Ultraschall-Vogelabwehr - Muss der Nachbar das akzeptieren?

7 Antworten

Man kann es als Lärmbelästigung einstufen und da es wirklich 24 Stunden lang piept wird sogar die Nachtruhe gestört und somit muss er bei Beschwerde dieses Gerät abbauen :) 

Liebe Grüße 

Frage also: Muss man als Nachbar eine 24-Stunden laufende und sehr laute Ultraschall-Vogelabwehr-Anlage dulden?

Jeder hat sich so zu verhalten, der einen Anderen weder stört noch belästigt.

Z.B. gegen ein Bahnsignal was piept, kann man nichts unternehmen, doch hier ist eine ganz andere Situation:

- Es ist vermeidbarer Lärm.

- Das Interesse an der Sache ist kein Sicherheitsaspekt und auch kein öffentliches Interesse, sondern ein Bedürfnis einer einzelnen Person.

Ich gebe hier nur meine Meinung wieder; wenn ich falsch liege, möge man mich berichtigen mit entsprechenden Links oder Gesetzestexten.

Habe gerade gefunden, dass es unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist:

http://www.gutzeit-gmbh.de/html/wild-ex.html

LG

johnnymcmuff

Ultraschall würdest du nicht hören. Aber so wie du es beschreibst klingt es nach Lärmbelästigung. Ich würde den Nachbar erst mal darauf ansprechen wenn er uneinsichtig ist kann man immer noch die Polizei einschalten. Aber eines ist ziemlich dumm. Die Menschen wollen immer ins Grüne und die Natur aber deren Geschöpfe nicht in ihrer Nähe. Er sollte mitten in die Stadt ziehen wenn er keine Vögel usw will auch wenn einige selbst da leben. 

Ich denke nicht, dass du das Gepiepe erdulden musst. Ich frage mich auch, ob diese Anlage z.B. Fledermäuse irritiert, da diese im Ultraschallbereich kommunizieren (da die Anlage auch nachts an ist). Selbiges wurde bei verschiedenen Walarten nachgewiesen: Da wo die US-Navy auf Manövern das Echolot (Ultraschall) einsetzte strandeten vermehrt Wale und starben. In deinem Fall spielt das Tierschutzgesetz unter Umständen eine Rolle.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist jetzt nicht so mein Themen Gebiet.  Aber ich beantworte die Frage trotzdem mal soweit wie es mein Wissen hergibt. ( Falls es nicht ganz richtig ist einfach einen Daumen nach unten geben.)

Die Antwort ist in § 7 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt: 

Demnach dürfen diese Geräte an bestimmten Uhrzeiten nicht betrieben werden. 

1. ''Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden''

Zudem gibt es noch die normalen Ruhezeiten:

 20.00 und 07.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr (Bundesgerichtshof-Urteil, Aktenzeichen: V ZB 11/98), die eingehalten werden müssen.

Wenn es  hörbar die Nachtruhe stört, kann hiergegen, notfalls gerichtlich mit einer Unterlassungsklage gegen an gegangen werden.

KhalidNbg 
Fragesteller
 11.06.2016, 13:36

Danke! Das ist ja schonmal was. Frage: Muss man in diesem Zusammenhang "beweisen", dass die Immission eine gewisse Lautstärke/Schalldruck hat? Problem: Diese Fequenzen nerven bereits bei wenigen dB und hohe Frequenzen verlieren mit zunehmender Entfernung deutlich mehr Druck als tiefere (oder so ähnlich) ... Also muss ich da jetzt mit nem vereidigten Akusstik-Ingenieur ein physikalisches Gutachten machen lassen?

WissensWisserDe  11.06.2016, 14:35
@KhalidNbg

Du kannst ein Lärmprotokoll anfertigen. Oder dir auch Zeugen suchen die die Störung bezeugen. Ich würde dir aber vorher erst empfehlen mit dem Nachbarn in ruhe zu reden. Falls er es nicht glauben will, kannst du ihn ja auch mal Nachts in deiner Wohnung lassen damit er selber merkt wie Laut es ist.