Hab Arbeitsvertrag am 1.6.15 unterschrieben.Arbeitsbeginn 15.7.Am gleichen Tag wurde noch festgestellt das ich schwanger bin.Wie ist die Rechtslage zum Vertrag?

5 Antworten

also erst mal solltest du zum anwalt gehen.
hol dir rechtlichen beistand.

zweitens NIEMALS irgendwelche originale weggeben. nicht mal den mutterpass. wenn er den haben will dan als kopie. oder du lässt dir schriftlich geben das er ihn bekommen hat um ihn sich anzusehen und er an dem und dem datum wieder bei dir ist.
du brauchst den mutterpass damit du das dem anwalt vorlegen kannst und auch dem arbeitsamt ect. natürlich niemals das original hergeben! wenn dann lass dir lieber noch mal einen mutter ass extra dafür ausstellen. Geh auch noch mal zum frauenarut und erklär ihr / ihm das. sie / er weiß was bezüglich dem mutter pass zu tun ist.
aber ich kann dir aus sehr schlechter erfahrung nur sagen geb niemals originale ab OHNE schriftlich MIT UNTERSCHRIFT der ´person bekommen zu haben ab. auch wenn der arbeit geber dir betrug vorwirft. Dein frauenarzt kann dir austellen wann du um welche uhrzeit da warst. wenn du den vertrag vorher unterzeichnet hast (wäre es gut wenn du einen zeugen hast) dann konntest du logischerweise nichts von der schwangerschaft wissen. da du aber im arbeitsverhältniss so gesehen schon drin bist muss er dich dementsprechend auch bezahlen so viek ich das weis. ich hoffe meine antwort ist etwas hilfreich :D

atzef  15.06.2015, 17:20

Hä? Warm soll sie denn zum Anwalt?

FreieAutorin  15.06.2015, 17:22
@atzef

wenn ihr arbeitgeber ihr betrug vorwirft. und wenn er nicht zahlen will . oder einfach nur um sich einen guten rat o.ä zu holen... weil das richtig ärger geben kann.  war mal in der fast selben situation. nur das ich nicht schwanger war. und ich dachte auch ist halb so wild. alleine das er den originalen mutterpass haben will und ihr ein beschäftigungsverbot erteilen will

Maximilian112  15.06.2015, 17:33
@FreieAutorin

Der AG hat ganz sauber und richtig reagiert!

schwester2011 
Fragesteller
 15.06.2015, 17:48

Verdammt,ich fürchte da brauch ich wirklich nen Anwalt. Allerdings hab ich gehört man darf wohl sogar schwanger Arbeitsverträge unterschreiben ohne Angabe...man ist ja nicht krank.Das die mir gleich ein Beschäftigungsverbot ausstellen ist ja den Ihr Entschluss.aber find ich komisch..einfach so ohne Betriebsarzt!!??

Maximilian112  15.06.2015, 17:55
@schwester2011

Mit einem Beschäftigungsverbot wirst Du keine finanziellen Nachteile haben. 

Familiengerd  15.06.2015, 17:58
@schwester2011

@ schwester2011:

Du brauchst keinen Anwalt - und von "Betrug" kann überhaupt keine Rede sein.

Auch der Arbeitgeber darf ein (arbeitsplatzbezogenes) Beschäftigungsverbot aussprechen, da Du während der Schwangerschaft z.B. aufgrund des potenziellen Infektionsrisikos nicht als Krankenschwester arbeiten darfst (siehe meine diesbezüglichen Kommentierungen)!

1. Darf der deinen Mutterpass nicht verlangen. Das ist deinerund ein persönliches, medizinisches Dokument. Den musst du, außer dem behandelndem Arzt, niemandem zeigen, wenn du das nicht willst, denn da stehen Dinge drin, die niemanden etwas angehen (etwaige Geschlechtskrankheiten, Untersuchungsergebnisse usw.) Er kann verlangen, dass du eine Schwangerschaftsbescheinigung ausgestellt bekommst, die du ihm geben musst, auf seine Kosten. Da steht aber nicht drauf, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, weil das den AG gar nichts angeht.

2. Außerdem kann man einer Schwangeren wegen Schwangerschaft auch keinen Betrug vorwerfen, egal zu welchem Zeitpunkt die Schwangerschaft festgestellt wurde.

3. Das Beschäftigungsverbot gibt dir nicht der AG, sondern dein Frauenarzt und das tut er nur wenn die Arbeit für dich und das Kind gesundheitsgefährdend ist. Vorher wird aber immer danach geschaut, ob man die Schwangere auch anderswo im Betrieb unterbringen kann.

eostre  17.06.2015, 21:31

BV kann man auch vom betriebsarzt der Leiharbeitsfirma bekommen, ist Gang und gäbe in der Branche.

Schluck erst mal den Schreck runter. Es ist alles im grünen Bereich.

Der AG muß natürlich ein Dokument über Deine Schwangerschaft haben/sehen. Den Mutterschaftspass. Es spielt keine Rolle ob Du schon während der Unterzeichnung schwanger warst oder davon wußtest.

Du hättest eine entsprechende Frage sogar wider besseren Wissens verneinen dürfen. Es wäre kein Betrug.

Das Arbeitsverbot muß der AG ausstellen wenn die Arbeit nicht für schwangere geeignet bzw sogar verboten ist. Du wirst trotzdem Dein Gehalt bekommen.

