Meine befristete Tätigkeit/ öffentl. Dienst ist unbefristet ausgeschrieben, meine Bewerbung wurde abgelehnt (fehlende Qualifikation). Ist das OK?

6 Antworten

Hallo, danke für den Hinweis - ich hatte nur so wenig Zeichen zur Verfügung. Ich arbeite zur Zeit im öffentlichen Dienst, befristet. Die Tätigkeit läuft aus und meine Stelle ist unbefristet ausgeschrieben.

Ich arbeite in der Entgeltgruppe 9 (Fallgr. 3). Als Qualifikation ist hierfür eigentlich eine Verwaltungsausbildung und/oder der Angestelltenlehrgang Voraussetzung. Ich habe diese Ausbildung nicht, bin "nur" Bürokauffrau. Die Stelle soll jetzt eine Kollegin aus der Entgeltgruppe 6 bekommen, die eine Verwaltungsausbildung hat.

Aber wenn ich doch diese Tätigkeit 2 Jahre sehr gut (Tolles Zeugnis habe ich) gemeistert habe, dann verstehe ich nicht, warum mir jetzt plötzlich die Qualifikationen fehlen.

Ich überlege, ob ich zum Anwalt gehe, aber das wird wahrscheinlich ziemlich teuer...

Ich wäre für jeden Tipp dankbar!

glaubeesnicht  19.06.2016, 08:32

Ich überlege, ob ich zum Anwalt gehe

Weshalb das denn? Du hattest einen befristeten Vertrag, nicht mehr und nicht weniger. Dieser muß nicht verlängert werden. Der Arbeitgeber muß dir auch gar keinen Grund nennen, warum er den Vertrag nicht verlängert. Auch ein Anwalt wird dir da nicht helfen können.

elamanuschka 
Fragesteller
 19.06.2016, 08:39

Na ja, so einfach ist es nicht. Es soll eine Verordnung geben, nach der Angestellte über 50 und mit mindestens 4 Jahren im öffentlichen  Dienst vom der Lehrgangspflicht befreit sind. Ich erfülle diese Voraussetzung. Aber trotzdem will mein Dienstherr das nicht anerkennen.

Und es widerspricht irgendwie meinem Rechtsempfinden, dass ich die gleiche Arbeit befristet machen darf, unbefristet aber nicht. Das ist doch nicht fair.

glaubeesnicht  19.06.2016, 08:55
@elamanuschka

Doch, so einfach ist das! Was meinst du wohl, warum es so viele befristete Verträge gibt? Dein Vertrag läuft aus und das war es dann für dich! Hierfür muß noch nicht einmal eine Begründung abgegeben werden.

Familiengerd  19.06.2016, 13:11
@glaubeesnicht

@ glaubeesnicht:

Doch, so einfach ist das!

Nein, ist es nicht - selbst wenn "es so viele befristete Verträge gibt" (eine Aussage übrigens, die mit dem Problem hier überhaupt ncihts zu tun hat)!

Der Einwand von "elamanuschka" ist völlig berechtigt. Auch die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge und ihr Abschluss unterliegen bestimmten Regelungen und Beschränkungen und nicht nur bloßer "Willkür"!

Wenn es sich tatsächlich so verhält, wie die Fragestellerin schreibt, dann kann die Befristung ihrer Stelle durch die jetzt erfolgte Ausschreibung als unbefristete Stelle nämlich möglicherweise als unwirksam beurteilt werden!

Amtsschimmel25  20.06.2016, 10:31
@elamanuschka

siehst du und schon beginnen die Wissenslücken. Ab 40 kann man von der Prüfungspflicht befreit werden. Bei dir besteht aber die Problematik, dass du weder den Angestelltenlehrgang 1 für die EG 6-8 noch den Angestelltenlehrgang II für die EG 9 - 13 hast. Du hast also nicht die erforderliche fachliche Qualifikation für Tätigkeiten des gehobenen Verwaltungsdienstes. Da nützt es auch nichts, wenn du bisher die Tätigkeiten sehr gut ausgeübt hast.

elamanuschka 
Fragesteller
 19.06.2016, 08:59

Es geht nicht darum, dass mein Vertrag ausläuft, sondern darum, dass ich bei der Bewerbung um den unbefristeten Job wegen der angeblich fehlenden Qualifikation nicht berücksichtigt wurde. Es gibt da das Mittel der Konkurrentenklage...

glaubeesnicht  19.06.2016, 10:31
@elamanuschka

Dem Arbeitgeber ist es freigestellt, wen er einstellt.

