muss ich BG-Leistungen zurückzahlen, wenn sich nach 3 Monaten herausstellt das es kein AU war?

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Hoi.

Nein, du mußt nix zurückzahlen. Deine Krankenkasse übernimmt die bisherigen Kosten bzw. die BG bleibt auf den Diffenrenzkosten sitzen.

§ 103 SGB X Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist

(1) Hat ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist der Anspruch auf diese nachträglich ganz oder teilweise entfallen, ist der für die entsprechende Leistung zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträgers Kenntnis erlangt hat. (2) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.

Einen Arbeitunfall lehnt die BG ab, weil der Schaden angeblich auf eine Gelgenheitsursache hindeutet. ABER: Wie schwer war den die Stange? Wenn auch eine gesunde Sehne reissen würde, dann muß die BG zahlen. Lass dir alle Gutachten etc. in Kopie geben und lege Widerspruch gegen die Einstellung des Verletztengeldes ein. Dann verlierst du nix, also kein Fristen usw.

Viel Glück Loki

Du musst doch von Anfang an wissen, ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht. Kann ich leider nicht nachvollziehen. Sollte es tatsächlich keiner gewesen sein, wirst Du alles zurückzahlen müssen, was zuviel bezahlt wurde.

Natürlich ging ich davon aus, dass es ein Arbeitsunfall ist und die Berufsgenossenschaft hat sich ja auch lange Zeit genommen um das alles zu prüfen. Wenn man auf Arbeit eine Metallstange auffängt und es in diesem Moment den Schlag in der Schulter gibt, geht man ja auch davon aus, dass es ein Arbeitsunfall ist. Vielleicht hätte ich die Stange nicht auffangen sollen, dann hätte ich sie zwar auf den Kopf bekommen, aber ich hätte dann nicht soviel Arger und rumrennerei gehabt, wie jetzt.

@bastelelfe2010

Also ist es während der Arbeitszeit passiert und somit müsste es auch ein Arbeitsunfall sein.

@blondie1705

... da manche Unfälle. die auch während der Arbeit passieren nicht als sog. Arbeitsunfall klassifiziert werden können (z.B. schon vorher bestehende Krankheiten, die sich währen der Arbeit manifestieren -Herzinfarkt oder Sehnenriss, der wegen der schon bestehenden Vorschädigung passieren, kann man nicht vorab wissen ob diese in die Klassifikation fallen. Es bestätigt sich meistens währen der Behandlung durch MRT usw. Daher ist nicht jeder Unfall, der während der Arbeitszeit passiert gleich ein sog. Arbeitsunfall. Das ist blöd aber so ist es leider.

@bastelelfe2010

plötzliches Auffangen eines schweren (fallenden) Gegenstands wobei eine von außen kommende Krafteinwirkung infrage kommt, ist eigentlich ein (Arbeits)unfall. Es ist anders wenn es beim Heben dieses Gegenstandes ohne von außen kommende Krafteinwirkung passiert. Denn im Normalfall versagen die Muskeln zuerst (wenn der Gegenstand zu schwer ist, hört man auf zu heben oder man kann es nicht heben. Eine gesunde Sehne reißt  nur bei plötzlicher Krafteinwirkung von Außen. 

wenn der unfall auf dem weg von oder zur arbeit passierte, oder während der arbeit, dann ist es ein arbeitsunfall.

was war denn passiert.

versteh ich nicht. Wenn du einen arbeitsunfall hattest, wie können die jetzt sagen, dass es doch keiner war?

Dabei handelt es sich um einen Sehnenriß in der Schulter. Ich wurde am 30. 11.2011 operiert. Nach langen Warten hat sich die Berufsgenossenschaft jetzt endlich mal gemeldet und mir mitgeteilt, dass es sich um Verschleißerscheinungen handelt und sie die Zahlungen einstellen.

@bastelelfe2010

achso, würde sagen, dass es dann nicht deine schuld ist. Wüßte nicht aus welchem grund du die kosten übernehmen solltest. Hast ja nicht betrogen oder so. Ich würde mich mal mit deiner krankenkasse in verbindung setzen. Die sind in dem fall für dich zuständig und müssen sich mit der bg auseinandersetzen.

Wenn es kein Arbeitsunfall war muß du alles zurück zahlen.

nein muss er definitiv nicht.