Attest eingeschränkte arbeitsfähigkeit. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

3 Antworten

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Die Sachlage ist zwar etwas verzwickt, aber ich versuche es einmal aus meiner Sicht darzustellen:

Bei dem bevorstehenden Gespräch würde ich mich über Einzelheiten der Erkrankung zunächst einmal sehr zurückhalten - ggf. mit dem Argument, dass Du noch mitten in der fachärztlichem Diagnose steckst, die zurzeit noch nicht abgeschlossen ist.

Sollte allerdings schon klar sein, dass Du auf Dauer nur noch "ebenerdig" arbeiten können wirst, wäre es natürlich gut, Du könntest dem Arbeitgeber darüber ein entsprechendes (zusätzliches) Attest auf den Tisch legen (vorher Kopie anfertigen).

Außerdem kannst Du explizit darauf hinweisen, dass es seitens des Arbeitgebers sehr wohl Möglichkeiten gibt, Dich adäquat (Fachausdruck "leidensgerecht") einzusetzen. Hier wäre es gut, wenn Du dazu ein oder zwei konkrete Beispiele bringen würdest.

Wegen der Komplexität und der insgesamt wohl recht unangenehmen Gesamtsituation empfehle ich Dir, einen Zeugen (BR-Mitglied) hinzuzuziehen - dann sitzt dieser erst einmal "mit im Boot".

Je nachdem, wieviel Zeit noch bis zu dem Gespräch ist, wäre es auch gut, die andernen Institutionen (Rechtschutzversicherung bzw. Gewerkschaft) mit einzubeziehen, und ebenfalls deren Rat in das Gespräch mit einzubeziehen.

Wenn das Gespräch gelaufen ist, kannst Du Dich ja hier in diesem Thread wieder melden - dann sehen wir weiter.

Anm.: Ich bin der Ansicht, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Größe bzw. Eigenschaft (ÖD) so etwas wie ein Gesundheitsmanagement haben müsste, wodurch solche Dinge unter Abwägung beiderseitigen Interesses geklärt werden.

Ich wünsche Dir gutes Gelingen!

Gruß @Nightstick

FrauLause 
Fragesteller
 30.08.2017, 02:33

für deine rasche Antwort bin ich dir sehr dankbar :) Ich werde darüber berichten, hoffentlich positiv. Und überhaupt! hoffentlich bin ich in der Lage ;) Ich bin einfach ungeübt, gerade wenn es um sowas geht :/

verreisterNutzer  30.08.2017, 03:39
@FrauLause

Alles klar - solche Gespräche führt man ja auch nicht alle Tage...

FrauLause 
Fragesteller
 30.08.2017, 04:57

Mir ist noch eingefallen: Die Fachaufsicht meinte, dass sie je nach Bedarf mit meinem Arzt gerne Rücksprache halten würden.

Darauf hin habe ich gesagt: "Was sie davon erwartet, er kann nur das wiedergeben was er attestiert hat."

 Oder mich ggf. zum Amtsarzt verweisen - mit der Bemerkung - "vielleicht ist es ja nicht soooo schlimm" - ich musste wirklich Schlucken, da ich es unglaublich dreist empfinde. 

Der Amtsarzt wird doch nicht im Leben, den Befund von einem Facharzt "niederschmettern". Ich werde aus Prinzip meinen Arzt Nicht! von seiner Schweigepflicht entbinden. 

Die Frage: Folgen daraus Konsequenzen. Die Fachaufsicht ist wirklich übel, wenn ich das mal so sagen darf. Und! sie ist nicht mal Chef bzw. Arbeitgeber. Hast du für mich eventuell noch eine Antwort :) LG

verreisterNutzer  30.08.2017, 13:47
@FrauLause

Meine folgenden Bemerkungen haben den Hintergrund der "freien Wirtschaft". Sollten im Öffentlichen Dienst (durch vertragliche, tarifvertragliche oder sonstige Vereinbarungen oder Richtlinien) andere arbeitsrechtliche Normen gelten, so sind diese zu beachten. 

1. Der Arbeitgeber hat in keiner Weise eine Berechtigung, einen behandelnden Arzt direkt zu kontaktieren. Das könnte er tatsächlich nur, wenn es ihm der Mitarbeiter explizit erlauben - sprich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden - würde. Dazu im Folgenden mehr.

2. Ansonsten könnte der Arbeitgeber nur gegenüber der Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (oder an dem Attest) anmelden, und wenn es die KK aus ihrer Sicht für geboten hielte, könnte sie einen Termin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anberaumen, bei dem der Mitarbeiter dann zu erscheinen hätte.

