Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich nach meiner Ausbildung?

8 Antworten

Ich kenne nur die Regelung dass man 60% des Durchschnittgehalts  eines Facharbeiters bekommt.

Aber schau mal hier:

Da steht wiederum was anderes.

Höhe des Arbeitslosengeldes bei Auszubildenden

Auch Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei ihnen wird das erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt. Gab es während der Ausbildung eine Zeit, während der keine Ausbildungsvergütung gezahlt wurde, wird ein vergleichbares tarifliches Entgelt für die Berechnung herangezogen.

http://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html

Als Azubi der nach der Ausbildung nicht übernommen wurde solltest du von deiner letzten Netto Vergütung ca. 60 % als ALG - 1 bekommen !

Die Berechnung mit den 12 Monaten nach dem durchschnittlichen Einkommen trifft im allgemeinen zu.

Eine Aufstockung mit ALG - 2 würdest du aber nur dann bekommen,wenn du z.B. alleine wohnen würdest und wenn bei den Eltern,dann müsstest du entweder schon 25 sein oder deine Eltern auch bedürftig sein.

Du musst dich mindestens 3 Monate vorher beim Amt melden und dann am ERSTEN Tag deiner Arbeitslosigkeit dort hin gehen. Sonst bekommst du evtl. Sperren und Abzüge.

Ich kenne es nur mit 60% der letzten 12 Monte, war aber auch nie selber betroffen.

Wenn du aber das erste mal zum Amt gehst um denen bescheid zu sagen, dann kannst du direkt fragen.

Nach meiner Umschulung habe ich so viel bekommen wie ein Facharbeiter bzw. Bürokauffrau durchschnittlich verdienen würde. Davon 60% Kann aber auch sein, dass es bei Umschülern noch anders geregelt ist.

Ein Azubi der nicht übernommen wird muss sich nicht 3 Monate vorher Arbeit suchend melden,da reicht es aus sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden,sollte man zwar nicht machen,wenn man vorher schon weiß das man nicht übernommen wird,macht man es nicht,gibt es allerdings keine Sperre !

@isomatte

Ein Azubi der nicht übernommen wird muss sich nicht 3 Monate vorher Arbeit suchend melden,da reicht es aus sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden,

War bei mir anders, ich musste nen riesen Stapel Anträge ausfüllen... Unter anderem war da auch ein Antrag dabei, dass ich ALG bekomme, obwohl ich mich zu spät gemeldet hatte... Ich wusste das nicht mit den 3 Monaten und war deshalb zu spät dran... Hat dann geklappt, aber ich musste es beantragen...

@isomatte

Bei meiner Schwester wollte sie eine Sperre rein hauen, als sie dann am ersten Tag dort hin ist, weil sie im System vergessen hatten einzutragen, dass sie sich rechtzeitig gemeldet hatte. Sie hat das denen dann bewiesen und dann gab es keine Probleme mehr.

Vielleicht war es auch nur eine leere Drohung, aber gesagt haben sie es, ich war dabei.

@ShinyShadow

Sicher muss man es beantragen,ich hatte ja auch nur geschrieben das man sich nicht wie üblich 3 Monate vorher Arbeit suchend melden muss,aber auch ein Azubi muss sich dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich wie jeder andere auch arbeitslos melden !

Sonst würde auch er eine Sperre wegen Meldeversäumis von min. 1 Woche bekommen.

@testwiegehtdas

Du kannst mal Google befragen,einfach mal eingeben ,, Wann muss sich ein Azubi arbeitslos melden ",da wirst du lesen können das es ratsam ist,dass dieser sich frühzeitig Arbeit suchend meldet,aber zwischen ratsam und pflicht besteht ein großer Unterschied !

Demnach droht einem Azubi dann eben keine Sperre wegen Meldeversäumnis.

Nein, man muss sich nicht 3 Monate vorher melden, man muss einfach am ersten Tag nach der Ausbildung zur Arbeitsagentur, so habe ich es gemacht und alles war bestens.

Aktuell sind es 60% des Durchschnitts der letzten 12 Nettogehälter.

Wegen dem ALG2, da kommts wieder auf verschiedene Faktoren an... Wohnst du alleine, Wenn nein: Wie viel verdient der "Rest" im Haushalt, wie hoch ist das ALG, .... 

Wichtig ist aber, dass du dich 3 Monate vor Ablauf der Ausbildung als Arbeitsuchend gemeldet hast, sonst kriegst du erst mal nichts.

Das Arbeitslosengeld wird von dem berechnet, was DU in den letzten 12 Monaten verdient hast. Und nicht von dem, was Du verdient haben könntest, wenn Du ausgelernt gewesen wärst.

Du hast ja auch die Arbeitslosenversicherung von dem gezahlt, was Du verdient hast und nicht von dem, was Du verdient haben könntest.