Attest eingeschränkte arbeitsfähigkeit. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
Hallo, kurze Ausschweifung zum Verständnis :)Ich leide seit über einem Jahr unter 'dauerhaften' Fußschmerzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass die (pda) Geburt unseres Kindes (vor über einem Jahr) der Auslöser für die 'Ursache' sein könnte. Laut Frauenärztin besteht kein Zusammenhang-da Hormonenspiegel/Bluttest etc. okay ist. Im laufe der Zeit haben sich nun meine Füße sehr 'verändert'. Der Orthopäde bestätigte eine Fußfehlstellung+Fußgewölbe durchbruch/starke Deformität beider Füße. Konservative Therapie Möglichkeiten wurden besprochen-da eine Operation & Co für mich nicht in Frage kommt.Der Arzt hatte mich erstmal für eine Woche krank geschrieben, da ich meinen Urlaub ,so, nicht antreten konnte. Während der Krankschreibung habe ich mir dann den Fuß gebrochen-da Treppensteigen generell Probleme bereitet.Nun wurde ich wegen dem Fußbruch vier Wochen Krankgeschrieben-der Arzt hat ein Attest ausgestellt in dem er Befund+empfehlung ausspricht - beispielsweise meine Tätigkeit auf der Arbeit ebenerdig auszuführen-solange bis der Zustand sich stabilisiert-eine Zeitangabe konnte er nicht geben. Nun das eigentliche Problem: Ich habe einen öffentlichen Arbeitgeber der mehrere Standorte hat-generell werde ich je nach Bedarf flexibel als Springer eingestzt. Mein derzeitiger Standort bietet keine 'ebenerdige Möglichkeit'. Alle Räumlichkeiten werden über Treppen erreicht. Das passt der Fachaufsicht nicht, da sie mich wie weiterhin flexibel einsetzen möchte und zwar so wie sie es will. Notgedrungenerweise wurde ich jetzt an einen anderen Standort zugwiesen wo ich eine ebenerdig Tätigkeit aufnehmen kann-solange bis man sich im klaren ist wie die weitere Zusammenarbeit verläuft bzw. wie man mit diesem Attest verfährt. Im Raum steht sogar Bereichswechsel-wo ich jede zugewiesene Tätigkeit annehmen muss auch wenn dies nicht meinem erlernten Beruf entspricht-für mich eine totale Katastrophe. Im Grunde könnte man mich ohne Probleme in diesem Bereich ebenerdig beschäftigen o. mit einem anderen Mitarbeiter tauschen, was auch nicht unüblich wäre-wäre nicht diese sturre Fachaufsicht.Jetzt hat sich der Chef zum Gespräch eingeschaltet, da er sich sein eigenes Bild machen möchte. Dweiteren kam die Bemerkung, wenn ich aus dem Krankenstand wieder zurückkomme,wäre ich doch dann auch voll einsatzfähig, dass diese Krankschreibung unter anderem mit Fußbruch in Verbindung steht wird mal so ausgeblendet. Ich kann meine Tätigkeit (mit meinen Leiden) aufnehmen eben nur vorerst 'eingeschränkt'.Zu den Fakten:Direktionsrecht ist mir bekannt, gibt es dennoch eine Möglichkeit.Die Springerstelle ist nicht Bestandteil meines Vertrages, ich habe die Tätigkeit mündlich zugewiesen bekommen. Ich bin als Fachkraft festangestellt. Arbeite in Elternzeit . Der Personalrat ist nicht behilflich. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Was muss ich in diesem Gespräch beachten? Ehrlich gesagt habe ich Angst in eine Stolperfalle zu geraten. Über eure Einschätzung/ Hilfe würde ich mich riesig freun
3 Antworten
Die Sachlage ist zwar etwas verzwickt, aber ich versuche es einmal aus meiner Sicht darzustellen:
Bei dem bevorstehenden Gespräch würde ich mich über Einzelheiten der Erkrankung zunächst einmal sehr zurückhalten - ggf. mit dem Argument, dass Du noch mitten in der fachärztlichem Diagnose steckst, die zurzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Sollte allerdings schon klar sein, dass Du auf Dauer nur noch "ebenerdig" arbeiten können wirst, wäre es natürlich gut, Du könntest dem Arbeitgeber darüber ein entsprechendes (zusätzliches) Attest auf den Tisch legen (vorher Kopie anfertigen).