Der Arbeitsvertrag wird trotzdem gelten, genauso wie er unterzeichnet wurde.

Bis jetzt brauchst Du ganz bestimmt keinen Anwalt, die Reaktion des AG war sauber.

lindgren  15.06.2015, 17:35

Er hat kein Recht, Einsicht in den Mutterpass zu verlangen. Die Fragestellerin kann eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, auf der die Schwangerschaft bestätigt wird und der Entbindungstermin zwecks Beginn des Mutterschutzurlaubes.  Mehr nicht. Der Arbeitgeber hat auch kein Recht, einem Angestellten ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Das macht der Arzt.  Die Reaktion des AG war keinesfalls "sauber!"

Maximilian112  15.06.2015, 17:38
@lindgren

Wie hast du unter Deinem Beitrag doch geschrieben: "Bin mir aber nicht sicher"

Das merkt man! 

schwester2011 
Fragesteller
 15.06.2015, 17:55
@lindgren

Ich gehe davon aus er wird mit Sicherheit meinen Frauenarzt kontaktieren und fragen wann die Schwangerschaft festgestellt wurde.Dann wird er den Vertrag anfechten wenn er sieht das am 1.6. der Vertrag unterzeichnet wurde und da auch die Schwangerschaft erwiesen wurde wird er klagen..Oh Gott Hab Angst,aber eigentlich darf man auch schwanger Verträge unterschreiben..ohne Angabe..bin ja nicht krank.Wenn er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen will ist das seine Entscheidung

Maximilian112  15.06.2015, 18:00
@schwester2011

Es gibt keinen Grund oder Anlass den Vertrag anzufechten. Du hättest ihn auch wissentlich schwanger unterschreiben können. Und er wäre genauso gültig.

Ganz cool bleiben. Freu Dich auf dein Kind.

MaraMiez  15.06.2015, 18:46
@schwester2011

Der kann den Frauenarzt 20 mal anrufen und nachfragen, er wird keine Antwort bekommen, der Arzt hat schweigepflicht und darf außer dir niemandem Auskunft über irgendetwas geben.

Du machst dir gerade grundlos selbst Angst.

Es kann nichts passieren.

schwester2011 
Fragesteller
 17.06.2015, 20:31

Nachdem ich heute die Schwangerschaftsbestätigung abgeben wollte hat diese die Chefin abgelehnt und mir die Kündigung gegeben!!

eostre  17.06.2015, 21:29
@schwester2011

Moment! Dein Arbeitgeber ist aber eine leiharbeitsfirna und die Kündigung hat dir der entleiher gegeben, richtig?

schwester2011 
Fragesteller
 18.06.2015, 09:06
@eostre

ja richtig,warum?

Appelmus  18.06.2015, 20:15
@schwester2011

Der Entleiher und du haben kein rechtliches Verhältnis miteinander. Du hast deinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen und der Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Verleiher.

Wo warst du denn zuerst? Zuerst zur Vertragsunterzeichnung und dann zum Arzt? Das lässt sich doch leicht anhand der Uhrzeit fest stellen...übrigens glaube ich, dass kein Arbeitgeber das Original des Mutterpasses verlangen darf.


Bin mir aber nicht sicher.


atzef  15.06.2015, 17:17

Wo war sie denn wohl zuerst laut ihrer Darstellung? :-)))

FreieAutorin  15.06.2015, 17:20
@atzef

erst unterschrieben und an dem tag wo sie hätte anfangen sollen hat sie erfahren das sie schwanger ist :D 

Familiengerd  15.06.2015, 17:54

Der Arbeitgeber hat auch kein Recht, einem Angestellten ein Beschäftigungsverbot auszustellen.

Das ist hier falsch!

Es handelt sich hier um ein arbeitsplatzbezogenes generelles Beschäftigungsverbot, das der Arbeitgeber sehr wohl aussprechen darf (sogar muss), da die Schwangere grundsätzlich nicht als Krankenschwester arbeiten darf!

Im Übrigen ist die Antwort von Maximilian112 (auch bezüglich der Reaktion des Arbeitgebers) völlig korrekt.

Der Arbeitgeber kann kein Beschäftigungsverbot aussprechen, nur ein Arzt.

Worin soll denn der "Betrug" bestehen?

Ansonsten fängstdu ganz einfach an u arbeiten. Schwanger sein ist ja nicht sofort gleichbedeutend mit totkrank. Komm also mal wieder runter...

Familiengerd  15.06.2015, 17:36

Der Arbeitgeber kann kein Beschäftigungsverbot aussprechen, nur ein Arzt.

Das ist in diesem Fall falsch!

Eine Schwangere darf wegen der potenziellen Infektionsgefahren grundsätzlich nicht als Krankenschwester arbeiten (so wenig wie als Kindergärtnerin, als Sozialarbeiterin z.B. in einem Mädchenkrisenhaus usw.)

Hier handelt es sich also um ein arbeitsplatzbezogenes generelles Beschäftigungsverbot, das der Arbeitgeber aussprechen darf (sogar muss).

atzef  15.06.2015, 17:39
@Familiengerd

Ah, ok, danke! Allerdings hatte ich wg. "Leasingunternehmen" gar nicht an Arbeit als Krankenschwester gedacht. :-)