Arbeitsrecht?

4 Antworten

Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, an einer Teamsitzung teilzunehmen, die der Arbeitgeber außerhalb seiner vertraglichen Arbeitszeit - also in seine Freizeit - legt!

Die Teamsitzung darf vom Arbeitgeber auch nicht also Überstunden angeordnet werden - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat sich überhaupt vertraglich zur Leistung von Überstunden bereiterklärt -, weil als dafür an der (dringenden) betrieblichen Notwendigkeit von Überstunden als (weiterer) Voraussetzung fehlt.

Der Arbeitgeber hat auch kein Recht, zu verlangen, dass er Arbeitnehmer einen Nachweis darüber beibringt, was er in dieser Freizeit macht, wenn er nicht an der Teamsitzung teilnimmt.

In einem Kommentar schreibst Du, der Vorgesetzte habe gesagt, "Wenn er nicht komme dann gilt das als Arbeitsverweigerung.". Das ist darum, aus denn oben genannten Gründen, völliger Unsinn!

Und weil in einer Antwort hier auch das "Direktionsrecht" des Arbeitgebers angesprochen wurde:

Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeber ein Weisungsrecht bezüglich Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" hat, das hat er aber nur insoweit, als er sich dabei im Rahmen von Gesetzen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und auch arbeitsvertraglichen Vereinbarungen bewegt. Er kann also nicht über Zeiten verfügen, die - wie im Fragefall - außerhalb der vertraglichen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers liegen!

Der Arbeitgeber kann Termine nicht nach Lust und Laune legen. Ist 17 Uhr als Dienstende definiert, dann ist ein danach liegender Termin nur gültig, wenn der Arbeitnehmer dem auch zustimmt. Wenn er dem Termin zustimmt, ist das einzuhalten.

Der Zeitraum für die Sitzung ist selbstverständlich Arbeitszeit und entweder mit Freizeit auszugleichen oder zu bezahlen.

Der AN muss nicht angeben, was er in seiner Freizeit macht, natürlich auch nicht, ob er einen Anwalt konsultiert oder schläft.

Wenn an diesem Tag parallel um 19 Uhr die Sitzung stattfindet und der Arbeitgeber will, dass er daran teilnimmt, muss er das auch tun. Das fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Wenn der Arbeitgeber ihm also nun gestattet, den geplanten Termin dennoch wahrzunehmen, ist das schon ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Ob der Arbeitgeber dann ein Recht auf einen Nachweis über den Grund der Freistellung hat, kann ich jetzt nicht genau sagen. Aber wenn dein Kollege diesen Nachweis absolut nicht erbringen will, sollte er den Termin beim Anwalt lieber verschieben, an der Besprechung teilnehmen und den Termin beim Anwalt auf einen Zeitpunkt legen, wo es keine Überschneidung mit beruflichen Terminen gibt.

Wenn er bis heute einschließlich arbeitsunfähig ist, muss er an keiner Teamsitzung teilnehmen. Der Gang zum Rechtsanwalt hat damit nichts zu tun. Er ist ja wohl kaum bettlägerig krank geschrieben.