3. Der MDK würde die Sachlage prüfen, und kann sehr wohl eine Diagnose (auch eines Facharztes) richtigstellen bzw. verwerfen.

Nun komme ich noch einmal zu dem Punkt der Verweigerung der Entbindung der Schweigepflicht. Ich sage es einmal ganz platt: Wer nichts zu verbergen hat, kann die Ärzte auch von ihrer Schweigepflicht entbinden. Denn tut man das nicht, kann dies (sollte es dazu kommen) Nachteile in einem Arbeitsgerichtsprozess haben.

Liebe @FrauLause, aus all dem bisher Geschriebenen rate ich an dieser Stelle dazu, zumindest eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu buchen. Dieser sollte sich allerdings auch im Verwaltungsrecht (ÖD) auskennen. Das kostet zwar eine Gebühr, aber Du hättest eine fachkundige Unterstützung bei Deinem Vorhaben, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu bekommen bzw. Deinen Arbeitsplatz insgesamt zu behalten.


Zunächst einmal: Arbeite das nächste Mal bitte mit Absätzen und mit Leerzeichen nach den Punkten, denn Dein Text ist sehr anstrengend zu lesen.

Um Dir Deine Frage nun genau beantworten zu können, müsste man noch ein paar Sachen zusätzlich wissen und auch dann wird wohl nur ein Fachmann genau sagen können, wie Deine Situation ist.

Wichtig zu wissen ist auf jeden Fall, was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht, denn davon hängt ab, in wie weit das Direktionsrecht zur Geltung kommt.

Evtl. müsste man auch wissen ob es einen Tarifvertrag gibt, bzw. ob darin etwas entsprechendes geregelt ist.

Wenn der Personalrat da nicht behilflich ist, ist das natürlich sehr schlecht, denn genau für solche Fälle sollte er da sein.

Bist Du in einer Gewerkschaft? Dann erhälst Du dort entsprechende Beratung bzw. Unterstützung.

Ansonsten bleibt Dir wohl im Zweifelsfalle nur, mit Deinem Problem einen Arbeitsrechtsexperten aufzusuchen. Hier wäre natürlich eine Rechtschutzversicherung von Vorteil wenn Du eine haben solltest.

FrauLause 
Fragesteller
 30.08.2017, 01:03

Hallo, vorweg vielen Dank für deine Antwort.

Und Ja, ich gebe zu der Text ist schon etwas ermüdend, entschuldige ;)

Es gibt einen Tarifvertrag bzw. findet Anwendung.

In meinem Arbeitsvertrag steht nur, als was ich angestellt bin, jedoch wird meine Tätigkeit nicht näher konkretisiert.

Nur in einem separaten Schreiben, von der Personalabteilung, wurde der Bereich somit zugeteilt und Einsatzort/e näher beschrieben.

Ja, ich bin Gewerkschaftsmitglied - das Kommentar: "Wenn Sie, aus dem Krankenstand wieder zurückkommen, dann sind Sie doch voll Einsatzfähig." -
stammt von einem Berater der Gewerkschaft. Auf die 'eingeschränkte Arbeitsfähigkeit' wollte er kaum eingehen. Zusätzlich verfüge ich über eine Rechtschutzversicherung.

Der Personalrat bzw. die Zuständige Person, setzt sich nicht wirklich ein - ich habe bereits einige Erfahrung gesammelt, als es um die Arbeit in der Elternzeit ging. Hinzu kommen fehlende Kenntnisse - ach Mensch, man wird einfach nicht adäquat beraten - zum Teil musste ich, auch für sie recherchieren. Im Grunde ist es nicht schlimm, aber ich gehe ja dorthin, damit meine Rechte (Interessen) vertreten werden, zumindest ein bisschen Beratung wäre schön, gewesen ;)

Wie verhält man sich am besten (in so einem) Gespräch bzw. was muss beachtet werden? Und muss ich auf Fragen bezüglich meiner Gesundheit eingehen??? Ich bin einwenig aufgeregt und möchte wie gesagt in keine Stolperfalle geraten.

Über deine Antwort freue ich mich sehr.

Viele Grüße

Ich würde unter gar keinen Umständen auch nur ein einziges Wort zu diesem Problem wechseln, solange niemand vom Betriebsrat zugegen ist! Da sitzen ja mehrere drin und erinnert von denen muss und wird dich gut vertreten bei einem Gespräch. Zweiter wichtiger Punkt, keinesfalls - egal was - unterschreiben und zu- oder absagen. Grundsätzlich alles unkommentiert mitnehmen und prüfen lassen! !!