Arbeitslosengeld zwischen Ausbildung und Studium?

5 Antworten

Wenn du jetzt alleine Wohnst und dann nur ca. 210 € ALG - 1 bekommen solltest,kannst du auf dem Jobcenter eine Aufstockung beantragen !!! Dir würde dann dein Regelsatz, zur Zeit 382 € + deine angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung bekommen.Deine 210 € werden dir dann natürlich als Einkommen angerechnet und von deiner Aufstockung abgezogen.Wenn du keinen Nebenjob ausübst,müsste dir eigentlich von diesen 210 € ALG - 1,eine 30 € Pauschale für Versicherungen abgezogen werden,das bedeutet,das du 30 € mehr im Monat hättest,als dir normalerweise ALG - 2 zustehen würde.Ziehst du dann mit deinem Freund zusammen,darf das Jobcenter das Einkommen deines Freundes,nicht auf deinen Bedarf anrechnen und das zumindest 1 Jahr lang.Ihr müsst nur getrennt Wirtschaften,dürft nicht verheiratet sein und es darf kein Kind im Spiel sein,sonst würde das Einkommen gleich angerechnet.Dir würde dann dein Regelsatz minus deinem anrechenbarem ALG - 1 + 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung zustehen,die anderen 50 % muss dein Freund tragen.

Kimilotta 
Fragesteller
 26.08.2013, 12:49

Danke :) So ist es ja auch geplant. Jeder übernimmt seinen Part der Kosten und ab August würde ich ja sowieso wieder verdienen. Aber wenn man den Regelsatz minus ALG-1 rechnet, ist man überschlagen bei 170 €. Davon muss man dann Rechnungen wie Telefon, Versicherung und Lebensmittel noch zahlen? Und hätte ich einen Anspruch auf Kindergeld weiterhin?

isomatte  26.08.2013, 13:42
@Kimilotta

Du hast ja dann noch dein ALG - 1 dazu,wenn du also angenommen 210 € ALG - 1 bekommst und dein Regelsatz bei ALG - 2 liegt bei 382 €,würden ja nur 180 € von deinem ALG - 1 angerechnet ( 30 € Pauschale für Versicherungen ) würdest du ja noch ca. 200 € nur für den Regelsatz bekommen,da hättest du ca. 410 € + deine halbe Miete.Kindergeld steht dir nur im Übergang zu,wenn nach dem Abbruch bzw. Ende der Ausbildung,nicht länger als 4 Monate liegen,bis die neue Ausbildung begonnen wird,du musst also schon einen neuen Vertrag haben in dem das Datum der neuen Ausbildung verankert ist.

Wieso suchst du dir keinen Job/ bezahltes Praktikum? Ist doch eine wesentlich sinnvollere Lösung, als darauf zu hoffen, vom Amt ein paar Euros zu bekommen.

Kimilotta 
Fragesteller
 26.08.2013, 12:17

Weil ich ein berufsbezogenes Praktiukum machen möchte, welches mich in meiner Berufslaufbahn fördert. Da mache ich den Platz nicht davon abhängig ob ich es bezahlt bekomme. Einen Nebenjob würde ich wohl auch wieder nebenbei ausüben.

LanaXX  26.08.2013, 14:52
@Kimilotta

Ist auch letztendlich egal ob das Praktikum bezahlt oder unbezahlt ist. Wenn du ein Praktikum machst, bekommst du kein Arbeitslosengeld, du bist ja nicht arbeitslos.

Du hast auf jeden Anspruch auf ALG1. Evt kann es noch Kindergeld im Übergang geben.

Ob du ALG2 bekommst, hängt von deiner Bedürftigkeit ab. Da kann es zur Prüfung des Einkommens des Freundes kommen.

Ohne Prüfung des Freundes kannst du Wohngeld bekommen, falls du dazu nicht insgesamt zuwenig hast...

Kimilotta 
Fragesteller
 26.08.2013, 12:22

Können die mir denn das Wohngeld verweigern aus dem Grund dass ich ja theoretisch noch zu Hause wohnen kann? Oder habe ich allgemein Anspruch auf Wohngeld nach Prüfung der Einkommensverhältnisse meines Freundes?

Rheinflip  26.08.2013, 12:33
@Kimilotta

Nein, Wohngeld kann deswegen nicht verweigert werden. Aber WG kann verweigert werden, weil du insgesamt zuwenig hast. Teste mal deinen Anspruch auf den off. Wohngeldrechner.

ALG2 könnte verweigert werden, weil dein Freund zuviel verdient.

Kimilotta 
Fragesteller
 26.08.2013, 12:51
@Rheinflip

Ich habe halt gelesen dass man beim Arbeitslosengeld 2 nur die Unterkunft + Heizkosten bezahlt bekommt wenn man aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kann. Sollte es mir mit 21 Jahren nicht freigestellt werden zu Hause zu wohnen oder nicht?!...

Kristall08  26.08.2013, 13:00
@Kimilotta

Wenn du für dich selber sorgst, ist dir das freigestellt. ;-)

Rheinflip  26.08.2013, 14:59
@Kimilotta

@Kimilotta: Zur Gründung der Lebensgemeinschaft kannst du zb ausziehen und ALG2 bekommen. Da wird aber IMMER das Einkommen der gesamten BG geprüft.

Besprich deine Situation doch direkt mit dem Amt, die können dir genau sagen, ob du was und wie viel du bekommen würdest.. Wieso suchst du dir nicht einfach jetzt schon einen Job für diese Zeit? Mir ist schon klar, dass es natürlich schöner ist, wenn man einfach zu Hause sitzen kann und alles bezahlt bekommt, aber darauf solltest du dich nicht verlassen und für einen zukünftigen Arbeitgeber machts auch keinen guten Eindruck.. Und das mit dem Freund müsstest du halt auch noch ein wenig nach hinten stellen, das rennt dir ja nicht weg..

Kimilotta 
Fragesteller
 26.08.2013, 12:13

Ich würde während der Lerrlaufzeit in keinem Fall zu Hause rum sitzen wollen. Ich plane ein praktikum um meine Chancen im Studium zu verbessern. Nach hinten verschieben ist schwierig. Hat ein paar Gründe. Meinst du denn, dass das Arbeitsamt mir da einen Strich durch die Rechnung machen würde weil ich ja auch zu Hause weiter wohnen könnte theoretisch?

KleinToastchen  26.08.2013, 12:18
@Kimilotta

Ja eindeutig, aber vielleicht klappts, wenn du das mit dem Praktikum erwähnst (du wirst aber auch vorweisen müssen, dass du sicher ein Praktikum beginnst, sonst werden sie dich für Schulungen und Minijobs etc. einteilen)..

Rheinflip  26.08.2013, 12:35

Mit welchem AMT denn? Sozialamt, Wohnungsamt, Gewerbeaufsicht? Diese Auskünfte sind doch für den....

Hi,

ja du kannst aufstocken mit ALG II.