Arbeitslosengeld I - Fallbeispiel
Hallo Community,
wir nehmen an Person A ist seit knapp über einem Jahr von Schweden nach Deutschland gekommen. Sie wohnt mit Ihrem Freund in einer 2 -Zimmer Wohnung, sie sind nicht verheiratet.
Sie hat direkt erstmal 7 Monate Vollzeit gearbeitet.Darauf hat sie 2,5 Monate fürs Studieren eine Pause einlegen müssen. Hierauf wieder 2 Monate voll gearbeitet und schließlich 3,5 Monate halb gearbeitet. Hat Person A das Recht Arbeitslosengeld 1 zu beantragen?
Hat Sie das Recht "auch" wenn sie den Job selbst kündigt um kurzzeitig (5Wochen im Ausland) Studieren zu können?
Wenn Person A Arbeitslosengeld 1 bekommt. Bekommt sie das direkt oder gibt es eine Regelung wie z.B. sie bekommt das nicht für die ersten 3 Monate danach?
Gibt es für Person A Unterstützung für Deutschkurse vom Arbeitsamt?
Für eine Klärung des theoretischen Beispiels wäre ich dankbar, Meren
2 Antworten
Wenn man selbst kündigt, gibt es eine Sperre von drei Monaten. Und wenn sie studieren will, ob nun hier oder im Ausland,bekommt sie gar kein ALG. Wieso auch, sie steht ja nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung, da sie ja studiert.
Unterstützung durch das Amt für einen Deutschkurs gibt es nur dann, wenn sie Leistungen vom Amt bezieht, ob ihr diese allerdings zustehen ist vom Amt entsprechend zu prüfen.
Hat Sie das Recht "auch" wenn sie den Job selbst kündigt um kurzzeitig (5Wochen im Ausland) Studieren zu können?
Nein, für ALG1 muss man 1. unverschuldet den Job verloren haben und 2. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.