Außerdem kannst Du explizit darauf hinweisen, dass es seitens des Arbeitgebers sehr wohl Möglichkeiten gibt, Dich adäquat (Fachausdruck "leidensgerecht") einzusetzen. Hier wäre es gut, wenn Du dazu ein oder zwei konkrete Beispiele bringen würdest.
Wegen der Komplexität und der insgesamt wohl recht unangenehmen Gesamtsituation empfehle ich Dir, einen Zeugen (BR-Mitglied) hinzuzuziehen - dann sitzt dieser erst einmal "mit im Boot".
Je nachdem, wieviel Zeit noch bis zu dem Gespräch ist, wäre es auch gut, die andernen Institutionen (Rechtschutzversicherung bzw. Gewerkschaft) mit einzubeziehen, und ebenfalls deren Rat in das Gespräch mit einzubeziehen.
Wenn das Gespräch gelaufen ist, kannst Du Dich ja hier in diesem Thread wieder melden - dann sehen wir weiter.
Anm.: Ich bin der Ansicht, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Größe bzw. Eigenschaft (ÖD) so etwas wie ein Gesundheitsmanagement haben müsste, wodurch solche Dinge unter Abwägung beiderseitigen Interesses geklärt werden.
Ich wünsche Dir gutes Gelingen!
Gruß @Nightstick
Alles klar - solche Gespräche führt man ja auch nicht alle Tage...
Mir ist noch eingefallen: Die Fachaufsicht meinte, dass sie je nach Bedarf mit meinem Arzt gerne Rücksprache halten würden.
Darauf hin habe ich gesagt: "Was sie davon erwartet, er kann nur das wiedergeben was er attestiert hat."
Oder mich ggf. zum Amtsarzt verweisen - mit der Bemerkung - "vielleicht ist es ja nicht soooo schlimm" - ich musste wirklich Schlucken, da ich es unglaublich dreist empfinde.
Der Amtsarzt wird doch nicht im Leben, den Befund von einem Facharzt "niederschmettern". Ich werde aus Prinzip meinen Arzt Nicht! von seiner Schweigepflicht entbinden.
Die Frage: Folgen daraus Konsequenzen. Die Fachaufsicht ist wirklich übel, wenn ich das mal so sagen darf. Und! sie ist nicht mal Chef bzw. Arbeitgeber. Hast du für mich eventuell noch eine Antwort :) LG
Meine folgenden Bemerkungen haben den Hintergrund der "freien Wirtschaft". Sollten im Öffentlichen Dienst (durch vertragliche, tarifvertragliche oder sonstige Vereinbarungen oder Richtlinien) andere arbeitsrechtliche Normen gelten, so sind diese zu beachten.
1. Der Arbeitgeber hat in keiner Weise eine Berechtigung, einen behandelnden Arzt direkt zu kontaktieren. Das könnte er tatsächlich nur, wenn es ihm der Mitarbeiter explizit erlauben - sprich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden - würde. Dazu im Folgenden mehr.
2. Ansonsten könnte der Arbeitgeber nur gegenüber der Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (oder an dem Attest) anmelden, und wenn es die KK aus ihrer Sicht für geboten hielte, könnte sie einen Termin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anberaumen, bei dem der Mitarbeiter dann zu erscheinen hätte.
3. Der MDK würde die Sachlage prüfen, und kann sehr wohl eine Diagnose (auch eines Facharztes) richtigstellen bzw. verwerfen.
Nun komme ich noch einmal zu dem Punkt der Verweigerung der Entbindung der Schweigepflicht. Ich sage es einmal ganz platt: Wer nichts zu verbergen hat, kann die Ärzte auch von ihrer Schweigepflicht entbinden. Denn tut man das nicht, kann dies (sollte es dazu kommen) Nachteile in einem Arbeitsgerichtsprozess haben.
