Arbeitsunfall, BG weigert sich den anzunehmen

5 Antworten

Ein Kreuzbandriss kann wahrscheinlich nicht ursächlich durch das Wegrutschen geschehen, deshalb geht die Berufsgenossenschaft von einer Vorschädigung und einer sogenannten inneren Ursache aus. Der Unfall (die äußere Einwirkung) muss geeignet gewesen sein die Schädigung zu verursachen. Das ist gerade bei Kreuzband-, Meniskus., und Achillessehnenrissen meist nicht der Fall, weil in diesen Fällen fast immer eine Vorschädigung vorhanden ist (übrigens auch dann wenn ein eindeutiger Riss erkennbar ist.

Es gibt eine Liste von Urteilen zu Rutschunfällen: http://www.grip-antislip.com/antirutsch-urteile.html . Dort sind auch Links zu den Urteilsbegründungen.

Im privaten Bereich hat man eher schlechte Chancen, es sei denn man ist im Supermarkt gestürzt und die haben den Boden nicht regelmässig geprüft. Bäderbetreiber hingegen können ihre Gäste schlittern und knallen lassen wie sie wollen, ohne dass Sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Bei Arbeitsunfällen sieht es etwas besser aus. Allerdings muß der Unfall während der Arbeitszeit und nicht in der Pause passiert sein.

Hoi.

Es geht nicht um die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorlag. Die BG verweigert die Leistung, weil ein einfaches wegrutschen wohl keinen Kreuzbandriss verursacht. Das kann nur passieren, wenn das Kreuzband vorgeschaedigt war. Spricht die BG den von "Gelegenheitsursache"?

Ciao Loki

Eine derartige Verletzung kann sehr wohl ursächlich durch "Wegrutschen", infolge dessen (!) durch Trauma, Extension und/oder Torsion, entstanden sein!

Wenn es so wäre wie oben behauptet, gäbe es solche Verletzungen weder bei sonstigen Unfällen (z.B. im Straßenverkehr), noch im Sport, z.B. beim Fußball...

@verreisterNutzer

Hoi.

"Ursache für einen vorderen Kreuzbandriss

Das vordere Kreuzband wird meistens dann überlastet, reißt ein oder durch, wenn es zu einer kombinierten Drehbewegung des Unterschenkels kommt.

Zu dieser kombinierten Bewegung gehört zum Einen eine Drehung des Unterschenkels nach außen, während der Oberschenkel in seiner normalen geraden Position verbleibt, zum Anderen eine Dehnung und Mehrbelastung der Innenseite des Knies (vergleichbar mit einer X-Bein Stellung). Bei der Drehbewegung des Unterschenkels nach innen lastet auf das Kreuzband eine erheblich Belastung wenn es zusätzlich noch zu einer dem O-Bein entsprechenden Bewegung kommt.

Die beschriebenen kombinierten Bewegungen des Unterschenkels gegen den Oberschenkel zum einen als auch eine kippende Seitbewegung des Unterschenkels zum Oberschenkel führen nun dazu, dass vor allem das vordere Kreuzband so stark belastet wird, dass es anreißt bzw. durchtrennt wird und ein vorderer Kreuzbandriss entsteht.

Typische Ursachen für einen vorderen Kreuzbandriss sind Sportarten, bei denen es zu einem raschen Abstoppen aus vollem Lauf kommt. Besonders risikoreich ist der Fußball. Aufgrund des etwas weicheren Kreuzbandes der Frauen, sind Spieler des Frauenfußballs besonders gefährdet.

Auch Skifahren birgt ein sehr Risiko für ein Kreuzbandriss, da gerade beim Skifahren oben beschriebene kombinierte Bewegungen beim unkontrollierten Sturz zustande kommen."

http://www.orthopaedicum-frankfurt.de/kreuzbandriss_ursache.html

Durch das wegrutschen fehlt es oft an der Belastung des Oberschenkels und da der ganze Körper sich mit bewegt, kommt es eben oft nicht zu der Überlastung des Bandes. Ich habe es ja auch nicht ausgeschlossen, nur ist es eben keine typische Verletzungsfolge bei diesem Unfallgeschehen.

