Darf Wohnungsseigentümer einfach die Fenster im Treppenhaus mit Schloß verschließen?

6 Antworten

Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber ich würde unbedingt den Brandschutz mit in die Diskussion einbeziehen. Je nach Bundesland und gebäudeklasse sind unterschiedliche Anforderungen an ein Treppenhaus gestellt. Wenn ich das hier richtig deute handelt es sich um ein (normales) außenliegendes Treppenhaus - und in dem muss je Geschoß mind. ein öffenbares Fenster vorhanden sein

Wenn das Fenster verschlossen ist kann das Fenster nicht geöffnet werden und somit ist das ein gravierender Mangel.

Falls die Angelegenheit noch nicht vom Tisch ist sollte das eine sofortige Lösung bringen

Das ist ja wirklich eine Frechheit!

Folgende Vorgehensweise würde ich dir empfehlen:

  1. Ruf deinen Vermieter an! Schildere Ihm die Situation so wie du sie uns jetzt geschildert hast, erwähne auch das bereits geführte Gespräch mit der betreffenden Frau. Fordere Ihn auf diesen "Mangel" zu beseitigen und sage ihm dass du über eine Mietminderung nachdenkst weil es für dich unzumutbar ist! Setzte ihm eine Frist (1 Woche o.ä.)

  2. Wenn sich binnen dieser Frist nichts verändert hat, fordere deinen Vermieter SCHRIFTLICH auf den Mangel zu beseiten, ebenfalls mit Fristsetzung und Androhung bei nicht erledigen die Miete zu kürzen (Setze dich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung, dort wird dir geholfen!)

Viel Erfolg - liebe Grüße

Das ist mir nicht ganz klar.

Ist diese einzig im Haus wohnende Eigentümerin, nur Eigentümerin ihrer Wohnung, oder des Hauses (also dann Vermieterin der anderen Wohnungen)

Ansonsten hat die kein recht über die fenster im Stiegenhaus zu bestimmen, und schon gar nicht, da Fenstergriffe zu tauschen.

erkläre Ihr, dass dauer-gekippte Fenster eher sogar schlecht für das Wohnhaus sind, da es dort mit der zeit zum Schimmeln beginnt

Durch das dauernde Nachströmen von Kaltluft kühlen die Außenwände des Raumes/Vorhauses aus und durch die kältere Oberflächentemperatur an diesen Wänden entsteht noch mehr Tauwasser- und Schimmelgefahr

Ich würde an deiner Stelle mal das Gespräch mit dem Eigentümer deiner Wohnung suchen und darauf hinweisen das du über eine Mietminderung nachdenkst, wenn dieser Zustand nicht abgestellt wird.