Wiedereinstellung nach Befristung?
Hallo ihr lieben, ich habe eine Frage auf die ich keine wirkliche Antwort finde. Es geht um folgendes:
Ich hatte bei einen Unternehmen 2 Jahre einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser ist Ende Mai ausgelaufen und wurde nicht in einen unbefristeten verlängert.
Nun bin ich aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ich habe zwar einen neuen Job aber gestern wurde ich zu einen "Vorstellungsgespräch" für nächste Woche eingeladenen in die alte Firma.
Wenn ich dort jetzt wieder eingestellt werden würde, könnten die mich wieder nur befristet einstellen oder müssen sie mir dann direkt einen unbefristeten Vertrag geben?
Danke für eure Antworten und Hilfe :)
3 Antworten
Wenn du Interesse hast dort zu arbeiten, dann würde ich auf einen unbefristeten Vertrag bestehen. Immer nur diese 2 Jahresgeschichten sind doch auch für dich nicht so toll. Immerhin haben sie Interesse an dir. Da kannst du auch etwas 'verlangen'.
Du kannst ein neues Arbeitsverhältnis mit Deinem alten Arbeitgeber nur dann eingehen, wenn
> dieses neue Arbeitsverhältnis mit einem Sachgrund befristet ist (z.B. Schwangerschaftsvertretung, Projektarbeit),
> bei einer erneuten reinen Zeitbefristung (also ohne Sachgrund) mindestens 3 Jahre seit dem letzten Arbeitsverhältnis verstrichen sind oder
> das neue Arbeitsverhältnis unbefristet ist.
Denn das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG erlaubt nach § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 2 Satz 2 kein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber, mit dem vorher bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte dieses Verbot einer erneuten Zeitbefristung "für immer" gelten, also gleichgültig, wie viel Zeit seit dem vorherigen Arbeitsverhältnis bereits verstrichen war; die Rechtsprechung hat diese Zeit aber auf 3 Jahre begrenzt.
Nun könnte man meinen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig seien - und "Wo kein Kläger, da kein Richter" -, dürfte es kein Problem sein, sich darüber hinweg zu setzen. Allerdings kann sich ein Arbeitgeber dnan nie sicher sein, ob der Arbeitnehmer nicht doch die Unwirksamkeit dieser Befristung behauptet und ein Entfristung (also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) einklagen würde.
Ja, richtig.
Und man könnte sich wünschen, so würden untere Instanzen bei der einen oder anderen BAG-Entscheidung ebenfalls verfahren.
Ohne Sachgrund kann die Firma Dich nicht mehr befristet einstellen, mit Sachgrund geht das.
Sachgründe können z.B. lange Krankheit eines Mitarbeiters, Elternzeit usw. sein
Ob die 3 Jahresfrist wirklich hält wird nicht einheitlich beurteilt. Die entsprechende BAG Entscheidung wird von verschiedenen Instanzgerichten nicht angewandt. Dies nur als Anmerkung und Ergänzung