Prüfung nicht bestanden. Bekomme ich trotzdem unterhalt?

4 Antworten

Unterhaltszahlungen sind nicht vom Ausbildungsstand abhängig. sonst hätten die ganzen Schulversager ja gar nichts mehr zum Leben.

Meines Wissens nach ist das Altesabhängig

Ein einmaliges Ausbildungsversagen während der Volljährigenzeit ist unterhaltsrechtlich von dem/den Pflichtigen tatsächlich hinzunehmen. Aber ein dreimaliges Versagen? Hier tendiere ich dann schon in Richtung Verwirkung des Anspruches. Allerdings müsste man noch die Einzelheiten kennen, die dazu geführt haben, dass die Prüfungen nicht bestanden wurden.

Da du dich momentan nicht in einer Ausbildung befindest, hast du auch keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt von den Eltern.
Der Anspruch lebt ggfls bei Aufnahme einer neuen Ausbildung wieder auf. Ich tendiere jedoch eher dazu, dass du deinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt verwirkt hast, da die Ausbildung offensichtlich nicht mit dem unterhaltsrechtlich geforderten nötigen Fleiß betrieben wurde.
Wie ein Gericht das allerdings im Einzelfall sehen würde, kann man schlecht voraussagen. Dazu müsste man sich vorangegangene Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen ansehen.

Ja, bis zum 25 Ten Geburtstag, sofern Du Dich um Ausbildung bemühst. Allerdings können die Eltern verlangen, dass Du zu Hause wohnst.

Die genannte Altersgrenze kommt aus dem öffentlichen Recht und hat nur Bedeutung im Sozialrecht bzw. Kindergeldrecht.
Im Familienrecht existiert diese Altersgrenze von 25 Jahren nicht, sie hat also für einen möglichen Unterhaltanspruch keinerlei Relevanz. Dieser hängt grundsätzlich nur davon ab ob eine Erstausbildung betrieben wird oder nicht und ob das Kind seinen Pflichten um Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB zu haben, nachgekommen ist.

Hallo Marcustischler, ich denke doch, denn die werden dich doch nicht verrecken lassen. Bespreche es mal mit deinem Vorgesetzten, an wen du dich am besten und am schnellsten wenden sollst. LG.kh.