Darf ich als Aushilfe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

4 Antworten

Selbstverständlich. § 109 Abs. 1 S. 3 GewO sagt dazu: "Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken."

Selbstverständlich hast du ein Recht darauf.

Aber mal gerade so - unter zwei Monaten Beschäftigungsdauer wäre es (so die explizite Fragestellung) mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis schwierig geworden.l

Selbstverständlich.

Natürlich!