Arbeitsvertrag wurde unterschrieben.Danach habe ich festgestellt ich bin schwanger und bekomme Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt.Was jetzt?

8 Antworten

Teile das deinem AG schnellstmöglich mit, damit er sich für dich einen Ersatz suchen kann. Deinen Lohn bekommt er von der Krankenkasse erstattet. So kann er jemand anderen einstellen als Vertretung.

schwester2011 
Fragesteller
 04.06.2015, 08:51

Aber der Vertrag beginnt erst am 15.07.15!Was nun? mein alter Vertrag ist gekündigt und ich habe ja sonst keinen Verdienst.Gut er bekommt das Geld von der Krankenkasse,aber muss er wirklich zahlen wenn ich da noch gar nicht angefangen habe zu arbeiten?Aber Vertrag ist Vertrag,oder?

angy2001  04.06.2015, 08:53
@schwester2011

Natürlich zahlt er nicht vor dem Beginn des Arbeitsvertrages (das würde er ja auch nicht machen, wenn du nicht schwanger wärest, oder?) Du hast einen gesetzlichen Kündigungsschutz als Schwangere.

schwester2011 
Fragesteller
 04.06.2015, 09:06
@angy2001

Nee das ist klar das er nicht vor dem Arbeitsbeginn zahlt,aber bleibt der Vertrag bestehen?Ich kann da ja blöder Weise nicht mal anfangen mit arbeiten,mit Berufsverbot vom Frauenarzt.

angy2001  04.06.2015, 21:18
@schwester2011

Vertrag ist Vertrag und Kündigungsschutz ist Kündigungsschutz. Er kann den Vertrag nicht kündigen, auch wenn du noch gar nicht angefangen hast.

Ist es denn ein unbefristeter Vertrag?

ist halt blöd fuer deinen neuen boss. teil es ihm mit und du hast kuendigungsschutz. oder du bist nett und loest den vertrag wieder auf

Bei Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen besteht eine Unmöglichkeit, die vertraglich anvisierte Leistung zu erbringen, was unter gewissen Umständen, je nach Fall und Art der Arbeit, eine Kündigung möglich macht.

Allerdings ist Schwangerschaft ein Sonderfall mit extrem gutem Schutz des Arbeitnehmers, und eigentlich bist du ab Feststellung so gut wie unkündbar (im Normalfall).

Sollte dein Vertrag eine Probezeit beinhalten, kann der Vertrag unter Umständen trotzdem aufgelöst werden, weil "ohne Angabe von Gründen". Dann allerdings nur mit sehr hohen Hürden.

Einzige mir bekannte Ausnahme ist Ende der Befristung bei einem Vertrag.

Ein wenig mehr Details zum Fall wären sicher hilfreich.


schwester2011 
Fragesteller
 04.06.2015, 09:01

Das Problem ist mein alter Vertrag ist gekündigt. Der neue beginnt erst zum 15.07.15!!! Der Vertrag wurde am 01.06.15 geschlossen und unterschrieben. Wie gesagt danach wurde die Schwangerschaft festgestellt und ich werde mit Sicherheit ein Berufsverbot vom Frauenarzt bekommen, da ich als Krankenschwester und mit 37 Jahren gewissen Risikofaktoren ausgesetzt bin.Die Frage ist der Arbeitsvertrag trotzdem gültig und muß er Gehalt bezahlen obwohl ich leider gar nicht die Arbeit antreten kann?

frodobeutlin100  04.06.2015, 11:01
@schwester2011

Der Vertrag wurde am 01.06.15 geschlossen und unterschrieben. Wie gesagt danach wurde die Schwangerschaft festgestellt

....

udn heute ist der 04.06. ..... ich die Abfiolge der Ereignisse wird den Arbeitgeber mit Sicherheit zum Grübeln anregen ....

am 01.06. Unterschrift ... am 02. oder 03.06. Feststellung der Schwangerschaft

frodobeutlin100  04.06.2015, 11:07
@frodobeutlin100

Man darf zwar über das bestehen einer Schwangerschaft lügen / bzw. das absichtlich verschweigen ... aber wer schon gerne belogen und über den Tisch gezogen ....

XC600  04.06.2015, 16:55
@frodobeutlin100

ich will ja niemandem was unterstellen aber so ganz koscher finde ich die Sache nicht .......der Vertrag wird unterschrieben und gaaanz zufällig wird direkt am nächsten Tag die Schwangerschaft festgestellt ;) ;) ................. irgendwie unfair dem AG gegenüber ........ aber das ist nur meine persönliche Meinung ...

Erst einmal herzlichen Glückwunsch.

Die Frage ist der Arbeitsvertrag trotzdem gültig und muß er Gehalt bezahlen obwohl ich leider gar nicht die Arbeit antreten kann?

Ich habe gerade mal das Internet durchsucht und kann Dich beruhigen, der Vertrag ist gültig und Du hast Kündigungsschutz, aber erst ab dem Zeitpunkt wo Du die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilst, was unverzüglich geschehen muss.

Hier, so hat da ein Anwalt das beurteilt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigungsschutz-bei-Mutterschaft-vor-Eintritt-in-die-Firma---f54535.html

MfG

Johnnymcmuff

Das dürfte doch ein Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz sein .... (wegen der Tätigekeit als Krankenschester) ... wenn ein größerer Betrieb ist (Kranenhaus) gäbe es doch sicher auch Beschäftigungsmöglichkeiten in der Verwaltung - und dafür gibt es nicht automatisch ein Beschäftigugnsverbot