Darf ich als Aushilfe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
Hallo, ich arbeite als Aushilfe in einem Supermarkt und werde demnächst kündigen. Ich wollte wissen, ob ich das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis habe obwohl ich meistens nur 200-300€ verdient habe, für 3 Monate gearbeitet habe und noch Schülerin bin.
Danke im Voraus
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Selbstverständlich. § 109 Abs. 1 S. 3 GewO sagt dazu: "Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken."
Selbstverständlich hast du ein Recht darauf.
verreisterNutzer
17.08.2017, 17:12
Aber mal gerade so - unter zwei Monaten Beschäftigungsdauer wäre es (so die explizite Fragestellung) mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis schwierig geworden.l
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Selbstverständlich.
Natürlich!