Arbeitsvertrag gültig/unterschreiben mit abgelaufenem Pass?

3 Antworten

"Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2)." http://dejure.org/gesetze/AufenthG/3.html

Bitte ganz schnell den Pass erneuern lassen! Du kannst riesigen Ärger in Form einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe bekommen! (siehe § 95 AufenthG Strafvorschriften)

Du darfst dich in Deutschland nur aufhalten, wenn du einen gueltigen Reisepass hast, Du musst unbedingt den Reisepass erneuern, denn das koennte bei einer Kontrolle des Arbeitgebers durch die Behoerden erhebliche Probleme geben.

Sobald du den neuen Reisepass hast laesst du dir die unbefristetete Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass uebertragen.

Der alte Reisepass wird ungueltig gemacht, nur die Seite mit dem Visum nicht, weil dieses ja noch gueltig ist.

Mache es dir doch nicht so schwer. Selbst wenn dein Arbeitgeber den Pass sehen wollte, ist es fraglich, ob ihm das Ablaufdatum überhaupt auffällt. Eigentlich dürfte ihn nur die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis interessieren.

Sollte wider Erwarten der AG doch von dem abgelaufenen Pass Kenntnis nehmen, dann hast du das eben selbst noch gar nicht mitbekommen.