Arge Mitarbeiter verklagen wegen Bedrohung und Beleidigung geht das?

9 Antworten

jetzt sag mir mal, welche veranlassung ein argemitarbeiter hätte, solche reden zu führen ohne daß vorher irgendetwas von deiner seite kam? warum sollte er das tun? was war vorher los?

nein, du hast mit sicherheit keine chance für irgendeine klage.

AutoITScripter  27.03.2013, 14:01

Hmmm, manche Mitarbeiter sind da so^^... Ich selbst musste das leider auch schon erfahren (Habe Fachabi ohne Probleme Bestanden und mir wurde eine Lernbehinderung unterstellt)...

Du solltest erstmal ein Protokoll schreiben in welchem Zusammenhang dise Äußerung gefallen ist. Es ist wichtig schriftlich festzuhalten, damit eventl. auch Zeugen ermittelt werden können, zu welcher Uhrzeit es geschah, ob im Nachbarzimmer Kollegen saßen.

Möglicherweise hat sich der ARGE Mitarbeiter auch ähnlich gegenüber anderen ARGE MItarbeiter geäußert.

Suche Dir möglichst bald einen Anwalt.

Der ARGE solltest Du den Vorfall schildern und künftig jedes Gespräch mit diesem ARGE Mitarbeiter verweigern.

Du solltest Dich auch nicht auf ein klärendes Gespräch mit diesem ARGE Mitarbeiter einlassen, man will sowieso nur alles unter den Tisch kehren.

Alles Gute

Schau zu, dass er das nochmal sagt, während Du einen Zeugen dabei hast -- sonst gehen Deine Chancen gen null :-( Leider^^ Ich hasse ja solche Amtsleute! Aber hoffentlich macht die Trantüte das auch vor Zeugen ;-)

Verklagen bedeutet zivilrechtliche Ansprüche gegen jemanden geltend zu machen. So einen Anspruch sehe ich hier nicht.

Was du tun kannst ist ihn anzeigen wegen Beleidigung, allerdings ist der Straftatbestand der Bedrohung hier wohl nicht erfüllt.

Ob es dann zu einem Verfahren und eine Anklage kommt ist die Frage, hängt von der Glaubwürdigkeit deiner Aussage und der des Mitarbeiters ab, so er denn aussagt. Ohne Zeugen ein wenig schwierig.

Mindermeinung  28.03.2013, 06:10

Wie sieht's mit § 823 I, II f. BGB aus? :) Als Schutzgesetz ist § 185 StGB doch unzweifelhaft einschlägig. ;-)

Abgesehen davon besteht ggf. auch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I, II i.V.m. 1004 I 2 BGB i.V.m. 185 StGB.

Bedrohung kommt hier in der Tat nicht in Frage - da kein Verbrechen angedroht wird. ;-)

wegen Beleidigung kannst du niemanden verklagen, wenn dadurch kein psychischer, physischer oder finanzieller Schaden entstanden ist.

Das gilt immer, wenn du jemanden verklagen willst.

Bedroht hat er dich nicht.