Strafbarkeit wegen Bedrohung im Affekt?

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Bedrohung ist natürlich strafbar. Den Tatbestand "Bedrohung im Affekt" gibt es nicht. Dass aber deine Äußerung tatsächlich nun aber tatsächlich strafrechtliche Folgen nach sich zieht, möchte ich bezweifeln. Klar war das dumm und falsch, aber es erfolgte eine Provokation. Das würde eh berücksichtigt werden. (Wenn man jeden, der auf eine Provokation eine solche Äußerung tätigt vor Gericht stellen würde, dann wäre die Schlange aber ziemlich lang.) Der Mitschnitt eines Telefongespräches ohne dein Wissen, wäre vor Gericht  nicht verwertbar, eine Zeugenaussage der Ehefrau wird auch mit Vorsicht betrachtet. Wenn allerdings nachweislich Lügenmärchen in der Nachbarschaft über dich verbreitet werden, erfüllt das wiederum den Tatbestand der üblen Nachrede. Ich würde erstmal die Füße hochlegen und gemütlich abwarten, ob der tatsächlich den Mumm hat, Anzeige zu erstatten oder ob das nicht nur heiße Luft war um dich einzuschüchtern.

Artus61 
Fragesteller
 27.11.2015, 14:18

Herzlichsten Dank für deine aufbauende Nachricht. Momentan bin ich wirklich ein nervliches Wrack, zumal meine Mutter die Einzige war, die mich gegen teilweise fiese Intrigen seitens meiner jüngsten Schwester und meines Schwagers verteidigt hat. Da die Beiden einen unglaublichen Einfluss auf meinen Vater haben, habe ich wieder einmal "Hausverbot" im eigenen Elternhaus habe und kann nur wie ein Dieb in der Nacht ab ca. 18.00 Uhr meine kranke Mutter, die ich über alles liebe, im Krankenhaus besuchen. Es tut so unglaublich weh, meine Mutter so hilflos zu sehen. Jetzt auch noch dieser Stress mit dem Typen und seiner Frau! Ich weiß absolut nicht mehr weiter! Deswegen danke ich Dir ganz besonders für Deine schnelle Antwort. Ich hoffe und bete, dass es meiner Mutter wieder viel besser geht. Nur wieß ich jetzt schon, dass ich sie dann wohl kaum noch zu Gesicht bekommen werde, da meine "liebe" Familie sie gegen mich abschirmen wird. Dabei hab ich doch stets alles was man von seinem ältesten Sohn verlangen kann getan, um meinen Eltern eine Stütze zu sein. Es tut mir leid, dass ich dich mit meinem Kommentar so zugetextet habe, aber momentan habe ich niemanden, dem ich vertraue und auf den ich zählen kann.

Sowas wie "Affekt" existiert nicht. Drohung ist hingegen real und strafbar und das, was du gesagt hast fällt darunter. Fraglich ist nur, ob sie das auch beweisen kann. Ich glaube nicht, dass ein Mitschnitt des Telefonats ein zulässiges Beweismittel wäre.