Schwanger nach Entfristung?

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Wieso "Probezeit"?

Du arbeitest schon seit Juni 2017 im Unternehmen, da ist eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen nichtig.

Das Kündigungsschutzgesetz greift nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten und die sind schon lange vorbei. Danach kann nicht mehr mit einer verkürzten Frist gekündigt werden.

Davon mal abgesehen greift bei Schwangerschaft sowieso das Mutterschutzgesetz und damit greift der "besondere Kündigungsschutz". Der greift immer, selbst wenn die Probezeit legitim wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich gehe auch nicht davon aus, dass ich gekündigt werden würde, da ich mich mit meinem Arbeitgeber sehr gut verstehe. Mir ist es einfach "unangenehm" in der Probezeit damit anzukommen, zumal ich erst 21 bin. Da wird der Kinderwunsch sowieso oft nicht verstanden.

Und in meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich eine 6 Monatige Probezeit habe ..

@Schnee510

Ob Dein Chef Deinen Kinderwunsch versteht oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig ist, was Du und Dein Freund wollen. Davon mal abgesehen bedeutet der Kinderwunsch noch lange nicht, dass das sofort klappt.

Wie schon geschrieben, es spielt keine Rolle, ob diese sechs Monate Probezeit im Vertrag stehen oder nicht. Im Arbeitsvertrag kann nichts Wirksames stehen, wenn es geltendes Recht verletzt.

Außerdem ist es, wie gesagt, egal ob Probezeit oder nicht. Bei Schwangerschaft greift der besondere Kündigungsschutz aus dem Mutterschutzgesetz

@Hexle2

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! :)

Danke fürs Sternchen.

Unabhängig davon, was hier manche vermuten, ist das Mutterschutzgesetz eindeutig.

Es handelt sich in der Schwangerschaft um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

§ 17 Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig
1.während ihrer Schwangerschaft,
2.bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
3.bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,
wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung für zulässig erklären. Dabei muss muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar sein (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).

Alles Gute für dich!

Mach dir keine Sorgen, du bist ab dem ersten Tag der Schwangerschaft unter einer besonderen Kündigungsschutz. Ob du noch in der Probezeit bist oder nicht spiel keine Rolle. Alles Gute 😊

Sobald Du Deinen AG von der Schwangerschaft erzählst greift der gesonderte Kündigungsschutz für Schwangere.
https://www.t-online.de/leben/familie/id_45322528/schwangerschaft-probezeit-kuendigungsschutz-fuer-schwangere.html

Probzeit hin oder her, Du darfst nicht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Du Deinem AG unverzüglich nach Wissen Deiner Schwangerschaft über diese informierst.
Ein Urintest ist da natürlich nicht ausreichend, Du musst den Mutterpass der Gynäkologin vorlegen (soweit ich weiß).

Die sofortige Information an den Arbeitgeber ist nur erforderlich, wenn die Schwangerschaft für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten wegen möglicherweise zu ergreifender Schutzmaßnahmen eine Rolle spielt.

@Familiengerd

Nichts desto trotz ist die sofortige Meldung sehr von Vorteil.

@JaBu84

Es schadet nicht - wenn die Arbeitnehmerin keine negativen Reaktionen (z.B. schikanöses Verhalten) des Arbeitgebers befürchten muss und eine Mitteilung aus den von mir genannten Gründen nicht ohnehin erforderlich sein sollte.

Aber wieso sollte es ansonsten "sehr von Vorteil" sein?

@Familiengerd

Ich kann da nur aus den Erfahrungen meiner Frau sprechen aber ob das wirklich überall so ist weiß ich natürlich nicht, ich dachte eigentlich das Schikane an Schwangeren "ausgestorben" sei...

Meine Frau hat durch ihre Kollegen, Vorgesetzten und den Chef sehr viel Zuspruch bekommen und alle hatten Verständnis wenn man sie mal früher gehen musste, ihr wurde viel Arbeit abgenommen.

@JaBu84

Wenn es so läuft, ist es ja toll.

Das ist aber leider nicht überall so.

Das wäre ziemlich blöd da du in der Probezeit jeder Zeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kannst.

Erstens ist das Unsinn, weil der besondere Kündigungsschutz für Schwangere auch in einer Probezeit besteht!

Zweitens spielt die Probezeit für die Möglichkeit einer Kündigung ophne Grund keine Rolle. Diese Möglichkeit besteht immer in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses; danach nur, wenn es sich um einen Kleinbetrieb (nicht mehr als - rechnerisch - 10 Vollzeitkräfte) handelt. Die Probezeit ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.

Drittens konnte im Fragefall keine erneute Probezeit wirksam vereinbart werden, weil ein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber bereits seit Mitte 2017 besteht. Die neue Probezeitklausel ist ganz einfach nichtig.

Ich werde langsam nervös!

Wo bleibt Deine Erwiderung auf meinen Kommentar? Wie lautete sie noch?

Viele deiner antworten sind nämlich absoluter Mist

Ich warte auch immer noch auf Beispiele! Mach' mal!! 😁

Sorry Gerd, andere haben eben noch ein Leben

Klar haben schwangere einen besonderen Kündigungsschutz aber der Arbeiter hat dennoch das Recht ihr zu kündigen wenn sie nicht zum Betrieb passt, das ist Grund genug

@MiezeKatzchen
der Arbeiter hat dennoch das Recht ihr zu kündigen wenn sie nicht zum Betrieb passt, das ist Grund genug

Was heißt: nicht zum Betrieb passt?!?

Das ist ein völlig indifferenter "Grund" und - sorry - Quatsch!!