Liebe @FrauLause, aus all dem bisher Geschriebenen rate ich an dieser Stelle dazu, zumindest eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu buchen. Dieser sollte sich allerdings auch im Verwaltungsrecht (ÖD) auskennen. Das kostet zwar eine Gebühr, aber Du hättest eine fachkundige Unterstützung bei Deinem Vorhaben, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu bekommen bzw. Deinen Arbeitsplatz insgesamt zu behalten.
Zunächst einmal: Arbeite das nächste Mal bitte mit Absätzen und mit Leerzeichen nach den Punkten, denn Dein Text ist sehr anstrengend zu lesen.
Um Dir Deine Frage nun genau beantworten zu können, müsste man noch ein paar Sachen zusätzlich wissen und auch dann wird wohl nur ein Fachmann genau sagen können, wie Deine Situation ist.
Wichtig zu wissen ist auf jeden Fall, was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht, denn davon hängt ab, in wie weit das Direktionsrecht zur Geltung kommt.
Evtl. müsste man auch wissen ob es einen Tarifvertrag gibt, bzw. ob darin etwas entsprechendes geregelt ist.
Wenn der Personalrat da nicht behilflich ist, ist das natürlich sehr schlecht, denn genau für solche Fälle sollte er da sein.
Bist Du in einer Gewerkschaft? Dann erhälst Du dort entsprechende Beratung bzw. Unterstützung.
Ansonsten bleibt Dir wohl im Zweifelsfalle nur, mit Deinem Problem einen Arbeitsrechtsexperten aufzusuchen. Hier wäre natürlich eine Rechtschutzversicherung von Vorteil wenn Du eine haben solltest.
Hallo, vorweg vielen Dank für deine Antwort.
Und Ja, ich gebe zu der Text ist schon etwas ermüdend, entschuldige ;)
Es gibt einen Tarifvertrag bzw. findet Anwendung.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur, als was ich angestellt bin, jedoch wird meine Tätigkeit nicht näher konkretisiert.
Nur in einem separaten Schreiben, von der Personalabteilung, wurde der Bereich somit zugeteilt und Einsatzort/e näher beschrieben.
Ja, ich bin Gewerkschaftsmitglied - das Kommentar: "Wenn Sie, aus dem Krankenstand wieder zurückkommen, dann sind Sie doch voll Einsatzfähig." -
stammt von einem Berater der Gewerkschaft. Auf die 'eingeschränkte Arbeitsfähigkeit' wollte er kaum eingehen. Zusätzlich verfüge ich über eine Rechtschutzversicherung.
Der Personalrat bzw. die Zuständige Person, setzt sich nicht wirklich ein - ich habe bereits einige Erfahrung gesammelt, als es um die Arbeit in der Elternzeit ging. Hinzu kommen fehlende Kenntnisse - ach Mensch, man wird einfach nicht adäquat beraten - zum Teil musste ich, auch für sie recherchieren. Im Grunde ist es nicht schlimm, aber ich gehe ja dorthin, damit meine Rechte (Interessen) vertreten werden, zumindest ein bisschen Beratung wäre schön, gewesen ;)
Wie verhält man sich am besten (in so einem) Gespräch bzw. was muss beachtet werden? Und muss ich auf Fragen bezüglich meiner Gesundheit eingehen??? Ich bin einwenig aufgeregt und möchte wie gesagt in keine Stolperfalle geraten.
Über deine Antwort freue ich mich sehr.
Viele Grüße
Ich würde unter gar keinen Umständen auch nur ein einziges Wort zu diesem Problem wechseln, solange niemand vom Betriebsrat zugegen ist! Da sitzen ja mehrere drin und erinnert von denen muss und wird dich gut vertreten bei einem Gespräch. Zweiter wichtiger Punkt, keinesfalls - egal was - unterschreiben und zu- oder absagen. Grundsätzlich alles unkommentiert mitnehmen und prüfen lassen! !!
für deine rasche Antwort bin ich dir sehr dankbar :) Ich werde darüber berichten, hoffentlich positiv. Und überhaupt! hoffentlich bin ich in der Lage ;) Ich bin einfach ungeübt, gerade wenn es um sowas geht :/