Arbeitsrecht: "Zeuge Jehova in einer kirchlichen Einrichtung denkbar?" nach §626 des BGB

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Hallo "GottLiebtUns" Du schreibst, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die von einem kirchlichen Träger, z.. B. Diakonie oder Caritas, gefördert wird. Also greifen die kirchlichen oder diakonischen Bestimmungen vermutlich nur mittelbar. Deswegen war die Kirchenzugehörigkeit auch bei der Einstellung nicht wichtig, wie Du schreibst. Man hat Deine "Nicht-Kirchenzugehörigkeit" akzeptiert, ohne weiter nachzufragen. Wenn es später "herauskommt", hat das keine Bedeutung und berechtigt auch nicht zu einer Kündigung. Es kommt auch darauf an, welche Tätigkeit Du in der Einrichtung ausübst. Wenn du im Archiv bist, wird die Kirchenzugehörigkeit weniger wichtig sein. Wenn Du Eheberatung oder Mutterberatung machen musst, sieht das schon ganz anders aus, weil dann direkter Menschenkontakt besteht und diese Menschen auch beraten werden wollen. In diesem Fall könnte die Frage des "Tendenzbetriebes" tatsächlich von Bedeutung sein. Tendenz heißt dann, dass man so beraten muss, wie es dem Leitbild des Tendenzbetriebes entspricht, oder internen Anweisungen. Das ist auch völlig in Ordnung und ist im Übrigen durch die Verfassung bereits seit 1919 geschützt. Es ist also Unfug zu sagen, man solle nicht in einem Tendenzbetrieb arbeiten (Gewerkschaft, Partei, Kirche, Zeitung, Rundfunk u. a.); ich kenne Leute, die über 30 Jahre in einem Tendenzbetrieb tätig waren - sie haben eben die Tendenzanforderungen akzeptiert und mitgetragen - warum auch nicht! Und warum ein Zeuge Jehovas nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten soll, erschließt sich mir nicht, der ZJ lebt doch auch in unserer Gesellschaft! Was er auf keinen Fall darf und dabei den Arbeitsplatz riskiert ist, dort zu missionieren im Sinne de ZJ. Das kann dann als Störung des Betriebsfriedens angesehen werden und führt nach Mahnung evtl. zur Kündigung (mit sehr schlechten Karten für den Arbeitnehmer)!! Also: Keine Furcht vor dem Arbeitsplatzverlust.

Vielen dank für deine Antwort.

Das hört sich alles sehr logisch und nachvollziehbar an. Alle Punkte würden von dir beleuchtet und wiedergegeben. Man konnte kein Platz für Verletzung der Menschenrechte finden.

Das ist wirklich so dass wir in einer Gesellschaft Leben die Multikulti ist, genauso viele Glauben gibt es.

Wenn die Kirche sich so auf diesen eigentlich "undmenschlichen" Paragraphen stützen würde. Würden sie nicht dieses Qualifizierte personal haben können um wettbewerbsfähig zu sein. Denn dann würden die Qualifizierten Kräfte in Private Einrichtungen gehen und die Kirche würde irgendwann auf der Strecke bleiben, deswegen wird sich die Kirche auch da öffnen müssen, was sie auch tut. Da in der Einrichtung auch muslimisch Gläubige arbeiten, was bei 6 Millionen oder so, Moslime in Deutschland ja auch nicht grade unvorstellbar ist.

@GottLiebtUns

Und warum ein Zeuge Jehovas nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten soll, erschließt sich mir nicht,

Weil die Kirchen der Glaubensauslegung der ZJ nach als satanisch besetzte 'große H.u.r.e Babylons' bezeichnet und betrachtet wird, die in der baldigen Schlacht von Harmagedon bald von ihrem Gott Jehova vernichtet werden wird.

Dies kann in den ZJ-hauseigenen Machwerken zu Haufe nachgelesen werden.

Welcher Arbeitgeber ließe sich als solches beschimpfen, ohne daß dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führte?

