Arbeitslosigkeit mit 64 und Vermittelbarkeit

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Leider stimmt diese Aussage - und ich persönlich finde das eine Riesensauerei.

Lies mal:

"Frauen und Männer im Arbeitslosengeld-II-Bezug müssen auf sogenannte „vorrangige Leistungen“ verwiesen werden. Das bedeutet, dass sie eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 63 Jahren, eingehen müssen, ob sie wollen oder nicht. Sie werden dazu gezwungen.

...

§ 12a SGB II "

http://www.ali-gegenwind.de/2014/05/29/zwangsverrentung-darf-das-jobcenter-gegen-den-willen-des-betroffenen-vorzeitige-altersrente-beantragen/

Du kannst allerdings, vielleicht mit Hilfe eines Anwalts, Widerspruch dagegen einlegen. In dem o. g. Artikel ist das alles beschrieben..

Und das

daß die Erfahrung und das Wissen der Alten dringender denn je auf dem dt. Arbeitsmarkt gebraucht wird ?!?

ist schlichtweg einen Lüge. Ich war schon mit 35 zu alt - jetzt bin ich 58.

amdros  26.07.2014, 13:06
Sie werden dazu gezwungen.

Oha..soweit war es vor Jahren dann doch noch nicht gediehen! Ich weiß zwar auch davon..wie schon geschrieben..daß es einem nahe gelegt werden konnte aber..daß ein Muß dahinter steckt, ist mir jetzt neu.

Immer wieder neue Verordnungen und nie zum Wohle des kleinen Mannes!!

beangato  26.07.2014, 13:08
@amdros
nie zum Wohle des kleinen Mannes

Warum auch? Solange es dem deutschen Michel noch nicht schlecht genug geht, wehrt er sich ja nicht.

Du musst unterscheiden zwischen ALG1 und ALG2!

Im ALG1-Bezug werden sogar noch Pflichtbeiträge an die Rentenkasse abgeführt, außerdem ist das genau genommen eine Versicherungsleistung. Da zwingt dich niemand vorzeitig in die Rente. Im Gegenteil...als "alter" Mensch hast du sogar längeren Anspruch auf das ALG1, bis zu 24 Monate nämlich! Dann wärst du 66 Jhare und der dann noch erfolgende Abschlag sehr gering.!

Anders sieht es im ALG2-Bezug aus! ALG2 ist eine nachrangige Transferleistung und §12a SGB2 sagt deutlich aus, dass ei8ne vorzeitige Rente Vorrang hat vor dem ALG2. Das geht sogar so weit, dass bei Weigerung das JC den Rentenantrag für dich stellen darf/wird.

Da ist Folgendes wichtig:

Vorher bei der Rentenberatung die Rente ausrechnen lassen. Zum einen stellt sich dabei heraus, ob du überhaupt die Voraussetzungen erfüllst! Zum anderen kann es dabei heraus kommen, dass du durch die Abschläge so wenig bekommst, dass du weiter hilfebedürftig bleibst (dann aus SGB2 ins SGB12 kommst) für den rest des Lebens.

Lässt sich diese Hilfsbedürftigkeit verhindern, in dem man bis zum eigentlichen Rentenalter wartet, sprich wenn man ohne die Abschläge NICHT hilfsbedürftig wird, DANN kann man dem Ansinnen des JC widersprechen, ggf im Eilantragsverfahren vorm Sozialgericht dagegen vorgehen.

Das ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Leider haben die JC es echt drauf, ihre "Kunden" über die Jahre derart zu demoralisieren und unter zu buttern, dass sich die Leute kaum noch trauen zu wehren. Auch wurde die Hürde "Prozesskostenhilfe" für Leistungsbezieher herauf gesetzt..man hat 20 € zu zahlen, zusätzlich zu dem "Eigenanteil" von 15€ für den beratungshilfeschein davor. Und dioese 35€, das sind schon fast 10% vom monatlichen Geld, das können/wollen sich sehr viele gar nicht leisten.

Man siehjt immer mehr "FAst-Rentner" in Minijobs wie Porpektverteilung oder Zeitungszustellung schaffen...denn dann gelten sie als Aufstocker und da kann das JC einen nicht zwingen, die Rente zu beantragen. Der §12aSGB2 ist nämlich nur für reine Langzeitarbeitslose anwendbar und wer jobbt...ist per se nicht arbeitslos. Selbst wenn es "nur" ein Minijob ist!

Deswegen stimmen auch die Arbeitslosenstatistiken nicht...sehr viele Leistungsbezieher jobben (weil sie dann 170€ im Monat mehr haben) und sind damit statistisch nicht mehr !langzeitarbeitslos"...weil sie mehr als 15 Stunden wö. schaffen.

