Arbeitgeber will das ich trotz AU zur Arbeit komme?

7 Antworten

Das ist nicht rechtens, könnte sogar von dir zur Anzeige gebracht werden. Aber wichtig für die BG ist, dass der Unfallarzt, der deine Verletzungen aufgenommen hat, ein "Durchgangsarzt" ist. War er es nicht, musst du den Unfall selber der BG melden. Wird ein Arbeitsunfall bestätigt, liegt es sogar im Interesse deines Arbeitgebers, weil er die Ausfallkosten von der BG erstattet bekommt. Sicher möchte er sich aber vor der Verantwortung drücken, bestimmte Vorkehrungen zur Unfallverhütung nicht eingehalten zu haben.

Dein AG hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht. Er MUSS den Unfall der BG melden. Im Krankenhaus wurde der Unfall sich auch als solcher aufgenommen. Außerdem wirst du von der Krankenkasse eine Unfallanfrage bekommen, falls der D-Arzt nicht den Unfall als Arbeitsunfall meldet.

Der AG hat natürlich nicht das Recht, dich trotz Krankschreibung zu nötigen, zur Arbeit zu kommen. Freiwillig kannst du das aber tun, denn der AU-Schein verbietet dir die Arbeit nicht. Dadurch verlierst du auch keine evtl. Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkasse.

Kurier dich lieber ordentlich aus, sonst hat weder der AG was davon noch du selbst.

Lass dich da bloß nicht drauf ein.

Das ist ja schon Nötigung, was dein AG da macht.

Wenn du eine AU hast, hast du eine AU. Wenn du jetzt arbeiten gehst, verlierst du letztlich alle Ansprüche bei Spätfolgen

Wenn Du AU geschrieben bist, hat der AG sich nicht einzumischen, er ist kein Arzt (in den meisten Fällen). Er soll den Betriebsunfall melden, sonst kann es Dir Probleme bringen, es es zu Spätfolgen kommt.

Bereits ab 3 Tagen arbeitunfähig ist das eh ein meldepflichtiger Arbeitsunfall, daher muss bereits jetzt schon der AG den Unfall melden und daher ist sein "Argument" sinnlos.

Gerade bei Arbeitsunfall würde ich vorsichtig sein wegen Spätschäden. Die Unfallkassen werden dir dann sofort ein Ding daraus drehen, du bist ja freiwillig hingegangen und hast die Sache verschlimmert. Daher lieber zuhause bleiben.

Erneut, da schon wieder der rechtliche Unsinn kam: Man darf trotz AU arbeiten gehen, man verliert auch nicht den Versicherungsschutz oder hat sonstige Nachteile.