@geige

Deswegen sage ich ja: "Missionieren und öffentliche Bekundungen der eigenen religiösen Auffassungen" am Arbeitsplatz bitte unterlassen. Sonst könnte es zu einer Kündigung führen, zumindest zu einer Abmahnung.

@GottLiebtUns

Danke für den Stern und das Kompliment; man sagt nur was, wenn man was zu sagen hat!

@geige

Komm doch nicht damit das alle vernichtet werden. das stimmt doch gar nicht.

Dann würden die Eltern der ZJ die nicht in der Glaubensgemeinschaft leben, laut deiner Meinung sterben müssen, am Jungesten Gericht.

Jehova sagt, das die guten und bösen auferstehen und gerichtet werden. Er selbst wird dann entscheiden wer das ewige Leben erlangen wird/kann.

Alles andere was behauptet wird stimmt nicht, so/das haben die ZJ am Anfang ihrer Geschichte geglaubt. Das dürfen die Zeugen Jehovas nicht die mit den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestattet würden.

Hallo GottLiebtUns! Eine Superfrage! Zeigt, dass Du Dir sinnvolle Gedanken machst und objektiv ausarbeitest! Wenn es um Loyalität geht, so sind zwei Seiten zu sehen. In erster Linie ist die ZJ zur Loyalität der WTG gegenüber verpflichtet. Diese Loyalität ist oft einfach nur mit Angst vor 'rechtlichen' (WTG/ Rechtskommitees) Folgen, die ein Dienen in einer Einrichtung der 'Großen H... von Babylon' nach sich ziehen werden, entwickeln wird, was eine Folge der 'ideologischen' und deformierenden Einflußnahme auf die kontrollierten Schafe ist. Arbeitsrechtlich wäre eine Kündigung wie geschildert unwirksam, da eine Befragung während eines Einstellungsgespräches zu Religions.- oder Parteizugehöhrigkeiten unzulässig ist. Wenn die ZJ ihre Arbeit also loyal im Sinne der Zurverfügungstellund ihrer Arbeitskraft dem AG gegenüber und obendrein in diakonischem Sinne wirkungsvoll einsetzt, sollte sich der Arbeitgeber der Kirche eher freuen, eine gute Arbeiterin für Andere/ Hilfebedürftige verpflichtet zu haben. Immer Spr 15:3 im Sinn behaltend, kann man getrost davon ausgehen, dass ein ZJ seine Arbeit gut macht, aber 96% der arbeitenden Bevölkerung sicher ebenso. Die auf die ZJ / Verkündiger angewandten menschenverachtenden Maßregelungen, die den miserablen Ruf der WTG ausmachen, hat eine fleißige Beschäftigte, die für Bedürftige da ist, schließlich nicht zu verantworten. Es gibt seitens der WTG keine diakonischen Einrichtungen. Ich selbst bin als ausgeschlossener ZJ froh, seit dem in Pflegeeinrichtungen zur Betreuung Demenz Betroffener die direkte Arbeit für Menschen kennengelernt zu haben und diesen Beruf auszuüben. Das Vermitteln der guten Botschaft kann selbst unter diesen Gegebenheiten für Freude sorgen, wenn es in das Betreuungsprofil passt. Unser Herr Jesus möge im Auftrag Gottes dieser ZJ zur Seite stehen, bei dem, was sie seitens der 'Ältestenschaft' ihrer örtlichen Versammlung zu erwarten hat, wenn ''alles herauskommt''. Liebe Grüße- derErwachte

Danke für deine ehrliche Meinung.

Ich bin mir sicher das Jesus für alle Menschen sein Leben gegeben hat egal welche schwächen sie haben auch wenn sie nicht an Jehova glauben können bin ich überzeugt das auch für die das Loskaufopfern gegeben worden ist.

Ich wünsche dir alles Gute in deinem weiteren Leben auch wenn du kein ZJ mehr bist. Ich kann verstehen das du einen anderen Weg gehst da es nicht einfach ist als ZJ, denn da wird man ständig von der Gesellschaft und der fanatischen Kirche diskriminiert wird.

