Arbeitsrecht bei laufenden maschinen?

6 Antworten

Normalerweise müssen Pausen bei einem 8-Stunden-Tag eingehalten werden. Sie dienen ja auch dazu, dass man sich regeneriert und wieder fit an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Gerade wenn man mit Maschinen arbeitet. Wenn die Maschinen nicht unbeaufsichtigt sein dürfen, sollte die Regelung so sein, dass man sich mit anderen Kollegen für eine Pause ablöst. Einen Anspruch auf Raucherpausen gibt es nicht, dass kann man dann in der normalen Pause machen, die aber irgendwie geregelt sein sollte.

Diese Antwort hätte eine Auszeichnung verdient, wenn Du das Wort "Normalerweise" weggelassen hättest, denn die Mindestpausen gemäß ArbZG müssen zwingend eingehalten werden.

Am allerbesten ist es, wenn du dir einfach das Rauchen wieder abgewöhnst. Du sparst dir:

  • Steuern
  • typische Raucherkrankheiten
  • Ärgernisse
  • Tabakgestank und -mief
  • Brandgefahren

Es bringt:

  • ggf. restliche Krankheiten
  • ein gesünderes Sterben
  • mehr Geld für die Erben
  • sauberere Wohnräume

Es kann dir passieren, dass die Nichtraucher-Lobby euch Rauchern noch mehr Restriktionen auferlegt. Warum nicht gleich mit dem Rauchen aufhören? Das ist das neue Steuersparmodell!

Wie sieht es bezüglich raucherpause

Es gibt keinen Anspruch auf Raucherpausen.

weil im Prinzip arbeitet meine Maschine

Sollte mich sehr wundern, wenn zum Aufgabenbereich nicht die Überwachung gehört, um bei Störungen eingreifen zu können.

Bei uns gibt es die Absprache, dass man sich eine Raucherpause nehmen darf, wenn jemand im unmittelbaren Umfeld und Befähigung die Vertretung übernimmt.

Was auch nicht problemlos ist, denn wenn im Verantwortungsbereich der Vertretung und Deinem, zeitgleich eine Störung auftritt ...

Unsere Maschinen laufen so sicher das wir seit ca 7 Jahren nur eine Störung hatten und das war ein Stromausfall unsere Maschinen laufen selbst die ganze Nacht durch ohne das die jemand kontrollieren könnte 

@Hungryman123

Das sind "fadenscheinige" (wenn nicht gar unsinnige) Argumente!

Ein Pausengesetz gibt es nicht, wohl aber ein Arbeitszeitgesetz. Und darin steht, dass einem nach sechs Stunden eine Pause zusteht. Egal,  wozu du diese Pause nutzt. Rauchen oder Essen ist deine Entscheidung 

Die Pause nach sechs Stunden Arbeit steht einem Mitarbeiter nicht nur zu, sondern muss gemäß ArbZG zwingend gewährt und genommen werden!

Die Nichtgewährung ist (zumindest für den Arbeitgeber) mit Bußgeld bis zu 15.000,- EUR belegt, bei beharrlicher Weigerung droht ihm sogar eine Haftstrafe.

@verreisterNutzer

zustehen heißt doch, dass es nicht die Entscheidung des Arbeitgebers ist, ob er sie gewährt oder nicht. Er hat sie zu gewähren.

Welches Problem hast du?

@musso

Der Fragesteller hat offensichtlich das Problem, dass

1. der Arbeitgeber es nicht so genau mit der Einhaltung des ArbZG nimmt, und 

2. dort die gesetzlich vorgeschrieben Pause mit den "Raucherpausen" verwechselt werden.

Wenn ich auf Rückmeldung eines Lieferanten warte und zwischendurch eine rauchen gehe, dann muss ich trotzdem dafür abstempeln, denn das Rauchen ist mein Privatvergnügen und muss durch den Arbeitgeber nicht toleriert werden. Ganz einfach.