dualesstudium bewerbungsgespräch

4 Antworten

Hallo,

Du kannst bis zum Ausbildungsbeginn (1.8.) jederzeit noch absagen, ohne irgendwelche Folgen.

Falls Du die Ausbildungsstelle beim Finanzamt erhalten solltest, bekommst Du eine Einstellungszusage, jedoch keinen Arbeitsvertrag (so etwas gibt es bei Beamte nicht). Tatsächlich "eingestellt" wirst Du erst, am 1.8. wenn Du Deine Beamtenurkunde bekommst.

Es wäre allerdings fair von Dir, dass Du recht zeitnah dem FA bescheid sagst, wenn Du da nicht anfangen möchtest, damit noch ein anderer Bewerber die Stelle bekommen kann.

Viel Erfolg in der Ausbildung/Studium.

Die Zusage wirst Du ohnehin nicht gleich beim Bewerbungsgespräch erhalten, keine Hektik!

Wenn du angenommen wirst erhälst du einen Arbeitsvertrag, in deinem Fall ist dieser auch der Vertrag der dir einen Hörplatz an der DH sicherstellt.

Wenn du diesen Vertrag unterschreibst, DANN ist er gültig und du trittst die Ausbildung an. Jedoch hast du dann immernoch das fristlose Kündigungsrecht (Probezeit).

Es ist also quasi nit 100% bindent. Was soll passieren? Ins Gefängnis kommst du nicht.

Öhm...falsch

siehe meine Antwort.

In den Vorstellungsgesprächen wird eine Vorauswahl zwischen den Bewerbern getroffen. Eine Zusage oder Absage wirst Du erst erhalten, wenn sich alle Bewerber vorgestellt haben. Einen Ausbildungsvertrag erhältst Du nicht, sondern eine Ernennungsurkunde zum "Beamten auf Widerruf". Wenn Du eingeladen wirst, um den Amtseid abzulegen, solltest Du spätestens Deine Entscheidung getroffen haben. Du solltest auf jeden Fall sofort absagen, wenn Du den anderen Studienplatz erhalten hast. Dann hätte nämlich ein weiterer Bewerber bim Finanzamt noch eine Chance.