Jetzt, wo der gesetzliche Mindestlohn kommt, geht das nach hinten los. Denn dann sind sie keine Minijober mehr... 15 Std wö x 8,50€ sind 127,50 wö€. Bei rechnerisch 4,33 Wochen im Monat ergibt das einen Monatslohn von rund 552,00 €uro!

Das ist dann sozialversicherungspflichtig! Da kommt ne Welle von: Viiiele Arbeitslose haben soz.vers.pfl. Arbeit gefunden auf uns zu. Und dann werden die Verlage die Gebiete verkleinern bzw den Takt erhöhen (Zeitvorgaben setzen), indem sie nicht mehr nach Stückzahl oder Stunden zahlen, sondern die Gebiete für je XX € im Monat ausschreiben. Und wer dann ein "großes" Gebiet hat, hechelt sich dann ab.

"Mein" Verlag wqurde gerade vom Betriebsrat ausgebremst, weil er diese Idee hat(te).

bachforelle49 
Fragesteller
 26.07.2014, 13:37

beziehe ALG 1 bis zum Eintritt in die Regelaltersrente, die bei mir am 01.03.15 greift. d.h. 65 + 3 mte

mich nervt nur, daß ich angeblich nicht mehr vermittelbar bin und dann gesagt wird, ich könnte zur Rente gezwungen werden. natürlich weiß ich von dem Beschluß der großen Koaltition, etc, aber immerhin sammle ich bis zum 28.02.15 neue Anwartschaften an, und mir ist schon klar, daß ,ich dann wieder arbeiten gehen muß und will.

Dea2010  26.07.2014, 20:14
@bachforelle49
  • und dann gesagt wird, ich könnte zur Rente gezwungen werden*

Dann schiess zurück und frage gezielt nach, in welchem Paragraphen des SGB3 das steht!

Kann sie/er dir darauf NICHT antworten, mit süffisantem Lächeln den Teamleiter verlangen und diesen dann trocken auffordern, er möchte seiner unfähigen Kraft doch bitte den Unterschied zwischen dem SGB2 und dem SGB3 mal klar machen!

Soweit ich weiß..kann dich niemand zwingen in Rente zu gehen und das dann auch noch mit Abzug. Man kann und wird es dir sicher nahe legen aber..zwingen??? Da gehören doch immerhin auch zwei zu..einer der zwingt und einer der sich zwingen läßt!

Bekommst du denn, bis zum erreichen der regulären Altersrente, noch ALG? Wenn ja..dann nutze dein ALG..um nicht auch noch Einbußen in Kauf nehmen zu müssen wenn du dich zwingen läßt!

Zeige Rückgrat und mach dich stark!!

bachforelle49 
Fragesteller
 26.07.2014, 13:47

ja, ALG1 bis zum Erreichen der Regelaltersrentengrenze am 01.03.15 arbeiten will und muß ich auf jeden Fall, wenn ich nicht auch Gefahr laufe, diese verdammten Flaschen im Mülleimer suchen zu müssen

ich bin längst schon so gestrickt: jetzt erst recht, weil ich denke, mit dem Beschluß der großen Koalition wollen die den Arbeitsmarkt von den Alten frei fegen ( ein Köder sozusagen, weil das mehr Nachfrage auf dem wackeligen Arbeitsmarkt schafft)

amdros  26.07.2014, 17:19
@bachforelle49

Ich wünsche mir für dich..du hast noch andere Möglichkeiten deine Altersrente ohne Abzüge erreichen zu können..ne Idee??

Das Wissen und Können der Älteren wird bei Ihnen nicht so berauschend sein , sonst wären sie nicht beim Stempelwerk . Bemühen Sie sich doch um eine Tätigkeit und machen durch bis 73 . Hindert Sie keiner .

Familiengerd  29.07.2014, 22:25

Kuestenflieger, Kuestenflieger !

Mit Deinen zynischen (eigentlich asozialen) Antworten / Kommentaren bist Du geradezu "Spitze"!

bachforelle49 
Fragesteller
 04.08.2014, 19:44

Sie haben vom Leben gerade soviel Ahnung wie die Kuh vom Fliegen - oder noch nie was davon gehört oder gelesen, daß genug jeden Alters und natürlich auch 50/60+ Jahrgänge arbeitslos sind, einfach weil sie keine Anstellung finden bzw. für den Arbeitgeber aufgrund ihres Alters uninteressant sind. Auch Ihnen müßte beim Lesen hier im Forum doch klar geworden sein, daß Arbeitgeber zuerstmal lügen, wenn sie denn die derzeitige Situatiuon bejammern.. außer natürlich, wenn es sich um befristete 450 Euro Jobs handelt, etc.
hier sind die Alten sozusagen als Lückenbüßer willkommen weil billig.

Aber das betrifft sie nicht, weil Sie davon keine Ahnung haben... s.o.