War das arglistige Täuschung bei dem Ebay Kleinanzeigen Privatverkauf?

5 Antworten

"Rechtskräftige Schritte" kann man nicht einleiten, sondern nur "rechtliche". :-)) - aber das nur nebenbei.

Du hast dich geirrt und in die Verkaufsanzeige etwas Falsches geschrieben, wenn ich die Frage richtig verstanden habe. Fordere die Käuferin auf, dir die Schuhe zurückzusenden und teile ihr mit, dass du ihr das Geld nach Eingang erstattest. Nach Erhalt der Schuhe überweise ihr die € 25 zurück. Da du die Angelegenheit verschuldet hast, musst du ihr die € 5 für Porto erstatten.

Derjenige, der einen Fehler begeht, muss für die Folgen aufkommen. Das bist du in diesem Fall. Sorry.

Der Karton ist doch egal, wenn du die Etiketten darauf wegmachst und in deiner Anzeige reinschreibst, dass du die Schuhe im Auftrag verkaufst und der Originalkarton leider nicht mehr vorhanden ist und du die Schuhe in dem Karton verschickst.

Dann weis der Kunde Bescheid , es gibt immer Käufer die überpingelig sind und zweitens, wenn man wenig Ahnung hat "Per Abholung" verkaufen.

Dann geht das klar aus deiner Anzeige hervor und irgendwie muss man ja Schuhe versenden.

Nächstes Mal einfach nochmal kontrollieren, ob die Schuhe und alles ok ist und ich würde die Schuhe dann auch zurücknehmen und ihr den Versand erstatten.

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Abgesehen davon das bei Ebay-Kleinazeige der vorgeschrieben Weg Abholung und Barzahlung ist: Rechtliche Schritte wegen 25 Euro sind albern.

Ds ändert aber nichts daran, das du nicht da verschickt hat, was du angeboten hast. Du hättest dich davon überzeugen müssen, was im Kartoin ist, und das nicht blind verkaufen dürfen!

Alleine schon das Fairneßgebot sollte dich veranlassen, die Schuhe zurück zu geben. Die Käuferin wollte Schuhe von Gabor, nicht von Ara. Und rein rechtlich stehn die ihr auch zu. Gleiche Preisklasse hin oder her

Verstehe ich das richtig? Du hast Schuhe von Gabor verkauft, aber Schuhe von Ara geliefert?

Hier brauchen wir nicht über arglistige Täuschung zu diskutieren. Egal, ob deinerseits hier Vorsatz oder nur Fahrlässigkeit vorliegt, hast du etwas anderes geliefert, als du verkauft hast. Im Rechtsdeutsch ausgedrückt: Es fehlt eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft. Wenn du Gabor verkaufst, musst du auch Gabor liefern und nicht Ara.

Wenn nun die Käuferin diese Schuhe nicht will, musst du sie zurücknehmen und den Kaufpreis einschl. der Rücksendekosten erstatten. Der Fehler lag bei dir. Deswegen musst du auch dafür geradestehen.

Entschuldige dich bei der Käuferin, erstatte ihr das Geld und nimm die Schuhe zurück, dann ist die Sache erledigt.

Ich verstehe nicht, dass Du so eine dumme Frage überhaupt postest. Natürlich bist Du im Unrecht. Entschuldige Dich bei der Käuferin und ersetze ihr alle Kosten, sonst kanns wirklich ungemütlich werden. Stell Dir vor, Du wärst die Käuferin.