18 Urlaubstage @ 160+Stunden monatlich rechtens?

7 Antworten

Ich würde Euch mal raten, die Berufsgenossenschaft einzuschalten. Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, die Frage, ob der Mindestlohn ordentlich umgesetzt wird und wenn die Leute aus der Gastro auch noch die Klos putzen in denselben Klamotten wie sie servieren, dann ist das auch noch ein Fall für das Gesundheitsamt. 

Mein Fazit: Deine Freundin allein wird nicht viel ausrichten können - der Laden gehört dicht gemacht.

Und da die Firma das bestimmt nicht möchte, hätten wir genügend Druckmittel um denen dahingehend vielleicht sogar die Pistole auf die Brust zu setzen. Aber nichts wäre halt peinlicher als unvorbereitet zu Felde zu ziehen und dann zu hören zu bekommen "Joa, das is eben so... festhalten! Nächster Halt: noch mehr Unrat 2018"

@Untergaaaaang

Natürlich will die Firma das nicht, aber es gibt nunmal Gesetze und Regelungen, an die sich ein Arbeitgeber zu halten hat. Holt Euch Rat bei einem Anwalt und dann zeigt den Laden an.

Wie viele Tage/Woche arbeitet Deine Freundin?

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt zwingend einen Mindesturlaub von vier Wochen vor. Wie viele Urlaubstage das sind, hängt nicht von der Stundenzahl sondern von den Arbeitstagen/Woche ab.

Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 20 Urlaubstage, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Urlaubstage und bei z.B. vier Arbeitstagen/Woche sind mindestens 16 Urlaubstage zu gewähren.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt auch vor dass mindestens einmal im Kalenderjahr ein zusammenhängender Urlaub von zwei Wochen zu gewähren ist, wenn nicht der komplette Urlaub am Stück genommen werden kann.

Urlaub muss immer für die Tage genommen werden, an denen man ohne Urlaub hätte arbeiten müssen.

Hat Deine Freundin eigentlich einen Festvertrag oder eine Befristung? Wenn der Vertrag z.B. bis Ende September befristet ist, wären das die in der Abrechnung genannten 18 Urlaubstage (zwei Tage/Monat)

Wobei das dann auch nicht korrekt wäre, da beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der gesetzliche Mindesturlaub gerechnet werden muss, auch wenn eine Zwölftelung vereinbart ist.

Sah schwer unbefristet aus... 6 Monate Probezeit und es sind Pi x Daumen 26-28 Tage im Monat die sie durchknechtet. Werde mir den Vertrag gleich aber nochmal ganz genau ansehen bzgl Befristung des Arbeitsverhältnis'

@Untergaaaaang

Was Hexle2 sagen möchte hier ist:

Falls eine Befristung bis Juli existiert, dann steht ihr dennoch der volle gesetzliche Urlaub zu. Eine "Zwölftelung" wäre dann "Problem" des Arbeitgebers, der sie für den Rest des Jahres einstellt.

@BrutalNormal

 

Was steht denn genau zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Spricht man von einer Fünf- oder Sechstagewoche?

 Wie ist der Urlaub geregelt? Steht dort dass der Urlaub nach Werk- oder Arbeitstagen berechnet ist?

Ob befristet oder unbefristet schreibst Du ja noch, dann sehen wir weiter. 

Pi x Daumen 26-28 Tage im Monat die sie durchknechtet.

Wie arbeitet Deine Freundin denn? Wie viele Tage hintereinander? Wie viele freie Tage dazwischen?

 

@Hexle2

Was ich so mitbekomme, arbeitet sie mal 10, mal 13, mal 15 Tage, Highscore war 22Tage durch, davor und danach hat sie dann mal nen Tag frei, aber das ist dann der Übergang von Spät nach Früh. Fängt Freitag um 15:30 an, macht Samstag um 1Uhr den Laden zu und öffnet am Sonntag um 6Uhr morgens wieder den Laden. Was genau im Arbeitsvertrag zu deinen Fragen steht, kann ich morgen mal zum Besten geben wenn ich ihn in den Fingern halte.

@Untergaaaaang

Wenn die Arbeitszeiten so sind, wie Du jetzt vermutest, wäre das gegen geltendes Recht.

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kann man beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen (geht auch anonym). Die sind dafür zuständig, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.

