Unterhalt bei studium/dualem studium/ausbildung?

5 Antworten

Es ist ganz einfach. Egal ob sie eine Ausbildung oder ein Studium machen, sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet, soweit Sie bedürftig und die Eltern leistungsfähig sind.

Eigenes Einkommen ist grundsätzlich vorrangig für den Unterhalt einzusetzen. Duales Studium und Ausbildung unterscheiden sich da nicht, es handes sich bei beiden um obligatorisches Einkommen.

Vom Einkommen ist ein Mehraufwand von 90€ abzuziehen und der Rest ist auf den Bedarf anzurechnen. Bei Volljährigen ist ferner immer das volle Kindergeld auf den Bedarf anzurechnen.  

Ist der Bedarf komplett gedeckt, dann gibt es natürlich keinen Unterhalt.

Nach deinem 18. Geburtstag hast du nur noch als regulärer Schüler, Student oder Auszubildender evt. Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, um davon deinen notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.....

Das Kindergeld und ein eigenes Einkommen würden auf den Anspruch an deine Eltern angerechnet.

Ob du noch Unterhalt von ihnen fordern könntest, hängt dann also davon ab, ob du selbst ein anrechenbares Einkommen erzielst und falls ja, in welcher Höhe.....

Wärst du dann noch regulär Schüler, wärst du nicht verpflichtet, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

  • Ein Einkommen aus einem Nebenjob würde dann nicht angerechnet.

Wärst du Vollzeit-Student, wärst du nicht zur Nebenbeschäftigung verpflichtet.

  • Ein Nebenjob würde aber (nach Abzug der Fahrtkosten) zur Hälfte angerechnet, da sich durch einen solchen voraussichtlich auch die Studienzeit und damit die Unterhaltspflicht der Eltern verlängern würde....

Als Azubi in einer betrieblichen Ausbildung wärst du im Rahmen dieser Ausbildung zur Arbeit verpflichtet.

  • Dein Einkommen würde also nach Abzug der Fahrtkosten (pauschal 90 Euro) in voller Höhe angerechnet.

Ein duales Studium beinhaltet ebenfalls eine Beschäftigung.

  • Das Einkommen würde auch hier (abzüglich Fahrtkosten) in voller Höhe angerechnet. 

Unterhalt steht dir dann zu, wenn du deinen Unterhalt nicht selbst tragen kannst (735 Euro). Wenn du also ein Ausbildungseinkommen hast, egal ob normale Ausbildung oder duales Studium, dann wird das mit deinem Anspruch verrechnet. D.h. Nettogehalt minus 90 Euro Werbungskosten plus Kindergeld ergibt mehr als 735 Euro = kein weiterer Unterhaltsanspruch. Bei weniger gibt es die Differenz als Unterhalt. 

In welcher Form die Ausbildung stattfindet (Ausbildung oder Studium), spielt keine Rolle, nur ob eben ausreichend Einkommen erzielt wird. 

Dein Vater ist Dir bis zum Abschluß einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet, solange Du diesen wirtschaftlich benötigst.

Mache Dir aber auch bewußt, das mit Vollendung des 18. Lebensjahres beide Elternteile entsprechend Ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig werden.

Bei einem dualen Studium kommt es auch hier auf deine Einkünfte drauf an.

Ich habe da 1050€ netto + Kindergeld bekommen. Also keinen Unterhalt mehr.