Arbeitsplan - Pflicht vom Chef zu geben?

5 Antworten

Üblicherweise hängt der Dienstplan so aus, dass ihn jeder Mitarbeiter sehen kann und auch feststellen kann, wann er zur Arbeit zu kommen hat.

Wenn es bei Euch Dienstpläne für jeden einzelnen Mitarbeiter gibt, die normalerweise jedem in die Hand gedrückt werden, dann ist der Chef zuständig, dass dies auch eingehalten wird.

Dein Chef oder der, den er dazu beauftragt, hat Dir den AP zu geben.

Auf NrSicher geht man, eenn man nitfalls paar Tage vorher nachfragt.

Wenn man feste Arbeitstage und -zeiten hat, sollte man auch automatisch passend erscheinen.

die frage ist, ob der plan für alle zugänglich ausgehängt wird oder ersichtlich ist, oder ob wirklich jeder seinen eigenen plan erstellt bekommt.

Jeder bekommt einen eigenen individuellen, nicht jeder ist auf Vollzeit sondern eigene auch auf Teilzeit bzw 450€

Einige *

Wenn Du keine festen Arbeitszeiten (z.B. Mo - Fr. 7.00 - 16.00 Uhr) hast, muss der AG dem AN den Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan selbstverständlich bekannt machen. Woher sollst Du sonst wissen, wann Du zu arbeiten hast.

Die Rechtsprechung hält sich hier an § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Arbeit auf Abruf). Da steht:

"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".

Diese Frist von vier Tagen wird nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB gerechnet. Der Tag der Bekanntgabe und der Tag an dem die Arbeit geleistet werden muss, wird in diese vier Tage nicht eingerechnet.

Du musst also spätestens am Mittwoch einer Woche wissen, wie Du am folgenden Montag zu arbeiten hast und der AG hat Dir das mitzuteilen.

Da aber ein Chef auch "nur ein Mensch" ist, kann der ja auch mal was vergessen. Warum fragt man dann nicht einfach nach, bleibt daheim und stellt dann fest, dass man eigentlich hätte arbeiten müssen?

Ich arbeite Teilzeit im Schichtdienst. Meiner Leitung würde es nicht im Traum einfallen, mir mit dem Dienstplan hinterherzurennen, da muss ich mich schon selbst drum kümmern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ob das so richtig ist (bzw. Allgemeingültigkeit besitzt) wage ich allerdings zu bezweifeln.