Arbeitsunfall eines nicht BG-versicherten Einzelunternehmers

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo LeonH

Deine Frage ist vielschichtig und es fehlen für eine vollständige Beantwortung wichtige Informationen.

Zunächst: Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Bei Unternehmer und Selbständige ist dies anders geregelt.

Ich kann aus deinen Angaben nicht erkennen was für ein Einzelunternehmer du bist. Bestimmte Einzelunternehmer / Selbständige sind Kraft Gesetzes in der Unfallversicherung ebenfalls pflichtversichert. Würdest du zu diesem Personenkreis gehören, dann hättest du Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung, auch wenn die versäumt hättest, die entsprechende Meldung durchzuführen.

Dann haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit in deren Satzung zu bestimmen, dass bestimmte Personengruppen ebenso pflichtversichert sind. Würdest du zu diesem Personenkreis gehören, dann gilt das gleich, wie im o. a. Abschnitt.

Dann gibt es noch Selbständige, die nicht pflichtversichert Kraft Gesetzes oder Kraft Satzung sind. Diese haben die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig zu versichern. Dies geschieht auf Antrag.

Ergänzend: Selbst wenn du in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert bist, hast du die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Versicherung abzuschließen um deinen Anspruch auf Geldleistungen zu erhöhen. Auch die Ehepartner können sich zu den gleichen Bedingungen freiwillig versichern lassen.

Beispiel: Wenn du zum Mindesteinkommen von ca. 20.000 EURO pflichtversichert bist kannst du dich bis zu einem Jahreseinkommen von 144.000 EURO freiwillig versichern. Bei der freiwilligen Versicherung spielt es also keine Rolle, wie hoch dein tatsächliches Einkommen ist. Dies gilt auch für den Ehepartner. Du bekommst dann auch dem Höchstbetrag deine Leistungen. Wichtig ist, dass diese Beträge von einer Berufsgenossenschaft zur anderen differieren können, will dies in den Satzungen der einzelnen BGs geregelt ist.

Welche BG für dich zuständig ist, kannst du normalerweise z. B. über die Handwerkskammer erfahren. Du machst keine Angaben zu deiner Tätigkeit, deshalb kann ich dir nicht konkret antworten.

Wenn du einen Arbeitsunfall hast und bei einer gesetzlichen Krankenkasse MIT Anspruch auf Krankengeld versichert bist, dann zahl deine Krankenkasse Krankengeld / sprich Verletztengeld. Die Ursache der Krankheit ist zunächst nicht wichtig. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall und die bist bei einer Unfallversicherung versichert, dann hat die Krankenkasse gegen diese BG einen Ersatzanspruch in Höhe des gezahlten Krankengeldes, sprich Verletztengeldes.

Die Höhe des Krankengeldes und des Verletztengeld ist im Prinzip gleich hoch. Nur in dem Fall, in welchem du bei einen Berufgenossenschaft höher (Anspruch auf Geld) versichert bist, sind die Leistungen an Verletztengeld höher als die des Krankengeldes.

Beispiel: Höchstbetrag für die Krankengeldberechnung monatlich 4.000 EURO, Betrag für die Berechnung des Verletztengeldes 6.000 EURO. Den Differenzbetrag zwischen diesen beiden Leistungsansprüchen erhältst du dann als Verletztengeldspitzenbetrag ebenfall von deiner Krankenkasse ausbezahlt, die diese wieder bei der BG anfordert.

Bist du nicht bei einer gesetzlichen Unfallversicherung versichert, dann entfällt der Anspruch auf Verletztengeld, der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen.

Neben diese Funktion als Krankenversicherung beinhaltet der Anspruch auf Leistungen bei einer gesetzlichen Unfallversicherung im Prinzip auch die Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Frage hast du nicht gestellt und ist folglich nicht zu beantworten.

Wo ist die gesetzliche Unfallversicherung geregelt? Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Weitere wichtige Verordnungen sind die Berufskrankheiten-Verordnung sowie die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung.

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert? Diese Aufzählung ist nicht abschließend; die versicherten Personenkreise sind in § 2 SGB VII aufgeführt.

Wenn du noch weitere Fragen hast, setze dich mit mir in Verbindung. Dann muss ich jedoch die o. a. offenen Punkte wissen.

Rechtsbeistand und Dozent für Sozialversicherung in Rente

Hallo,

mal eine etwas kompleziertere Frage.

Der Fall: Von 8 Jähriger Selbstständigkeit (1 Mann) im EDV- Bereich gewechselt in Angstellten verhältniss (40 Sunden Woche) Arbeitverhältniss besteht seit ca. 2 Monaten. Nebentätigkeit als selbstständiger genehmigt. Einnahmen als Selbstst. ca. 325 EUR im Monat. Krankenversichert = GKV Kasse weis über Setlstständigkeit bescheid! BG nie bezahlt geschweige denn angemeldet.

