Reduzieren sich die Soll Monatsstunden, wenn im Monat Feiertage sind?

3 Antworten

Kann es sein, dass Du keinen 140 Stunden/Monat Vertrag hast sondern einen 35St/Woche?

Das ist doch gerade bei IGZ eher üblich. Und dann sind die 20 Tage zu den 140 Stunden auch richtig.

danke für die Antwort. es steht im Vertrag als monatliche Arbeitszeit, also 140 Stunden. das entspricht einer 35 Stunden Woche, bei einer 5 Tage Woche. Aber im Krankenwesen wird ja auch am Samstag und Sonntag gearbeitet.

@onlymaybe

Wenn die Feiertage auf Arbeitstage fallen dann werden sie von der mtl Zeit abgerechnet. Aber die drei Feiertage sind doch nicht nur während Arbeitstagen?

Aber die IGZ wird Dir das beantworten können.

Ich weiss ja nicht wie das bei solchen Tarifverträgen von Zeitarbeitsfirmen geregelt ist. Ich arbeite in einer normalen Anstellung, und bei mir zählen Feiertage auch als hätt ich 8 Stunden gearbeitet. Also wird bezahlt !

Ich würde mich an deiner Stelle in dem Tarifvertrag schauen oder bei der IGZ selber nachfragen, wie das geregelt ist.

mfg

danke für die Antwort ich habe schon nachgeschaut aber nichts gescheites gefunden. Durch meine Festanstellung weiß ich auch, das sich die Sollarbeitsstunden bei Monaten mit Feiertage verringern. Mal sehen, ob ich bei der IGZ direkt was erreiche. lg

Nein - weder der Tarifvertrag noch das EntgFG sehen eine Reduzierung vor - du musst weder vor- noch nacharbeiten. Bei Krankheit und Urlaub und Feiertag ist man so zu behandeln, als wäre man ganz normal arbeiten gewesen.

Auch in den Monaten mit Feiertagen muss ich diese Stundenzahl erbringen. Wenn ich dann aber Frei habe, und dadurch nicht auf die Sollstunden komme, wird von meinem Zeitarbeitskonto diese Stunden abgezogen.

rechtlich völlig unzulässig und rechtswidrig - fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, dann ist der zu bezahlen und so zu behandeln als ob du arbeiten warst. Der Betrieb hat das Risiko zu tragen - er hat eben schlicht Pech gehabt wenn es einen Feiertag gibt im Monat.

Muss ich wirklich an den verbleibenden 20 Arbeitstage die 140 Stunden erbringen?

NEIN...!!

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen EntgFG

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

§ 12 Unabdingbarkeit EntgFG

Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

daraus ergibt sich, dass sich auch an den Stunden nichts ändert

vielen Dank für die Antwort

@onlymaybe

Mir stellt sich nun die Frage, ob das EntgFG auch hier zählt. Im IGZ finde ich nichts aussagekräftiges.

@onlymaybe

Doch im §3 Des Manteltarifvertrages steht folgendes:

3.1. Arbeitszeit

3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.

3.1.2. Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit pro Monat richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. In Monaten mit

20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Std. 21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Std. 22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Std. 23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Std.