Formular für Arzt zum ausfüllen bei Arbeitslosmeldung

2 Antworten

Bei deiner persönlichen Arbeitslosmeldung bekommst du alle deine Antragsunterlagen. Da du die Arbeit selbst gekündigt hast, bekommst du auch einen Fragebogen zur eigenen Kündigung. Normal ist es so, dass du schriftlich angibst, warum du gekündigt hast. Du kannst den Antrag persönlich mit Termin abgeben (empfehlenswert, da kann direkt geguckt werden, ob noch andere Sachen fehlen), bzw beim offenen Zugang zur Leistungsabteilung, falls deine zuständige Agentur für Arbeit das hat (Bremen hat das beispielsweise am Montag und Mittwoch). Dann kannst du den Mitarbeiter darauf hinweisen und du bekommst den Vordruck. Es liegt im Ermessen des Mitarbeiters, ob eine Sperrzeit vergeben wird, je nach dem ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Es kann sein, dass einigen der Fragebogen zur eigenen Kündigung reicht, einige wollen Nachweise. Wenn die einen Nachweis haben wollen, werden sie dir den Vordruck geben/schicken. Die Ausstellung >kann< kostenpflichtig sein, aber der Arzt stellt eine "Quittung" aus, diese übernimmt die Agentur für Arbeit.

Diesen Nachweis anzuforern gehört zur Aufgabe der Leistungsabteilung, deshalb kann es sein, dass die Mitarbeiter in der Eingangszone (bei der persönlichen Arbeitslosmeldung) darüber nicht Bescheid wissen.

Wenn du direkt einen solchen Vordruck haben möchtest, kannst du im Service Center der Agentur für Arbeit kostenlos unter der 0800 4 5555 00 anrufen. Die telefonieren bundesweit und können einen Rückruf mit der für dich zuständigen Leistungsabteilung vereinbaren. Da kannst du direkt mit jemanden sprechen - heißt aber >nicht<, dass genau er/sie für dich zuständig ist. Die Rückrufe werden quasi zufällig vergeben.

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.

Mein Mann hat mir das Formular gestern bereits mitgebracht. Ich war heute nochmal beim Arzt und hab jetzt auch meine Überweisung für eine Psychotherapie erhalten. Ich hoffe, alles wird bald wieder gut :( Ich will schließlich schnell wieder arbeiten und meine Leistung abrufen können ... Im Moment kann ich das leider nicht ... :-(

Dafür gibt es keinen Vordruck .. lass Dir von Deinem Arzt ein entsprechendes Attest schreiben ...

..es gibt aber keine absolute Garantie dafür daß es wirkt. Deine Interessen müssen en mit den Interessen der Versichertengemeinschaft abgewogen werden.

@stern311

Wie meinst du das? Auf was bezogen? Weil du spezifisch hier bei der Antwort direkt kommentiert hast ...

Das ja komisch.

Er hat nämlich zu mir gesagt, er braucht da so ein Schreiben vom Amt, auf dem er dann bestätigt, dass er das befürwortet hat ...