Familiengerd  19.06.2016, 13:22
@glaubeesnicht

@ glaubeesnicht:

Erstens geht diese "platte" Formulierung völlig am Problem vorbei!

Zweitens kann man auch diese Aussage nicht einfach so treffen, denn auch hierbei kann es auf die ganz konkreten Umstände ankommen: wie ist die Stellenausschreibung formuliert? ist die vorangegangene Befristung überhaupt wirksam (hat also nicht doch die jetzige Stelleninhaberin einen Rechtsanspruch)? - vom Mitbestimmungsrecht/Zustimmungsverweigerungsrecht des Personalrats ganz zu schweigen.

So "einfach", wie Du Deine Erwiderungen hier vorbringst, verhält es sich tatsächlich nämlich nicht!

elamanuschka 
Fragesteller
 19.06.2016, 09:06

Naja, danke ihr Lieben. Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag.

Wenn du Chef wärst, würdest du jemanden einstellen, der für diese Position nicht qualifiziert ist??

elamanuschka 
Fragesteller
 22.06.2016, 08:51

Hallo!

Es passiert etwas. Ich werde eine andere Stelle bekommen. Aber bald erfülle ich die Bedingungen und werde versuchen, mich vom Angestelltenlehrgang befreien zu lassen. Dann kann ich höherwertige Stellen besetzen.

Eine Kollegin von mir ist jetzt tatsächlich vom Angestelltenlehrgang befreit. Sie ist auch "nur" Bürokauffrau.

Es lohnt sich eben doch, nachzuhaken und nicht blind alles hinzunehmen. Es gibt Bestimmungen, die vielleicht nicht so gerne angewandt werden. Aber - meine Kollegin kann ein Lied davon singen - wenn man sich informiert und dann auch hartnäckig ist, dann geht was!

Übrigens handelt es sich nicht um die Befreiung ab 40 Jahren (die gibt es auf kommunaler Ebene), aber etwas Ähnliches für Angestellte des Landes Niedersachsen.

Ich freu mich für meine Kollegin und werde versuchen, den gleichen Weg zu gehen.

Mein Traumjob ist leider erst einmal weg. Aber: Kommt Zeit - kommt Traumjob. Ganz bestimmt.

Ganz liebe Grüße an alle, danke für Eure Antworten!

Und - lasst Euch nix gefallen, kämpfen lohnt sich manchmal eben doch.

Manuela

Wenn du nicht Rechtschutz versichert  bist, bzw. Mitglied einer Gewerkschaft würde ich persönlich nicht den Weg einer Konkurrentenklage gehen. Die Ausschreibung war bereits so formuliert, dass du nicht die Kriterien erfüllst.

 Der Arbeitgeber kann durch Berufserfahrung auf einen Lehrgang verzichten. Irgendwo habe ich mal gelesen das diese Gleichstellung erst erfolgt, wenn deine Berufserfahrung das doppelte der vergleichbaren Schul/Lehrgangszeit beträgt. Ob das nur ein Richtwert ist, weiß ich nicht. 

Ich befürchte deine Stelle ist dem Sparzwang sämtlicher öffentlich. Dienststellen zum Opfer gefallen. Du kannst noch eurem PR und evtl. Schwerbehindertenvertretung die Tür einrennen, aber viel Hoffnung würde ich mir dabei auch nicht machen. 

Zuerst mal, das tut mir sehr leid. Dieser Wahnsinn mit überbordenden befristeten Stellen ist der Krebs der Arbeitswelt.

Handelt es sich tatsächlich um die Stelle, die du gerade besetzt, kann ich mir durchaus vorstellen, daß hier ein Klagegrund vorliegt. Du bist ausgebildete Kauffrau und hast zwei Jahre mit sehr gutem Ergebnis auf der Stelle gearbeitet. Ich sehe nicht, wie man sich in dieser Konstellation auf "mangelnde Qualifikation" zurückziehen kann. So einfach ist das nicht, da müsste schon mehr kommen.

Dies ist eine Laienmeinung basierend auf meinem Verständnis zu befristeten Beschäftigungen. Mein Rat ist demnach, in den sauren Apfel zu beissen und wenigstens für ein Vorgespräch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Ja, das ist ok! Du warst nur befristet beschäftigt. Jetzt kann jemand anders eingestellt werden mit den entsprechenden Qualifikationen, die du offenbar nicht vorweisen kannst.