Mietrecht? Raumspray im Treppenhaus trotz Verbot des Vermieters?

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"Man" kann sich beim Vermieter beschweren und um Abhilfe bitten.

Fühlt sich ein Mieter durch Ausdünstungen von nebenan gestört, sollte er den Mangel zuerst dem Vermieter melden. Um eine Geruchsbelästigung zu beweisen, genügt eine Schilderung von Dauer, Intensität und Häufigkeit des Gestanks. Aussagen von Zeugen sind hilfreich.

Der Vermieter kann das Verhalten des Sprühers unter Hinwies auf die geschilderte Rechtslage abmahnen und für den Wiederholungsfall die Kündigung des Mietverhältnisses androhen.

Handelt es sich um eine dauerhafte Geruchsbelästigung sowie um die Intensität als eine subjektive Empfindung, ist es besonders schwierig beim Thema Mietminderung bei Geruchsbelästigung eine pauschale Angabe bezüglich des Umfangs einer Mietkürzung zu machen.

Bezüglich der Geruchsbelästigung ist die Mietminderung etwas diffizil, denn oft geht es zum einen um die individuelle Wahrnehmung und zum anderen um Faktoren, die weder vom Vermieter noch vom Mieter direkt beeinflussbar sind.

Eine Mietminderung bei Geruchsbelästigung ist möglich! Dabei müssen verschiedene Ursachen für die unangenehme Geruchsentwicklung betrachtet werden. Denn auch hier geht es wie bei anderen Mietminderungsgründen um die Frage nach der Verantwortung und somit auch nach demjenigen, der die Kosten tragen muss.

Die Aussichten sind da m.E. für Sie als "Gestörtem" denkbar schlecht!

Ich habe Vermieter angeschrieben per Mail und dieser hat sofort reagiert. Er hat einen Verbot von Raumspray im Treppenhaus so wie in öffentliche Räumen schriftlich festgelegt - doch dieses Schreiben verschwand nach einigen Tagen aus der Pinnwand und es wird weitergesprüht.

Gegen diese Person kann nur der Vermieter vorgehen.

Die Hausgemeinschaft soll sich zusammentun und sich beim Vermieter beschweren, damit der dann für Abhilfe sorgt.

Wirf ihr einen Zettel in den Briefkasten oder hänge eine Info auf, dass Kaffeepulver gut Gerüche tilgt. Stellt irgendwo ein standfestes, dekoratives bzw. unscheinbares Gefäß auf, z.B. einen Blumentopf, in das ihr immer wieder Kaffeepulver oder Kaffeebohnen gebt und alle paar Tage austauscht. Das funktioniert in der Wohnung ganz gut, warum sollte es nicht auch im Treppenhaus klappen?

Die Entscheidung die du anführst, ist nur bedingt aussagekräftig. Da ging es offenbar um den Streit zwischen Eigentümern von Eigentumswohnungen. Was da mit dem Gemeinschaftseigentum gemacht und nicht gemacht werden darf, ist anders geregelt als bei Mietern. Ich vermute, dass es da auf Regelungen im Mietvertrag ankommt.

Alles in allem, steht einem im äußersten Fall eine Unterlassungsklage offen.

Da würde ich mich aber streiten.

Essgerüche im Treppenhaus lassen sich genau so vermeiden. Ihr wollt diesen Mieter einfach rausekeln. Stimmts?

Essensgerüche lassen sich vielleicht vermeiden indem man nicht kocht, aber das ist auch keine Option. Andererseits kann man ein Fenster auf machen, statt Raumspray zu benutzen.

@Clon99

Die Fenster im Treppenhaus? Ich höre jetzt schon, dass zu kalt ist...

Nein. Die Lösung ist, Essensgerüche ihn der eigenen Küche zu vermeiden. Und das geht auch mit lüften.

@Kometenstaub

Genauso sieht es aus. Nur Dullis kochen bei geschlossenen Fenstern. Und dann drückt sich die Luft natürlich ins Treppenhaus hinein.