@Lokicorax

Vielen Dank für Deinen äußerst fachkundigen Kommentar, @Lokicorax !

Trotz der Tatsache, dass die Verletzungsart in diesem Fall untypisch sein könnte, sollte der Fragesteller aus bereits genannten Gründen (mögliche Folgeschäden mit eventuellen Rentenansprüchen) im Prozessverlauf so wie in meinem obigen Kommentar beschreiben argumentieren. Sollte er verlieren, hat er wenigstens alles getan was möglich war...

@verreisterNutzer

Wir kennen den Ablehnungsgrund doch gar nicht. Bezweifelt die BG das Vorliegen eines Arbeitsunfalles überhaupt (im Sinne der hier diskutierten Gelegenheitsursache) oder lehnt die BG "nur" den Zusammenhang zwischen dem Bagatelltrauma als Arbeitsunfall (der vielleicht zu einer Zerrung o.ä. geführt hat und somit als Arbeitsunfall anerkannt worden ist) und dem Riss des Kreuzbandes ab?

Meiner Meinung nach wissen wir hier noch zu wenig. Ohne exakten Unfallhergang (mit oder ohne Verdrehtrauma etc.) und erst recht ohne Wissen um den operativen und/oder histologischen Befund (welcher Aufschluss über den Zustand des gerissenen Kreuzbandes gibt) ist hier Hilfe nicht möglich.

Wenn die Klage Aussicht auf Erfolg haben will so wird man im Falle der Gelegenheitsursache nachweisen müssen das der Unfall an sich (von Hergang her) geeingnet gewesen sein muss um ein gesundes Kreuzband zum Reißen zu bringen. Im zweiten Fall ist dieser Nachweis nicht mehr nötig, hier muss eine zumindest wesentliche Teilursache zwischen den (anerkannten) Unfall und der Verletzung selbst nachgewiesen werden. Beides ist nicht einfach und nur über die medizinische Schiene zu lösen, da das Verfahren sich aber schon vor dem SG befindet liegt die Führung nur noch beim Gericht, die Argumentation kann sich nur nach dem Ablehnungsgrund richten.

@ProfFarnsworth

Ja, das ist richtig - im Grunde wissen wir zu wenig. Die prozessuale Einschätzung teile ich auch. Hier wäre noch zu klären, wen die Beweislast trifft.

Aber noch einmal grundsätzlich: Wenn es dem Fragesteller wirklich darum geht, hinsichtlich der Anerkennung als Arbeitsunfall alle Möglichkeiten auszuschöpfen, müsste man wohl doch dazu raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren - vorher jedoch die Chancen und Risiken (Kosten) klären!

Lass dich da am besten durch einen Anwalt beraten. Wenn es im Dienst passiert ist, ist es auf jeden Fall schon mal ein Arbeitsunfall (außer es war in der Kantine oder dgl.).

Ich hoffe es gibt eine Unfallanzeige, Eintrag ins Verbandsbuch oder so etwas?

Wenn es dort zu Weigerungen kommt (was oft der Fall ist) solltest du wirklich professionellen Rat einholen, da das schnell um sehr viel Geld gehen kann.

Auf jeden Fall nicht locker lassen, sondern den Prozess (mit allen notwendigen und verfügbaren ärztlichen Unterlagen) gut vorbereitet und ausdauernd führen. Ich gehe davon aus, dass die wichtigsten Regularien eingehalten wurden: Aufnahme als Arbeitsunfall, Benennung vorhandener (Augen-)Zeugen, Eintrag ins Verbandsbuch, Erstellung der Unfallanzeige, Meldung an die BG ==> bitte vor Prozessbeginn noch einmal akriebisch prüfen - sollte irgend etwas fehlen, ist dies unverzüglich nachzuholen, damit keine Formfehler auftreten!

Hier geht es nämlich in erster Linie um mögliche Folgeschäden, und somit ggf. um Rentenzahlungen seitens der BG (vor denen sich die BG offensichtlich drücken will).

Im Prozess dann unbedingt glaubhaft machen, dass keine Vorschädigung vorgelegen hat, evtl. durch weitere Zeugen, wie z.B. Kameraden aus einem Sportverein etc.

Viel Erfolg! Gruß Nightstick