Es gibt aber auch viele Menschen die verstehen das es ein glaube ist, eine Religion die diesen Menschen eine Hoffnung und Kraft gibt, so wie eine glaube des Judentums, Moslem oder Mormonen ist.

Die Zeiten des alten Testament sind zum Glück vorbei, wo viele sterben mussten weil sie keine Juden waren und das durch die Hand Gottes, da ist das Geschenk von Gott, Jesus für alle Menschen zu opfern ein Segen für uns alle.

Auch wenn dir Große Kirche es bis heute sicherlich bedauert das sie keine Menschen mehr verbrennen darf die einen anderen Glauben haben.

Kirchen und ihre Einrichtungen gelten als Tendenzbetriebe und haben arbeitsrechtlich einen Sonderstatus.

Sie können von ihren Mitarbeitern verlangen., dass sie Mitglied entweder ihrer Glaubensgemeinschaft oder, wie hier, einer anderen Kirche sind.

Einmal hatte sie ja vor der Einstellung auf ihre Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas hingewiesen, war trotzdem eingestellt worden, sodass ihr hier gar nichts passieren kann, solange sie im Betrieb nicht zu missionieren beginnt und ausserdem ist sie ja damit auch Mitglied einer "Kirche".

Fast richtig getroffen, lies mal meine Antwort auf die Urfrage! Kommt doch auch darauf an, as was man im entfernt kirchlichen Betrieb arbeitet!

@KWOLFKWOLF

Als unsere Tochter sich als Hebamme bei einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft bewarb, wurde von ihr erwartet, in die Kirche einzutreten.

Das hat sie dann gemacht und gut war's.

Gibt es bei einer kirchlichen Einrichtung, das Recht auf Glaubensfreiheit oder wird die mit Hilfe des stattest beschnitten?

Bedauerlicherweise ist es tatsächlich so. In kirchlichen Einrichtungen gibt es kein Recht auf Glaubensfreiheit. Es handelt sich um so genannte "Tendenzbetriebe" in denen die Rechte der Arbeitnehmer beschnitten sind.(Das ist sicherlich ein Skandal, aber aufgrund einer ausgebauten Machtstruktur der großen Kirchen Tatsache.)

Trotzdem kann man sich mit Hilfe eine Fachanwalts für Arbeitsrecht wehren. Ein Ansatzpunkt ist sicher der Umstand, dass die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Einstellung gar nicht bestand.

Mein Rat: Grundsätzlich keine Arbeitsverträge mit Tendenzbetrieben anbahnen.

> die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Einstellung gar nicht bestand

Statt dessen hat der Mitarbeiter seine Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas verschwiegen, was das Zustandekommen eines Vertrages mit einem Katholischen Träger niemals zugelassen hätte und als arglistige Täuschung ausgelegt werden könnte.

@ralosaviv

@ralosaviv: Laut Fragestellung wurde bei der Vertragsanbahnung wahrheitsgemäß die Nichtmitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers angegeben. Eine solche ehrliche Angabe kann keine "arglistige Täuschung" sein.

@Ignatius

Der Arbeitnehmer ist laut gesetzt nicht verpflichtet seine Religion und Politische sichten bei einen Vorstellungsgespräch preis zu geben.

Damit ist es keine Täuschung sondern ein Recht auf Meinungsfreiheit in Deutschland. Auch gegenüber einen Kirchlichen Träger muss man es nicht sagen wenn er es nicht verlangt.

Man kann den Arbeitnehmer weiterhin nicht vorwerfen da sie loyal die Interessen der Einrichtung vertätet mit Christlicher Nächstenliebe. In dieser Einrichtung arbeiten auch Muslimisch gläubige Menschen, was ich sehr begrüße und gut heiße, weich der Meinung habe das jeder Mensch für sich selber finden muss was richtig für ihn ist.

Man darf auch nicht im 21 Jahrhundert von Seiten der kirchlichen Einrichtung Menschen die Moslime, ZJ oder Mormonen sind nicht diskriminieren.

