Arbeitslos+Sperre wer zahlt Miete?

11 Antworten

Das ist dein Problem. Evtl. kannst du dir von Freunden/Verwandten etwas leihen.

jedoch was ist mit meiner Miete und energiekosten ?

Was soll damit sein? Die mußt Du zahlen. Wie ist allein dein Problem.

Leider nur Unwissende hier. Du musst dann ALG2 beantragen, allerdings wird man dich erst auf dein Vermögen verweisen, hast du keines, bekommst du für die Monate ALG2, allerdings mit Abzügen, ich glaube 30 Prozent weniger. Und wenn du u25 waren es sogar 100 Prozent, also bekommst du nur Miete dann aber keinen Regelsatz 

markusher  04.09.2017, 11:23

100% heißt er bekommt nichts.

Laury95  04.09.2017, 12:40
@markusher

Es gibt einmal bei u25 beim ersten Regelverstoß 100 Prozent auf den Regelsatz und beim 2. Mal auf alles.

Da es sein erster Verstoß ist, gibt es "nur" keine Regelleistung.

Mal davon abgesehen, dass eine vollständige Sanktion rechtswidrig wäre und man dagegen klagen sollte

Laury95  04.09.2017, 12:43
@Laury95

Leistungsempfänger unter 25 Jahren unterliegen verschärften Sanktionsandrohungen, wenn sie gegen ihre Verhaltenspflichten (etwa zum Arbeitsantritt) verstoßen. Schon bei einmaliger Pflichtverletzung entfällt für die Dauer von drei Monaten der Bezug der Regelleistungen. Der Leistungsträger übernimmt in dieser Zeit nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die aber unmittelbar an den Vermieter ausgezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). Der Zeitraum von drei Monaten kann allerdings auf sechs Wochen verkürzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Zudem besteht auch bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen zu erbringen.Kommt es zu einer weiteren Verletzung von Verhaltenspflichten, werden die ALG II-Bezüge komplett gestrichen, so dass auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr getragen werden (§ 31a Abs. 1 S. 3 SGB II). Der Leistungsträger kann hiervon jedoch absehen, wenn der ALG II-Bezieher sich nachträglich bereit erklärt, seine Pflichten zu erfüllen.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-sanktionen.html

Geht es hierbei um Mobbing oder nur, weil dir die Arbeit keinen Spaß macht?

 

Beim zweitgenannten bekommst du tatsächlich eine Sperre. Bei Mobbing kommt es darauf an. Wenn es wirklich mies abläuft, würde ich den Weg zum Arzt nicht scheuen, der dich krank schreiben lassen kann. Ich würde das mit der Agentur für Arbeit abklären, ob, wenn du wirklich unter einer psychischen Arbeitsbelastung steckst, du eine Sperre bekommst.

 

Bei mir war das vor ein paar Jahren der Fall gewesen, dass ich unter sechs Augen (Ich und die beiden Vorgesetzten) "genötigt" wurde, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Bekam eine Abfindung. Für das Mobbing, was mir wiederfuhr, keine Gegenleistung. Ich war bei der Agentur für Arbeit (mit Hilfe meiner Familie, da ich innerlich zu schwach war), erklärte, was passierte und bekam nur einen Monat Sperrzeit.

 

Was für mich schlimm war: Ich war bei zwei Anwälten gewesen. Keiner hat was gemacht. Einer sagte mir, dass man keinen Auflösungsvertrag unterschreiben darf, der andere meinte, dass man bei Vorstellungsgesprächen ruhig sagen darf, dass man rausgemobbt wurde.

wenn du kündigst, wirst du natürlich eine sperre bekommen im alg1. du könntest dann schauen ob du anspruch auf alg2 hast für die zeit der sperre. dort würdest du dann eine sanktion von 30% bekommen für drei monate.

am günstigsten wird sein, du suchst dir in der zwischenzeit einen neuen job, kündigst dann u. gehst direkt in den neuen vertrag rein ohne bedürftig zu werden.