Arbeitszeugnis als Aushilfe?

2 Antworten

Schreib eine Mail und frag nochmal nach

Nach Paragraph 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Du musst und solltest dich da drum kümmern, und dem Ex- AG explizit mitteilen, ob du ein einfaches Zeugnis oder aber ein qualifiziertes wünschst. Denn du hast die Wahl. Wenn du dich nicht kümmerst, so kann dir das später so ausgelegt werden, dass du kein Interesse daran hast.

Rufe an oder schreibe eine Mail, im Zweifel auch beides. Schriftlich kannst du auch eine angemessene Frist von 2 (bis 3 Wochen wegen der Feiertage) setzen...