Arbeitslosengeld I - Fallbeispiel

2 Antworten

Wenn man selbst kündigt, gibt es eine Sperre von drei Monaten. Und wenn sie studieren will, ob nun hier oder im Ausland,bekommt sie gar kein ALG. Wieso auch, sie steht ja nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung, da sie ja studiert.

Unterstützung durch das Amt für einen Deutschkurs gibt es nur dann, wenn sie Leistungen vom Amt bezieht, ob ihr diese allerdings zustehen ist vom Amt entsprechend zu prüfen. 

Hat Sie das Recht "auch" wenn sie den Job selbst kündigt um kurzzeitig (5Wochen im Ausland) Studieren zu können?

Nein, für ALG1 muss man 1. unverschuldet den Job verloren haben und 2. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.