 

@Hexle2

Danke Dir und auch allen anderen die sich da so mit reingehängt haben. Der Arbeitsvertrag weist auf keinerlei Befristung hin. Auf die Arbeitszeiten bezieht sich nur der Punkt mit den monatlichen Gesamtstunden. Mit keinem anderen Wort wird da irgendetwas wie 5- oder 6-Tage-Woche erwähnt. 5 Punkte sind es die auf 2 Seiten daherkommen. Die anderen 3 beziehen sich lediglich auf Schweigepflicht, in welchen Fällen eine Kündigung nicht alles ist, was auf einen zu kommt und das sie keiner Nebenbeschäftigung nachgehen darf.

Wir werden uns auf alle Fälle mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammensetzen und das genauestens analysieren lassen. Für die anderen Fälle die da so schief laufen, mag sie sich Ämter/Behörden als Ass im Ärmel aufheben.

Schauen was es wird, aber mit Euren Tipps kann sie Dinge direkt ansprechen und das ist 'ne Menge wert. Danke nochmal

@Untergaaaaang

Bitte, sehr gerne und alles Gute.

Die Idee mal einen "Arbeitsrechtler" aufzusuchen ist sicher die richtige. Ich vermute mal, da ist noch mehr, was man reklamieren kann. Auch das Verbot von Nebentätigkeiten halte ich für gegenstandslos.

Nebentätigkeiten müssen dem AG zwar gemeldet werden, er kann sie aber nur verbieten, wenn der AN bei der Konkurrenz arbeiten möchte, die Arbeitszeitgesetze (Höchstarbeitszeit Tag/Woche, Ruhezeiten) verletzt werden oder die Nebentätigkeit negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung im Hauptjob hat.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage. Wobei als "Werktage" alle Tage gelten, die nicht entweder ein Sonntag oder ein Feiertag sind.

Die Gewährung von nur 18 Werktagen Jahresurlaub ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz.

Bei einer 5-Tagewoche stehen bei Erreichen der Anwartszeit(?) 20, bei 6-Tagewoche 24 Tage zu, pro Kalenderjahr.

Das mit den 18 Tagen geht also per Gesetz schon nicht bei veranschlagten 160 Stunden im Monat.

Bei so Sklaventreibern nach was anderem suchen...

Das beißt sich doch auch mit dem Urlaubsgesetz, eine Verklauselierung bzgl 5- und 6-Tagewoche finde ich nirgendwo

@Untergaaaaang § 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Das bezieht sich meines Wissens nach auf die 6-Tage Woche, da in Deutschland Montag bis Samstag Werktage sind.

Bei einer 5-Tage Woche bekommst du dementsprechend anteilig weniger.

Also mal 5/6 * 24 = 20.

Das ist der gesetzliche Anspruch. Alles, was darüber hinaus geht ist eine "freiwillige" Leistung des AG.

Aber es sollte klar sein, dass jemand, der nur 20 Tage bietet, keine qualifizierten Arbeitskräfte bekommt, wenn die Konkurrenz 27-30 bietet.

@BrutalNormal

So ist es. 20 Tage sind bei einer Vollzeitstelle das absolute gesetzliche Minimum.

@BrutalNormal

Unter mindestens habe ich halt verstanden "weniger geht/darf nicht". Und denen laufen da halt auch dauernd die Leute davon, Not ist da immer am Mann. Aber es ist da allem Anschein nach auch selbstverständlich, dass jeder über 200 Stunden reißen muss, wenn mal einer Urlaub macht und der andere krank ist. Und ich bin keiner der neben den Menschen sitzt die er mag und denen dabei zuschaut, wie sie sich zugrunde richten (lassen). Und es kann ja auch nicht angehen, dass sich erwachsene Menschen plötzlich bekriegen, nur weil einer bei der Pflichterfüllung auch mal ein wenig auf sein Recht pocht.

@BrutalNormal

Wären es nämlich wirklich "mindestens 24" und man verstehe dies als Mindestregelung für 5Tage die Woche, dann würden 6 Tagewochen, wenn 24 = 5/5 und wir von 6/5 ausgehen, 28,8 Urlaubstage ergeben, da es halbe nicht gibt, muss aufgerundet werden = 29 Urlaubstage ergeben. Wenn das Gesetz meint, 20 Tage mindestens für 5-Tage-Löhner und 24 für 6-Tagelöhner, dann sollten die das auch verdammtnochmal so in ihren Gesetzestext schreiben. Kein Wunder das jeder versteht was er will :(

@Untergaaaaang

Was ein Werktag ist, ist doch definiert :)

Aber es gibt auch Gesetze zur maximalen Arbeitszeit, Überstunden und so weiter.

Am besten neuen Job suchen und dann alles, was geht einklagen!

Am § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes kann man nichts falsch verstehen. Da heißt es ausdrücklich:

"Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Ich würde mir entweder einen anderen Job suchen, oder einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.