Zu wenig Arbeitsstunden? Weniger als im Vertrag und als durchschnittlich!?

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Wenn im Arbeitsvertrag 169 Std./Monat vereinbart sind, ist der AN verpflichtet, diese Stunden zu leisten, der AG muss dafür sorgen, dass diese Stunden auch gearbeitet werden können.

Gibt der AG dem AN weniger Arbeit als er vertraglich muss, der AN diese Stunden aber arbeiten möchte, befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss den AN dann so bezahlen, wie vertraglich vereinbart wurde. Es können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.

Das Betriebsrisiko, dass zu wenig Arbeit da ist, trägt der AG und nicht der AN. Selbstverständlich kannst Du den AG auffordern, Dich vertragsgemäß arbeiten zu lassen und Dich auch so bezahlen. Das kann man notfalls auch beim Arbeitsgericht einklagen.

Was Deine Frage bezügl. einer Kündigung betrifft:

Was Du gehört hast ist, dass bei Kleinbetrieben mit i.d.R. nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften das Kündigungsschutzgesetz nur in seltenen Ausnahmen greift.

Da in Deinem Betrieb acht Vollzeitkräfte arbeiten und die sechs Teilzeitkräfte sowie die Aushilfen/Minijobber entsprechend aufgerechnet werden, handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb, was bedeutet, das Kündigungsschutzgesetz greift.

Dein AG kann Dich also nicht aus "Rache" unbegründet kündigen, nur weil Du Dein Recht einforderst.

Hexle2  24.01.2018, 19:47

Danke fürs Sternchen

Wenn doch aber im Vertrag die genannte Klausel drin steht, kann man meiner Meinung nach erst nach Ablauf eines Jahres sagen, ob die Stunden im Schnitt unterschritten wurden oder nicht. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass sich eine Klausel rechtens ist, aber das kann wohl nur ein Arbeitsrechtler genau sagen.
Die Frage ist nur, auf welches Jahr sich die Klausel bezieht. Kalenderjahr? Wirtschaftsjahr? Jahr gerechnet ab dem Tag des Eintritts und Unternehmen?

warum versuchen sie es denn nicht beim wettbewerber ; innerhalb der XX kette wird das nichts anderes .