter.
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Blödsinn.
Gutachter ablehnen heißt einfach die Versicherung reguliert nicht und fertig.
Eigenen Gutachter bestellen heißt auch selbst bezahlen.
Wenn du glaubst, den Gutachter der Versicherung ablehnen zu können, ist diese damit schnell fertig. Sie reguliert eben nicht. Dieser Gutachter dürfte auch eher darauf achten, ob es überhaupt ein Haftpflichtschaden ist. Oder ob hier die fehlende Glasbruchversicherung kompensiert werden soll.
Wobei eine bestehende Glasversicherung schon reguliert hätte solange wir hier diskutieren.
Ok, dann weiß ich schon mal Bescheit. War mir da nicht sicher und dachte mir. Befor du bzw. deine Großeltern einen Fehler machen, fragste lieber mal nach. Ist mir auch lieber so. Erspart einem die Arbeit einen eigenen Gutachter zu beauftragen und laut dem Glaser ist die das ne eindeutige Sache.
mfg