Keine Unfallversicherung.

Nebentätigkeit ausggeführt und Fuß gebrochen. Im Krankenhaus Privatunfall erst mal engegeben.

Kann mir jemand sagen ob ich das lieber als Unfall bei ber Nebentätigkeit der Krankekasse melde, oder doch lieber als Privat laufen lassen sollte.

Bei Arbeitunfall könnte evtl. die BG kommen und Beiträge der letzten Jahre einfordern. Ist das richtig?

Danke für die schelle antwort.

Michael

Bei manchen Berufsgruppen ist der Unternehmer sehr wohl verpflichtet in die BG einzuzahlen. Wenn dies bei Ihrer BG nicht der Fall ist, dann zahlt im Falle einer Krankheit auf einen Unfall die Krankenkasse. Die Leistunen der ges.Krankenkasse sind aber nicht so gut, wie die der BG. unfallrente zahlt nicht die ges.krankenkasse. dafür ist die rentenversicherung zuständig! die ges.rentenversicherung zahlt nur in bestimmten wenigen fällen, zudem ist man als unternehmer nicht verpflichtet in die ges. rentenversicherung einzuzahlen. (außer man erhält Zuschüsse o.ä.)

pjwolff  08.10.2010, 12:08

Ausgehdn von der Fragestellung ist deine Antwort falsch. Wenn du keinen Anspruch bei einer BG hast, dann kann ich auch die Leistungen nicht vergleichen. Und bis zur Beitragsbemeesungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen an Krankengeld oder Verletztegeld gleich hoch. Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht auch nur dann, wenn der Selbstänige MIT Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Leistungen an Rente, usw. sind nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Also kann man das nicht mit der gsetzlichen Krankenversicherung vergleich, sonder muss dies mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen, sofern du als Selbständige einen Anspruch auf diese Leistungen hast. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch eine Versicherungspflicht für bestimmte Selbständige. Dies ist ergänzend zu sagen.

naomimcmorris  08.10.2010, 14:13
@pjwolff

Man kann sehr wohl Leistunen vergleichen, auch wenn sie einem nicht zustehen. Die Leistungen der BG sind besser als die der ges.Krankenkasse, damit meine ich z.B. Einzelbettzimmer im KH etc. Ich sprach ja von Krankheitsbehandlung in den ersten sechs Wochen, nicht von Krankengeld, da dies sei 2010 neu geregelt ist und man Zusatzbeiträge als Selbstständiger vorher zahlen muss. Ich sagte bereits, dass Rente die deutsche Rentenversicherung regelt und nicht die ges. Krankenkasse und ich habe auch darauf hingewiesen, dass man diese Rente nur bekommt, sofern man vorher eingezahlt hat (die Versicherungspflicht bei manchen Selbstständigen habe ich oben schon erwähnt).

Die BG zahlt ja nciht die Heilbehandlung, sondern später eine Rente, oder Verletztengeld, oder eben auch Umschulungen.

Also ärztliche Behandlung kein Problem.

naomimcmorris  08.10.2010, 10:36

Natürlich zahlt die BG die Behandlung, ansonsten müsste man doch kaum diesen blauen Unfallbogen ausfüllen, wenn man beim Arzt ist.

pjwolff  08.10.2010, 12:11
@naomimcmorris

Deine Antwort ist, ausgehend von der Fragestellung falsch. Wenn ich nicht bei einer BG versicehrt bin, dann kann auch keine BG was bezahlen, auch nicht die Kosten ärztlicher Behandlungen. Das Ausfüllen eines Fragebogens ist doch kein Freibrief dafür, eine Leistung zu erhalten, auf welche ich keinen Anspruch habe.

pjwolff  08.10.2010, 12:03

Deine Antwort ist, ausgehend von der Fragestellung falsch. Wenn ich nicht bei einer BG versicehrt bin, dann kann auch keine BG was bezahlen, auch nicht die Kosten ärztlicher Behandlungen.

natürlich zahlt die krankenkasse,er hatt nur kein anspruch auf unfallrente etc.zumindest nicht von der BG

paramaus  08.10.2010, 10:35

Leon H. das heißt wenn der jenige (nicht BG Versicherte) einen Unfall mit Spätfolgen hat, hat er keinen Anspruch auf entsprechende zutreffende Leistungen danach.

pjwolff  08.10.2010, 12:15

Die Krankenkasse kann nur dann Krankengeld bezahlen, wenn du als Selbständige MIT Anspruch auf Krankengeld versichert bist. Die wenigsten Selbstängen haben sich für so einen Anspruch entschieden.