@Ignatius

@ ignatius, auch wenn du es nicht verstehen willst, ändert es nichts daran, dass es so ist: ein katholischer Träger wird glaubhaft darlegen können, dass er unter der Kenntnis einer Zugehörigkeit zu den ZJ NIEMALS einen Vertrag mit dem Bewerber gemacht hätte. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit ist den kirchlichen Trägern sehr wohl erlaubt und diese wurde hier verschwiegen. Das stellt nach dem BGB eine arglistige Täuschung dar und ist im Falle von Tendenzbetrieben so, als würde ich in einem anderen Unternehmer als finanzverantwortlicher Buchhalter die Fragen nach meinen Vermögensverhältnissen falsch beantworten und später käme eine Privatinsolvenz heraus. Ich weiß nicht wo du deine Kenntnisse her nimmst. Zum Arbeitsrecht der Kirchen sind sie jedenfalls sehr lückenhaft. Es gibt eigens Kirchliche Arbeitsgerichte..... Warum wohl?

@ralosaviv

@ralosviv

Was ist den bitte schön Falsch. Bitte auch begrunden wenn man was schreibt.

Also bist du der meinung das die Kirche es nicht nötig hat menschenrecht ernst zu nehmen, egal welcher rasse? Ich kann deine antwort nicht nachvollziehen.

@ralosaviv

@ralosaviv: Warum so überheblich - ist das immer noch Tradition in den Kirchen?

Lies bitte noch einmal die Frage:

Der Zeuge Jehovas hat bei ihrer Einstellung ausdrücklich hingewiesen das sie keiner der großen Kirchen angehört. Denn Arbeitgeber war das nicht wichtig. Er hat auch nicht nachgefragt wieso und warum. Sodas die ZJ eingestellt würde.

Niemand bei Verstand (und die weltlichen Arbeitsrichter, die hier zuständig sind, haben Verstand) käme auf die Idee hier von "arglistiger Täuschung" zu reden.

Dass es für die Kirchen viele Sonderregelungen zu Ungunsten oder sogar zu Schaden der Arbeitnehmer gibt, ist mir bekannt. Dabei handelt es sich tatsächlich um einen Skandal und der Gesetzgeber sollte hier dringend bornierte Kirchenvertreter in die Schranken weisen.

Dein Vergleich "Buchhalter verschweigt Privatinsolvenz" = "Arbeitnehmer glaubt nicht das selbe wie der Arbeitgeber (und sagt das sogar bei der Bewerbung)" lässt übrigens tief blicken. Mein Rat: Versuche selber einmal den Sachverhalt zu verstehen, halte dann noch ein paar Tage inne und wenn du dir sicher bist, dass du die Frage verstanden hast, dann äußere dich sachlich.

@Ignatius

doch es ist arglistige Täuschung. Kein Arbeitgeber muss hinnehmen, sich von seinen Angestellten als " große H.uuu.re" beleidigen zu lassen. und ihrer Sekte verpflichtet, muss und wird sie das auch tun!. Ich denke, sie ist mit höchster Sektenbeauftragung in einen christlichen Betrieb eingeschleust worden! Sonst wäre die Fragestellung total unnötig, da die Dame längst aus iher Wachtturmgesellschaft "zur Reinerhaltung der Versammlung entfernt und ausgeschlossen wäre". Eine fristlose Kündigung - wegen Zugehörigkeit zu einer verleumderischen Organisation - wäre durchaus in Ordnung. Übrigens ein Beweis, wie vortrefflich ZJ. mit Lügen jonglieren.

90 % sind tendenzbetriebe......katholissssssch und evangelissssssch

Bei allem Respekt: da ist etwas oberfaul. Niemals würde ein echter Zeuge, der seinen Glauben ernst nimmt, für eine kirchlichen Einrichtung arbeiten. In deinem Fall könnte es sich höchstens um einen mehr als laschen "Mitläufer" handeln. Unmöglich so etwas.

Hallo Tiefgang,

das hast du sehr gut erkannt, niemals gibt es das. DH!

Gruß Alfred