Arbeitsunfall - Wer Zahlt? BG / KK / Arbeitgeber?

9 Antworten

Da der Arbeitsunfall innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Beschäftigung eingetreten ist, entfällt die Lohnfortzahlung.

Wenn der Arbeitsunfall ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und auch anerkannt wurde, gibt diese der Krankenkasse den Auftrag, Verletztengeld auszuzahlen. Die Krankenkasse bekommt es dann hinterher von der Berufsgenossenschaft erstattet.

Die Behandlungskosten zahlt die KK, Lohnfortzahlung auch bei Azubis 6 Wochen, (also muß deine Chefin zahlen) erst danach zahlt die KK. Im Feld für KK müßte AOK stehen. Denn du bist bei der AOK versichert.

Der Unfall muß auch der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. (Gesetzliche Unfallversicherung) Falls du bleibende Schäden davon trägst.

Und der privaten Unfallversicherung auch, wenn du eine hast.


emib5  26.10.2017, 20:54

Behandlungskosten trägt nicht die KK, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Hier vermutlich die SVLFG.

Bei Arbeitsunfall ist die BG mit involviert. Es sollte zumindest dort erstmal gemeldet sein.

Deine Chefin hat nicht dir vorzuschreiben oder zu wünschen wo du krankenversichert bist.
Die scheint keine Ahnung von Lohnabrechnungen zu haben. Sie muss dir dein Lohn zahlen. Für diesen Zeitraum auf jeden Fall auch. Evtl. bekommt sie es von der BG zurück, da es ein Arbeitsunfall ist.
Ich bin mir nicht sicher ob die KK bei Arbeitsunfall auch eine Rolle spielt.

Mein Tipp:
Wende dich an die BG, da es ein Arbeitsunfall ist und schildere dort deine Situation. Dort bekommst du genaue Informationen. Die erzählen dir auch deine Rechte.

FordPrefect  27.10.2017, 11:13

Die scheint keine Ahnung von Lohnabrechnungen zu haben.

Soso. dann schauen wir doch noch mal in den OP. Und was lesen wir da?

" Am 01.09.17 habe ich meine Ausbildung zum Garten und Landschaftsbauer bei der Firma *** aufgenommen. Am 19.9...."

Also ereignete sich der Unfall in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung. Und da schuldet der AG *keine* Entgeltfortzahlung, sondern der AN muss sich an seine KK wenden.

Mal ganz von vorne:

- Der Arbeitsunfall wurde vom AG auch als solcher gemeldet?

- Wurde der Unfall von einem zugelassenen Durchgangsarzt im KKH dokumentiert?

Falls dies zutrifft, wird die zuständige BG die am Unfalltag bestehende KV anweisen, dir Verletztengeld auszuzahlen. Ansprechpartner ist primär die BG, sekundär die KK.

Achtung: Erkennt die BG dies nicht an, weil verfristet, wird aufgrund der zu spät an die KK gesandten AU für den Zeitraum bis zum Eingang der AU auch kein KG ausgezahlt. Die AU ist immer unverzüglich an die KK zu senden, idealerweise per Einwurf-Einschreiben, oder parallel per Fax.

Ansonsten: In den ersten 28 Tagen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses schuldet der AG gem § 3 EntgFG keine Lohnfortzahlung, sondern dies übernimmt die Krankenkasse.

Zunächst mal um auf den letzten Absatz einzugehen,
der Unfall wurde bereits als BG Unfall gemeldet
Die BG muss wissen bei welcher KK der AN versichert ist, von daher ist alles korrekt eingetragen

Nun will mir meine Chefin für den besagten Zeitraum keinen Lohn bezahlen

damit hat sie vollkommen Recht

meint ich solle "Krankengeld" bei meiner damals aktuellen Krankenkasse
(BiG Direkt) beantragen, von denen würde ich dann mein Geld bekommen.

Das ist grundverkehrt
du hast weder Anspruch auf Krankengeld noch muss die Krankenkasse in Deinem Fall Lohnersatzleistungen erbringen.
Richtig ist, Dich mit der zuständigen BG in Verbindung zu setzen und Verletztengeld beantragen. (eigentlich nicht Deine Aufgabe, aber wenn es sonst nicht funktioniert eben auf dem Wege)

LouPing  26.10.2017, 20:28

Hey RudiRatlos

und Verletztengeld beantragen..

Verletzengeld der BG steht ihm nur zu wenn der Arbeitsunfall fristgerecht gemeldet und durch zuständige Durchgangsärzte dokumentiert und bestätigt wurde. Erkennt die BG den Unfall an steht einer Zahlung nichts im Wege. 

Der FS selber kann ohne Meldung durch den AG nichts regeln oder beantragen.   

noch muss die Krankenkasse in Deinem Fall Lohnersatzleistungen erbringen.

Das stimmt so nicht-auf Anweisung der BG ist die Krankenkasse zuständig für die Auszahlung des Verletztengeldes. Die BG übernimmt hier ausschließlich die verwalterische Funktion.