Mahnung von Fitness-Studio nach 2 Jahren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe diesen (Wie üblich) 1 Jährigen Vertrag rechtzeitig davor
gekündigt (Februar) damit war der Vertrag mit 01.05.2014 gekündigt.

Im Vertrag bzw. den AGB stand eine einmonatige Kündigungsfrist drin? Ansonsten gilt § 309, Nr. 9, Buchstabe c) BGB und der besagt 3 Monate.

Meine Frage ist jetzt, können die so spät überhaupt noch von mir etwas einfordern?

Ja können sie. Für in 2014 entstandene Forderungen tritt erst am 01.01.2018 Verjährung ein.

Ich war nicht mal mehr dort trainieren... habe keine Leistung mehr entgegen genommen

Das spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist ob dir die Leistung bereit gestellt wurde, heißt ob du sie hättest nutzen können. So lange man dir also den Eintritt in den Mitgliederbereich nicht verwert hat, besteht Zahlungspflicht.

Also kontrolliere deine Unterlagen und schau ob die Aussage stimmt und wirklich etwas offen ist. Wenn ja überweise die Hauptforderung.

Kontoauszüge solltest du mind. 13 Jahre aufbewahren. Da bei sog. Verbraucherdarlehensgeschäften, grundsätzlich eine 10-jährige Verjährungshemmung greift, bevor die 3 Jahre Regelverjährung beginnen.

Das ist echt merkwürdig. Könnte mir gut vorstellen das so etwas verjährt, wenn sie das damals probiert haben und nun fast ein Jahr später erst eine Mahnung oder sowas kommt.

Wenn du eh aus dem Vertrag raus warst usw dann kann dir das eh egal sein.

Vielleicht ist da auch ein Systemfehler unterlaufen

Es ist sogar schon fast 2 Jahre her..
Leider war ich aber bis 01.05.2014 gebunden und die Rate ist fällig am 01.05.2014 und betrifft eine "Leistung von April 2014) wodurch es eigentlich noch im Vertragszeitraum war.

Eben hast du noch was anderes geschrieben.

@SoMean

Nein ich habe nichts anderes davor geschrieben ^^...

Könnte mir gut vorstellen das so etwas verjährt, wenn sie das damals
probiert haben und nun fast ein Jahr später erst eine Mahnung oder sowas
kommt.

Deine Vorstellung deckt sich aber nicht mit der Rechtslage

Wenn du eh aus dem Vertrag raus warst usw dann kann dir das eh egal sein.

Nee, da es um eine Rate aus dem Vertragszeitraum geht

schau doch nach, ob du den letzten betrag bezahlt hast.

Habe den Kontoauszug nicht aufgehoben, Ein Kontoauszug kostet (pro Seite) 7€.. da überlege ich mir schon fast eher gleich die Rechnung zu zahlen. Finde es halt irgendwo eine Frechheit so spät erst zu mahnen...

@GettinTrolled

kannst du das nicht online ansehen?

@GettinTrolled

Habe den Kontoauszug nicht aufgehoben

Das ist natürlich blöd von dir. Ich glaube, ich brauche dir nun nicht mehr zu predigen, dass das sinnvoll wäre sie aufzuheben.

Hast du denn Online-Banking? Dort kann man das bestimmt noch nachvollziehen, ohne einen Kotoauszug nachzufordern

@GettinTrolled

Kontoauszüge sind genau deswegen mindest 3 Jahre möglichst aber 10 Jahre aufzuheben. Hat man Verpflichtungen die Länger gehen(Hausbau-Raten) sollte man sie sogar 30 Jahre aufheben.

Meine Frage ist jetzt, können die so spät überhaupt noch von mir etwas einfordern?

Ja, die Verjährung ist noch nicht eingetreten.

Nun schreibt das Fitnesscenter, angeblich konnten sie das Geld (39€) von meinem Konto DAMALS nicht abbuchen.

Entspricht das denn der Wahrheit? Hast du das anhand deiner Kontoauszüge nachvollziehen oder ausschließen können?

Haben mir aber damals keine Mahnung geschickt, erst jetzt

Bei einer geplatzten Lastschrift ist das ausnahmsweise nicht nötig.

Ich war nicht mal mehr dort trainieren... habe keine Leistung mehr
entgegen genommen, war nur vertraglich bis zum 30.04. gebunden und mit
01.05.2014 nicht mehr..

Das ist unbedeutend. Es bestand ja für den April noch ein Vertrag und um diese letzte Rate geht es ja offenbar.

Hast du eine Kündigungsbestärigung bekommen? Dass dein Vertrag am 30.03.2014 ausläuft?
Wenn ja dann geh mit der Mahnung und der Bestätigung einfach mal zum Fitnesscenter und frage nach, ob da nicht ein Fehler unterlaufen sei.